Kanton (Schweiz)Die 26 Kantone (französisch cantons, italienisch cantoni, rätoromanisch chantuns, in der Deutschschweiz traditionell Stand, in der Mehrzahl Stände genannt) sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Ausdruck wurde 1475 zum ersten Mal in einer Freiburger Akte verwendet.[1]
Politisches SystemJeder Kanton hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament; siehe auch: Kantonsparlament). Dieses hat je nach Kanton 49 bis 180 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat, Standeskommission) besteht je nach Kanton aus fünf oder sieben Mitgliedern. Alle staatlichen Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz geregelt werden, gehören in die Kompetenz der Kantone (staatliche Organisation, Schulwesen, teilweise Gesundheitswesen, teilweise Planungs- und Baurecht, Polizeiwesen, teilweise Gerichtsverfassung, Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht und andere). So führt beispielsweise der Staat Graubünden mit den Nachbarstaaten St. Gallen und dem Fürstentum Liechtenstein die Interstaatliche Hochschule für Technik NTB Buchs; Kantone können also innerhalb ihrer Kompetenzen auch Staatsverträge mit fremden Staaten schliessen. Bei mehreren der erwähnten Bereiche hat der Bund ebenfalls grosse Kompetenzen, sodass oft ein Kompetenzkonflikt festzustellen ist. Die Kantone ihrerseits können auch ihren Gemeinden eine gewisse Autonomie gewähren. Das Ausmass der Gemeindekompetenzen ist von Kanton zu Kanton verschieden. In zwei Kantonen – Glarus sowie Appenzell Innerrhoden – bestimmt das Volk während einer Versammlung aller Bürger, der Landsgemeinde, seine Kantonsvertreter und entscheidet über Sachfragen. In allen anderen Kantonen finden Wahlen und Abstimmungen an der Urne statt. GeschichteDie sogenannten Urkantone, welche 1291 die Eidgenossenschaft begründeten, sind Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Alten Eidgenossenschaft wurden die Kantone noch Orte genannt. Deshalb spricht man in Bezug auf die Ausweitungsphasen der Schweiz von den Acht Alten Orten und den Dreizehn Alten Orten (bzw. der achtörtigen und der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft). Verbündete, welche nicht Vollmitglied der Eidgenossenschaft waren, wurden als zugewandte Orte bezeichnet. Die Vollmitglieder und erst recht die zugewandten Orte der Eidgenossenschaft waren noch eigenständige Staatengebilde. Mit der Helvetischen Republik (1798–1803) bekam die Bezeichnung Kanton eine gewichtigere Verwendung, der Ausdruck wurde seit 1475 in der alten Eidgenossenschaft schon als Synonym für Ort, Stand verwendet.[1] Die Kantone waren im neu geschaffenen Einheitsstaat blosse Verwaltungsbezirke ohne Autonomierechte. Die Grenzziehung wurde geändert, um annähernd gleich grosse Kantone zu schaffen und die alte Ordnung zu zerschlagen. Dabei entstanden auch die kurzlebigen Kantone Säntis, Linth, Waldstätte, Oberland, Baden, Lugano und Bellinzona. Mit der Mediationsverfassung 1803 erhöhte sich die Zahl der Kantone auf 19 und mit dem Wiener Kongress 1815 auf 22. Zugewandte Orte wie zum Beispiel die altfrye Republik Gersau, das Gebiet der Abtei Engelberg und Weitere wurden teilweise gegen ihren Willen einzelnen Kantonen zugeschlagen. 1833 spaltete sich der Kanton Basel-Landschaft in einem bewaffneten Konflikt vom Kanton Basel-Stadt, 1979 der Kanton Jura auf demokratischem Weg vom Kanton Bern ab. Als 1848 ein Bundesstaat gegründet wurde, wurde die Souveränität der Kantone endgültig eingeschränkt: Sämtliche kantonalen Zölle und Währungen wurden beseitigt. Einige wenige Kompetenzen traten die Stände an die Bundesgewalt ab. Mit Industrialisierung und Wirtschaftswachstum wurde das staatliche Leben zunehmend komplexer, was weitere Zentralisierungen erforderlich machte. Heute sind die Bereiche, in denen die Kantone wirklich noch autonom legiferieren können, ziemlich begrenzt. Es wird zunehmend von «Vollzugs-Föderalismus» gesprochen. Anzahl und ReihenfolgeHeute wird die Zahl der Kantone meistens mit 26, manchmal mit 23 angegeben. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass sechs Kantone (Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Basel-Landschaft) aus historischen Gründen als Halbkantone bezeichnet werden. (Seit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 spricht man nun gelegentlich von Kantonen mit geteilter Standesstimme). Diese Unterscheidung ist lediglich bei der Besetzung des Ständerates und beim Ständemehr relevant, hat jedoch keinen Einfluss auf die innere Autonomie, weshalb es korrekt ist, von 26 Kantonen, aber 23 Ständen zu sprechen. Die übliche Reihenfolge der Kantone (siehe untenstehende Liste) ist in der Bundesverfassung festgelegt.[2] Sie hat jedoch einen viel älteren Ursprung. In der Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte standen die Städte Zürich, Bern und Luzern als Vororte in der Hierarchie vor den Landkantonen. Die weiteren Kantone stehen in der Reihenfolge ihres Beitritts. Liste der Schweizer Kantone mit ihren Eckdaten
Bemerkungen:
Die zweibuchstabigen Kantonsabkürzungen (Siglen) sind verbreitet, sie sind unter anderem für die Autokennzeichen vorgeschrieben[5] und werden in der ISO 3166-2:CH verwendet (mit dem Präfix «CH-», zum Beispiel CH-SZ für den Kanton Schwyz). Kantonsnamen in den Schweizer LandessprachenDie Kantonsnamen werden in der Schreibweise und der offiziellen Reihenfolge wiedergegeben, wie sie in Artikel 1 der Bundesverfassung[6] zu finden sind. Hervorgehoben sind die Bezeichnungen in den jeweiligen Amtssprachen des Kantons.
1 Die Schreibweise mit tz wird vom Guide du Typographe romand verwendet und ist dementsprechend häufig anzutreffen. Ehemalige Kantone1798–1803→ Hauptartikel: Helvetische Republik#Gebietseinteilung 1831–1833
Siehe auch
Literatur
Weblinks
Quellen
Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft
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