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Junge Gemeinde (kurz JG) war die Organisationsform der kirchlichen Jugendarbeit innerhalb der evangelischen Kirche in der DDR, sie war die Jugendgruppe einer Kirchengemeinde. Dieser Name wurde nach der Wende 1990 beibehalten.
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Die Jungen Gemeinden versuchen, bewusst junge christliche Gemeinden innerhalb der Kirchengemeinden zu sein. Sie wurden insbesondere in den 1950er Jahren von der SED und dem von ihr beherrschten Staat verfolgt. Im Frühjahr 1953 wurde die Junge Gemeinde offen angegriffen und als „Illegale Organisation Junge Gemeinde“ stark attackiert. Viele Schüler, die sich zur Jungen Gemeinde bekannten, wurden von Oberschulen relegiert. Bereits Ende 1952 wurden Tagungsstätten der evangelischen Jugendarbeit wie beispielsweise das Schloss Mansfeld enteignet und an die FDJ übergeben.
Mit der Verkündung des „Neuen Kurses“ durch die Regierung der DDR am 11. Juni 1953 wurden die Maßnahmen gegen die Junge Gemeinde und ihre Mitglieder eingestellt, zwischenzeitlich inhaftierte Jugend- und Studentenpfarrer aus der Haft entlassen und die Gebäude zurückgegeben. Schüler, die von der Oberschule verwiesen worden waren, wurden wieder aufgenommen und zum Abitur zugelassen.
Die Jungen Gemeinden boten in der DDR über ihre gemeindliche, biblische Orientierung hinaus einen Raum, eigene Gedanken auszusprechen, die unabhängig von staatlichen Denkvorschriften und der Zensur waren. Sie waren die einzige vom Staat unabhängige Jugendbewegung und wurden so zum Sammelbecken für systemkritische Jugendliche.[1] Sie wurden auch deshalb bis zuletzt argwöhnisch von den Staatsorganen der DDR beobachtet und gelten als Mit-Vorbereiter der Friedlichen Revolution.