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| Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich | ||
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| Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich | ||
| Lage | ||
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| Koordinaten | 50° 24′ 28″ N, 7° 29′ 23″ O50.40777777787.48972222222Koordinaten: 50° 24′ 28″ N, 7° 29′ 23″ O | |
| Land: | Deutschland | |
| Daten | ||
| Eigentümer: | RWE | |
| Betreiber: | RWE | |
| Projektbeginn: | 1973 | |
| Kommerzieller Betrieb: | 1. Aug. 1987 | |
| Stilllegung: | 9. Sep. 1988 | |
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Stillgelegte Reaktoren (Brutto): |
1 (1302 MW) | |
| Eingespeiste Energie seit Inbetriebnahme: | 10.291 GWh | |
| Website: | Seite bei RWE | |
| Stand: | 6. Okt. 2006 | |
| Die Datenquelle der jeweiligen Einträge findet sich in der Dokumentation. | ||
Das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich befindet sich am Rhein, etwa 10 Kilometer nordwestlich von Koblenz nahe der Stadt Mülheim-Kärlich. Betreibergesellschaft ist die Société Luxembourgeoise de Centrales Nucléaires, eine Tochter des Energiekonzerns RWE. Das einzige Kernkraftwerk in Rheinland-Pfalz wurde 1986 fertiggestellt, musste aber wegen einer fehlerhaften Baugenehmigung schon 1988 wieder vom Netz genommen werden. Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung aus dem Jahr 1998 darf die Anlage nicht wieder in Betrieb genommen werden. Der Rückbau des Kühlturms soll 2013, der des Reaktorgebäudes 2014 erfolgen.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Ende der 1960er Jahre begannen die Planungen für ein Kernkraftwerk im Raum Koblenz. Neben Mülheim-Kärlich waren auch Bad Breisig und Neuwied als mögliche Standorte im Gespräch. Bad Breisig scheiterte aus Platzgründen, Neuwied wegen mangelnden Hochwasserschutzes. Weil mit einem steigenden Energiebedarf gerechnet wurde, wurde am Standort Mülheim-Kärlich ein weiterer Kernkraftwerksblock geplant, dessen Planungen dann aber verworfen wurden.[2]
Das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich wurde von 1975 bis 1986 gebaut. Schon während der Bauzeit kam es wegen Klagen durch Kommunen und Privatpersonen zu Verzögerungen.[3] Das Bundesverfassungsgericht entschied am 6. Februar 1980, dass die friedliche Nutzung der Kernenergie mit dem Grundgesetz vereinbar sei, und wies eine Verfassungsbeschwerde zum Genehmigungsverfahren ab.[4] Das Werk war auch deswegen umstritten, da es im leicht erdbebengefährdeten Neuwieder Becken liegt.[5] Wegen dieser Gefährdung wurde das Reaktorgebäude ohne neues Baugenehmigungsverfahren 70 Meter vom ursprünglich geplanten Standort errichtet.
Aus diesem Grund musste das Kernkraftwerk im September 1988 jedoch nach knapp zwei Jahren im Probe- und genau 100 Tagen im Regelbetrieb aufgrund einer richterlichen Entscheidung abgeschaltet werden. Die rheinland-pfälzische Landesregierung erteilte 1990 zwar eine veränderte Baugenehmigung, die vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz 1995 jedoch aufgehoben wurde. Diese Entscheidung bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin 1998 in letzter Instanz. Nach Meinung des Gerichts hätten die Erkenntnisse über die Erdbebengefährdung ein vollständig neues Genehmigungsverfahren erfordert.
In den folgenden Jahren wurde das Kernkraftwerk betriebsbereit gehalten, bis es 2001 von der RWE endgültig stillgelegt wurde. Die Entfernung des atomaren Kernbrennstoffs folgte ein Jahr später. Es konnten nun die Arbeiten für den Rückbau des Werks beginnen, der bis 2013 soweit fortgeschritten sein soll, dass nur noch die Dampferzeuger und der eigentliche Reaktordruckbehälter in der Anlage verbleiben.
Die Turbine, der Generator sowie weitere Bauteile des Maschinenhauses wurden an einen ägyptischen Energieversorger verkauft.[6]
In der Zeit zwischen Bau und endgültiger Stilllegung gab es eine Reihe von meldepflichtigen Ereignissen, die mit der niedrigsten Stufe 0 der INES-Skala bewertet wurden.[7]
Mit der Novellierung des deutschen Atomgesetzes (AtG) 2002 wurde der 2000 verhandelte sogenannte Atomkonsens gesetzlich festgeschrieben. Das Gesetz sieht in dieser Fassung für jeden der im Jahr 2000 in Betrieb befindlichen Reaktoren eine Reststrommenge vor, nach deren Produktion die Betriebsgenehmigung erlischt.
Aufgrund der kurzen Laufzeit des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich wurde für dieses Kraftwerk eine Sonderregelung getroffen: Dem Kraftwerk wurde eine Reststrommenge von 107,25 TWh zugestanden, die nur auf die Kraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Brokdorf, Gundremmingen B und C (alle mit einer genehmigten Restlaufzeit über 2015 hinaus) sowie bis zu einer Elektrizitätsmenge von 21,45 TWh auf Biblis B übertragen werden darf (siehe § 7 Abs. 1d bzw. Anlage 3[8]). Die beiden Energiekonzerne RWE und Vattenfall versuchten eine Übertragung auf die zum Zeitpunkt der Anträge ältesten noch aktiven Kraftwerke Biblis A und Brunsbüttel zu erreichen, für die eine Abschaltung bevorstand. Rechnerisch ging es bei dieser Regelung um einen Gesamtzeitraum von etwa 10 Jahren.
Im September 2006 beantragte RWE die Übertragung der Reststrommenge des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf den Reaktor Biblis A, der nicht in Anlage 3 des Atomgesetzes genannt wird (siehe auch Kernkraftwerk Biblis). Der Antrag von RWE wurde im Mai 2007 vom Bundesumweltministerium abgelehnt[9]. Eine Klage der RWE gegen den Ablehnungsbescheid scheiterte Ende Februar 2008 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH)[10]. Die Revision wurde am 26. März 2009 durch das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt[11].
Im März 2007 beantragte der Betreiber Vattenfall, die Reststrommenge des RWE-Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das Kernkraftwerk Brunsbüttel zu übertragen, das ebenfalls nicht in der Liste der zulässigen Reaktoren in Anhang 3 AtG aufgeführt wird. Dieser Antrag wurde im August 2007 ebenfalls vom Bundesumweltministerium abgelehnt[12]. Vattenfall scheiterte mit einer Klage gegen den Ablehnungsbescheid im Januar 2008 vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, die Revision wurde aber zugelassen[13]. Vattenfall ließ das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht prüfen, das am 26. März 2009 das Schleswiger Urteil bestätigte.
Kapelle Am Guten Mann und KKW-Baustelle 1976
In Betrieb:
Brokdorf |
Neckarwestheim 2 |
Emsland |
Grafenrheinfeld |
Grohnde |
Gundremmingen |
Isar 2 |
Philippsburg 2
Außer Betrieb:
Unterweser |
Brunsbüttel |
Krümmel |
Biblis |
Neckarwestheim 1 |
Isar 1 |
Philippsburg 1 |
Greifswald |
THTR-300 Hamm-Uentrop |
KNK Karlsruhe |
MZFR Karlsruhe |
Lingen |
Mülheim-Kärlich |
Obrigheim |
Rheinsberg |
Stade |
Würgassen
Abgebaut:
AVR Jülich |
Großwelzheim |
Kahl |
Niederaichbach
Nie in Betrieb genommen:
BASF |
Borken |
Emden |
Hamm |
Kalkar |
Neupotz |
Pfaffenhofen |
Stendal |
Vahnum |
Wyhl