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Jubiläum

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Jubiläum (Begriffsklärung) aufgeführt.
Lorbeerkranz zum 25. Jubiläum

Unter einem Jubiläum (lat. annus jubilaeus: Jubeljahr: Plural: Jubiläen) versteht man eine Erinnerungsfeier bei der Wiederkehr eines besonderen Datums. Es leitet sich ursprünglich aus dem alttestamentlichen „Jubeljahr“ („Yovel“ in Hebräisch) her, welches alle 100, 50, dann alle 25 Jahre gefeiert wurde. Durch das 1300 eingeführte Heilige Jahr wurde dieses Jubeljahr auf einen christlichen Festanlass übertragen.

Heute hat sich eingebürgert, jede jährliche Wiederkehr als Jubiläum zu bezeichnen. Neben dem Jahrestag sind alle Vielfachen von 100, 50, 25, 10 oder auch 5 besondere Jubiläen. Das Jubiläum ist umso bedeutender, durch je mehr der vorgenannten Zahlen es ohne Rest teilbar ist. Innerhalb der ersten 100 Jahre sind in der Regel 5 – 10 – 20 – 25 – 50 – 75 – 100 besonders bedeutsam. In der Arbeitswelt werden 10, 20, 30, 40 oder – so man dies erreicht – 50-Jahr-Dienstjubiläen oft besonders gewürdigt.

Oftmals wird (hier dargestellt als Beispiel) von einem 60-jährigen Jubiläum gesprochen. Dies ist ein weit verbreiteter Fehler, da ein Jubiläum einen Zeitpunkt und keine Zeitspanne darstellt. Richtig ist, vom 60. (60sten) Jubiläum zu sprechen.

Häufig gefeiert wird das Jubiläum bei Geburtstagen, Todestagen, Hochzeiten, Unternehmensgründungen, der Konfirmation, der Kommunion oder dem Jahrestag des Arbeitsbeginns (Dienstjubiläum) und anderen Jahrestagen. Der Jubilar richtet zu diesem Anlass oft ein Fest oder eine Feier aus und erhält von den Gästen Geschenke.

Die Jubiläumsbezeichnungen bei verheirateten Paaren sind im Artikel Hochzeitstag zu finden.

Literatur

  • Winfried MĂĽller (Hrsg.): Das historische Jubiläum. Genese, Ordnungsleistung und Inszenierungsgeschichte eines institutionellen Mechanismus, MĂĽnster 2004.
  • Paul MĂĽnch (Hrsg.): Jubiläum, Jubiläum… Zur Geschichte öffentlicher und privater Erinnerung, Essen 2005.

Siehe auch

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