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Jörg Tauss (* 5. Juli 1953 in Stuttgart) ist ein deutscher Politiker und war von 1994 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestags. Er war von 1971 bis 2009 Mitglied der SPD und danach von Juni 2009 bis Mai 2010 Mitglied der Piratenpartei.
Inhaltsverzeichnis |
Nach der Realschule absolvierte Tauss eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann in der Hauptverwaltung der Allianzversicherung. 1973 wechselte er als hauptamtlicher Mitarbeiter zur Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), wo er bis 1984 in der Jugendarbeit tätig war. Danach bildete er sich zum Rechtssekretär fort und war anschließend kurzzeitig ab 1984 als freier Journalist hauptsächlich für eine kanadische Fluggesellschaft tätig. Seit Juli 1976 ist Tauss verheiratet.
Tauss wurde 1986 zum Zweiten Bevollmächtigten der IG Metall in Bruchsal gewählt und war von 1990 bis 1994 Pressesprecher der IG Metall in Baden-Württemberg.
1971 trat Tauss in die SPD ein. Er gehörte dem Vorstand des SPD-Kreisverbandes Karlsruhe-Land an und war von 2005 bis 2009 Generalsekretär der SPD in Baden-Württemberg. Bei der Bundestagswahl 1990 bewarb er sich erstmals[1] um ein Mandat, von 1994 bis 2009 war Tauss Mitglied des Deutschen Bundestages. In der der SPD-Bundestagsfraktion war er von 1998 bis 2002 Medienbeauftragter. Von 2000 bis 2009 war er Sprecher der Fraktionsarbeitsgruppe Bildung und Forschung und Mitglied des Fraktionsvorstandes. Seit Oktober 2002 war er außerdem Obmann der SPD-Fraktion im Unterausschuss Neue Medien des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien und zuvor dessen erster Vorsitzender.
Laut einer Untersuchung des Satiremagazins Helgoländer Vorbote aus dem Jahr 2005 war Tauss mit 2736 Zwischenrufen in 185 untersuchten Sitzungen mit deutlichem Abstand der häufigste Zwischenrufer in Bundestagsdebatten.[2]
Am 5. März 2009 hob der Immunitätsausschuss des Bundestages im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Tauss wegen Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften[3] seine Immunität als Abgeordneter kurzfristig auf, um eine Durchsuchung seiner Wohn- und Büroräume zu ermöglichen. Tauss trat einen Tag danach von seinen Parteiämtern zurück.[4] Er behielt sein Bundestagsmandat,[4] verzichtete aber auf eine erneute Kandidatur.[5]
Tauss gab an, Kontakte zur Kinderpornografie-Szene aufgebaut zu haben und zu diesem Zweck auch „szenetypisches Material“ besessen zu haben. Grund dafür sei jedoch ausschließlich sein Versuch gewesen, neue Kommunikationswege der Händler zu ergründen. Tauss erklärte dazu, er halte sich für „nicht schuldig im Sinne der Anklage“[6] und vertrat die Rechtsauffassung, als zuständiger Fachpolitiker im Bundestag im Sinne von § 184b StGB, Absatz 5, zu seinen Recherchen berechtigt gewesen zu sein.[6]
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Karlsruhe erklärte, es seien „keine objektiven Anhaltspunkte“ für die von Tauss angeführten Recherchetätigkeiten gefunden worden; seine dahin gehenden Behauptungen seien „widerlegt“.[7]
Am 20. Juni 2009 trat Tauss nach 38 Jahren Mitgliedschaft wegen des Abstimmungsverhaltens der SPD-Bundestagsfraktion beim Zugangserschwerungsgesetz[8][9] aus der SPD aus und wurde kurz darauf Mitglied der Piratenpartei.
Bei der Bundestagswahl 2009 wollte Tauss zwar nicht für die Piratenpartei kandidieren, diese aber mit seiner Erfahrung im Wahlkampf öffentlich unterstützen.[10] Die Piratenpartei hieß Tauss willkommen und verwies angesichts der gegen ihn erhobenen Vorwürfe auf die Unschuldsvermutung.[11] Der Bundesvorstand der Piratenpartei sprach von einer „Schmutzkampagne“ der Staatsanwaltschaft gegen Tauss und kritisierte Tauss’ einstimmig aufgehobene Immunität als „Wahlkampfmanöver“.[12][13]
Zwei Tage nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung am 28. Mai 2010 trat Tauss aus der Piratenpartei aus, um sie nicht durch eine „Tauss-Debatte“ zu belasten, die durch die „einhellig ‚tauss-feindliche‘ und obrigkeitsstaatlich orientierte Presselandschaft in Baden-Württemberg“ im Landtagswahlkampf 2011 zu erwarten sei.[14] Einen Wiedereintritt von Tauss lehnte die Piratenpartei im Oktober 2011 mit der Begründung ab, dass seine Mitgliedschaft dem Frieden und der Geschlossenheit der Partei schade.[15][16]
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhob am 9. September 2009 Anklage beim Landgericht Karlsruhe wegen Besitzes, Weitergabe und Erlangen von kinderpornografischem Material.[17] Sie warf Tauss vor, sich dieses rein privat beschafft zu haben, um sich daran sexuell zu erregen.[18] Am Tag zuvor war der Bundestag einer Empfehlung des Immunitätsausschusses gefolgt und hatte Tauss’ parlamentarische Immunität einstimmig aufgehoben, um eine Anklageerhebung zu ermöglichen.[7] Der am 18. Mai 2010 vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe eröffnete Prozess erfuhr breite Medienaufmerksamkeit.
Am 28. Mai 2010 wurde Tauss nach § 184b StGB wegen des „Besitzes kinderpornographischer Schriften u. a. in insgesamt 102 Fällen“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt.[19] Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Tauss’ Einlassung, er habe die Taten begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen,[20] war das Landgericht nicht gefolgt. Zur Frage, ob sexuelle Motive vorlagen, traf das Gericht keine Feststellungen, da dies für die Tatbestandsverwirklichung des § 184b StGB nicht erforderlich war. Das Urteil beschränkte sich auf die Feststellung eines ausschließlich „privaten Interesses“ an dem Material.
Das Urteil wurde am 24. August 2010 rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof Tauss’ Revision als „offensichtlich unbegründet“ verwarf.[21][22]
Nach der Einführung eines Kontrollsystems für die Lkw-Maut stellte Tauss 2005 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen den Antrag, die nach dem Vergabeverfahren zur LKW-Maut in Deutschland mit dem Konsortium Toll Collect ausgehandelten Verträge einzusehen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.[23] Dagegen klagte Tauss, die Klage wurde im Juni 2008 abgewiesen.[24][25] Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Tauss befasst sich seit dem Anfang der 1990er Jahre schwerpunktmäßig mit Themen wie Kryptographie im Internet und Informationelle Selbstbestimmung. Er kritisierte in den 1990er Jahren wiederholt Initiativen zur Einführung von Verboten privater Verschlüsselung und zur systematischen Überwachung von Informationsströmen im Internet. Bereits 1995 gründete er den Virtuellen Ortsverein der SPD, der als Vorreiter der digitalen Parteiorganisationen gilt.[26][27] Tauss ist Mitglied des Chaos Computer Clubs.[28]
Tauss ist Kritiker der Pläne der ehemaligen Familienministerin von der Leyen, deutsche Internetdienstanbieter durch Vertrag mit dem Bundeskriminalamt zur „Blockade“ des Zugangs zu Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt zu verpflichten, ohne dass für diesen Eingriff eine gesetzliche Grundlage existiert.[29]
Aus diesen Plänen entwickelte sich anschließend der Gesetzesentwurf zum Zugangserschwerungsgesetz, das am 18. Juni 2009 im Bundestag mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen wurde. Tauss war einer von drei SPD-Abgeordneten, die im Bundestag gegen das umstrittene Gesetz der großen Koalition gestimmt haben.[30] Am 1. Juli 2009 legte er vor dem Bundesverfassungsgericht Organklage gegen das Zugangserschwerungsgesetz ein, da der Bundestag trotz erheblicher Änderungen am Gesetzentwurf während des Gesetzgebungsverfahrens keine erneute erste Lesung anberaumt habe.[31]
Tauss hatte sich bereits 2001 gegen die Sperrung von Webseiten in Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Damals sollten drei rechtsextreme Websites sowie die Schockerseite rotten.com gesperrt werden. Tauss bezeichnete die Sperren 2001 als „technisch unwirksam und rechtlich höchst umstritten“. Sie würden auch dazu beitragen, „dass die beanstandeten Seiten erst bekannt werden“.[32]
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Tauss, Jörg |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Politiker (SPD, Piratenpartei), MdB |
| GEBURTSDATUM | 5. Juli 1953 |
| GEBURTSORT | Stuttgart |