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Der Begriff Kaufentscheidung wird im Marketing in zwei Bedeutungen verwendet:
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In der Umgangssprache, aber auch in der wirtschaftlichen Fachsprache wird der Begriff „Kaufentscheidung“ oft aus sprachökonomischen Gründen gleichbedeutend mit den Begriffen „Kaufentscheidungsprozess“ bzw. „Kaufentscheidungsfindung“ verwendet.[3] Beispiele sind die Fachbegriffe „rationale Kaufentscheidung“ (= durch Abwägen von intersubjektiv nachvollziehbaren Sachargumenten getroffene Kaufentscheidung) oder „habitualisierte Kaufentscheidung“ (= gewohnheitsmäßig getroffene Kaufentscheidung). Die Adjektive beschreiben hierbei die Art und Weise des Zustandekommens der Kaufentscheidung (siehe Kaufverhalten).
Das Treffen (oder Fällen) der Kaufentscheidung ist der letzte Schritt im Kaufentscheidungsprozess. Die Kaufentscheidung ist somit das Ergebnis dieses Prozesses.
Betrachtet man die zum Marketing gehörenden Prozesse in chronologischer Reihenfolge, markiert die Kaufentscheidung das Ende der Vertragsanbahnung und (zusammen mit der Verkaufsentscheidung des Anbieters) den Ausgangspunkt für den Leistungsaustausch zwischen den Vertragspartnern.[4]
Nicht immer steht der Käufer zu seiner Kaufentscheidung; und nicht immer ist eine von ihm getroffene oder geäußerte Kaufentscheidung endgültig und unwiderruflich. Folgende Gründe können die Stabilität oder Gültigkeit einer Kaufentscheidung untergraben:
Bei einem Leistungsaustausch steht der Kaufentscheidung des Nachfragers die Verkaufsentscheidung des Anbieters gegenüber. Letztere ist die Entscheidung des Anbieters eines Wirtschaftsgutes zum Abschluss eines Vertrags. Für diese Entscheidung gilt das über die Kaufentscheidung Gesagte entsprechend. Nur wenn sich die Willenserklärungen von Anbieter und Nachfrager decken, kommt der Vertrag zustande.
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