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Das Juliabkommen wurde am 11. Juli 1936 zwischen der austrofaschistischen österreichischen Regierung und dem Deutschen Reich geschlossen. Es war eine Folge der Annäherung Hitlerdeutschlands an das faschistische Italien, das bisher eine außenpolitische Stütze Österreichs dargestellt hatte, sowie des Bestrebens Österreichs, die Aufhebung der Tausend-Mark-Sperre zu erreichen.
Es war auch die Folge eines Konfliktes über die Printmedien. Während Österreich seit 1933 immer stärker Zeitungen aus Deutschland verbot, verhängte Deutschland ein Importverbot für Bücher bestimmter Autoren, die nicht dem nationalsozialistischen Gedankengut anhingen. 1935 begannen Verhandlungen zwischen dem deutschen Gesandten in Wien Franz von Papen und der österreichischen Regierung mit dem Ziel, diese Hemmnisse aufzuheben.
Im Abkommen verpflichtete sich der österreichische Ständestaat, die meist seit dem Juliputsch inhaftierten Angehörigen der seit 1933 illegalen NSDAP zu amnestieren. Außerdem mussten zwei Vertrauenspersonen der nationalsozialistischen Opposition in die Regierung aufgenommen werden. Als Konzession gegenüber Österreich wurde die Rücknahme der Tausend-Mark-Sperre beschlossen. Außerdem versprach Deutschland, sich nicht in die inneren Angelegenheiten Österreichs einzumischen. Zudem wurden einzelne deutsche Zeitungen wieder zugelassen, nicht jedoch der Völkische Beobachter, das Parteiorgan der NSDAP.
In der Folge ernannte Kurt Schuschnigg die beiden Nationalsozialisten Edmund Glaise von Horstenau zum Minister ohne Portefeuille und Guido Schmidt zum Staatssekretär des Außenministeriums. Die folgende Politik bezeichnet man als „deutschen Weg“. Die NSDAP war zwar weiterhin verboten, es fiel ihr durch die mit dem Abkommen verbundenen Lockerungen aber nun noch leichter, die österreichischen Restriktionen zu umgehen.
Schuschnigg versuchte durch diese Maßnahmen, die Souveränität Österreichs als zweiter deutscher Staat aufrechtzuerhalten.