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Die kirchliche Jurisdiktion bezeichnet die Rechts- und Verwaltungshoheit eines Ordinarius in seiner Teilkirche (Jurisdiktionsgebiet).
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In den vorreformatorischen Kirchen übt jeder Vorsteher (Papst, Diözesanbischof, Patriarch) einer Teilkirche (Diözese, Patriarchat) die unmittelbare Jurisdiktion über seine (Teil-)Kirche aus. Er hat die alleinige Leitungsgewalt inne. Man unterscheidet dem Grade nach die Jurisdiktion eines Diözesanbischofs und die patriarchale Jurisdiktion eines Patriarchen.
Die patriarchale Jurisdiktion leitet sich her von den fünf altkirchlichen Patriarchaten (Rom, Konstantinopel, Antiochia, Alexandria, Jerusalem), die gemeinsam die damalige Weltkirche bildeten, wobei jeder Patriarch in seinem Patriarchat die alleinige Rechts-, Verwaltungs- und Lehrhoheit innehatte. Ein Patriarch steht an der Spitze der Hierarchie seiner Kirche; es gibt daher keine Hierarchie unter Patriarchen, kein Patriarch steht über einem anderen Patriarchen. Ausgenommen davon sind protokollarische Ehrenvorränge. Patriarchen in diesem Sinne sind auch Ordinarien mit kirchlichem Titel Katholikos, den sie statt oder zusätzlich zum Patriarchentitel tragen.
Ein Patriarch kann traditionell in seinem Gebiet patriarchale Synoden abhalten, Bischöfe und andere Ordinarien ernennen, Bistümer und Bistumsgrenzen festlegen, Kirchengesetze aufstellen und Kirchenrecht auslegen.
Von den eigentlichen Patriarchen mit Jurisdiktion sind die Titular-Patriarchen ohne Jurisdiktion zu unterscheiden.
Heute gibt es neben dem altkirchlichen Patriarchat von Rom mit dem Papst als Patriarchen der Westkirche ("Patriarch des Abendlandes", "Patriarch des Okzidents") das Lateinische Patriarchat von Jerusalem (Jurisdiktion über Palästina und Zypern) sowie die sechs Patriarchate der mit Rom unierten Ostkirchen (Jurisdiktion über die Gläubigen des jeweiligen Ritus). Alle anderen Patriarchate oder Patriarchen sind titular. Das Griechisch-melkitische Patriarchat gliedert sich auf in drei Patriarchalsitze, die anderen haben jeweils nur einen Sitz.
Die Hoheitliche Gewalt des Papstes über die gesamte Weltkirche kann nicht durch den Patriarchentitel ausgedrückt werden (s. o.); diese Funktion wird erkennbar durch den Titel Stellvertreter Christi (lat. vicarius christi). Alle Patriarchen sind dem Jurisdiktionsprimat des Papstes als Leiter der Weltkirche unterworfen.
Die patriarchale Jurisdiktionsgewalt ist mit den einzelnen patriarchalen Teilkirchen unterschiedlich geregelt. Ein Patriarch benötigt teilweise die Bestätigung seiner Rechtshandlungen durch den Papst.