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Ein Kollegiatstift (auch Stiftskapitel, Säkularkanonikerstift) ist eine Gemeinschaft von Säkularkanonikern (Weltgeistliche, weltliche/ unregulierte Chorherren). Säkularkanoniker sind deutlich abzugrenzen von Mönchen und gehören keiner Ordensgemeinschaft an.
Die Kanoniker (Chor-/ Stiftsherren) leben an einer bestimmten Kirche, dem Stift, für dessen Gottesdienste sie zuständig sind. Neben einer gemeinsamen Messe, dem Kapitelsamt, zählt hierzu auch das gemeinsame Stundengebet. Das Stiftskapitel, also die Versammlung der Kanoniker, verwaltet das Vermögen der Stiftskirche. Die einzelnen Kanoniker behalten – im Unterschied zu Ordensgeistlichen – ihr Privatvermögen. Sie legen keine Gelübde ab und können daher das Stift jederzeit frei verlassen.
Im Gegensatz zu den mit den Kathedralkirchen verbundenen Erz- und Hochstiften mit einem Erzbischof bzw. Bischof an der Spitze steht den Kollegiatkirchen kein Bischof vor, sondern je nach Verfassung ein Propst oder ein Dechant/ Dekan.
Säkularkanoniker sind auch von den Regularkanonikern/ regulierten_ Chorherren zu unterscheiden, die als Ordenspriester nach einer Ordensregel – zumeist nach der Regel des hl. Augustinus von Hippo – leben, die Priesterweihe besitzen und Ordensgelübde abgelegt haben, ohne jedoch Mönche zu sein.
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Das Gemeinschaftsleben der Kanoniker besteht vor allem im gemeinsamen Gebet. So oft es ihnen möglich ist, kommen sie in der Stiftskirche zum Chorgebet zusammen. Die Kanoniker regeln ihr Gemeinschaftsleben durch Statuten. Regelmäßig treffen sie sich zu Besprechungen, den sogenannten Kapitelsitzungen, bei denen anstehende Probleme besprochen und Entscheidungen gefällt werden. Das Stift wird nach außen hin durch Propst bzw. Dechant rechtsverbindlich vertreten. Manchmal versehen die Kanoniker seelsorgerliche Dienste, sind beispielsweise Pfarrer in benachbarten Pfarrgemeinden. Andere sind mit speziellen kirchlichen Aufgaben, zum Beispiel als Theologieprofessoren, Kirchenmusiker oder Seelsorger für bestimmte Personengruppen betraut.
Da die Stiftsmitglieder keinem Orden angehören, haben sie auch kein Ordensgewand. Zu feierlichen Gottesdiensten tragen sie über der Priesterkleidung einen violetten, vorne zugeknöpften Schulterumhang (Mozzetta), darüber an einer Kette oder einem Band das Stiftsabzeichen.
Die Anzahl der Kanoniker eines Stiftskapitels ist häufig festgeschrieben. Man strebte meist die Zahl 12 an, welche sich auf die zwölf Apostel stützt, oder auch die Doppelung 24. Doch gibt es auch durchaus größere und kleinere Stiftskapitel. Die Stiftskapitel werden von Kapitularen geleitet. An erster Stelle steht zumeist ein Propst, an zweiter Stelle ein Stiftsdechant. Kleineren Stiftskapiteln steht oftmals nur ein Stiftsdechant vor. Weitere Dignitäten sind der Scholaster und der Thesaurar. Doch finden sich auch andere Würdenträger wie Diakonus maior oder Diakonus minor.
Mit der Säkularisation wurden die meisten Stiftskapitel aufgelöst, so dass es heute neben den Domkapiteln nur noch sehr wenige Stiftskapitel gibt, z. B. das Kollegiatstift zum Hl. Rupertus in Altötting mit dem besonderen Privileg eines infulierten Stiftspropstes, St. Remigius (Borken) oder das von St. Peter und Paul in Prag-Vyšehrad
Die formelle Aufnahme eines Kandidaten geschah mit der Possessio, hierfür waren die Tonsur und zumeist die niederen Weihen Voraussetzung. Nach Absolvierung eines Studiums außerhalb der jeweils eigenen Kirchenprovinz erfolgte nach einigen Jahren die endgültige Aufnahme als vollwertiges Mitglied, die Emanzipation. Hierfür verlangte man in der Regel die Subdiakonatsweihe. Der nun emanzipierte Kanoniker hatte sodann Sitz im Chor, Votum im Kapitel und die Verfügung über seine Einkünfte. Die Mitgliedschaft endete zumeist durch Tod oder Resignation. Letztere geschah in der Kirchengeschichte häufig zu Gunsten eines Verwandten. Gelegentlich war auch die Permutation, d.h. der Stellentausch mit einem anderen Geistlichen an einer anderen Kirche zu beobachten. Ausschlüsse waren eher selten. In solchen Fällen legte man demjenigen die Resignation nahe.
War früher für die Kanoniker der Stiftskapitel die Priesterweihe in der Regel keine Vorschrift, so ist sie heute unerlässlich. Oftmals gab es in den Stiftskirchen fest ausgeschriebene Ämter (Kanonikate) für Subdiakone, Diakone und Priester.
Außerhalb der katholischen Kirche besteht das lutherische Kollegiatstift Wurzen, Sachsen. Ursprünglich eine Gründung des Bischofs von Meißen, blieb es auch nach der Reformation erhalten. Seine Mitglieder sind lutherische Laien und Geistliche. Auch Westminster Abbey in London ist ein Kollegiatstift (The Collegiate Church of St. Peter, Westminster).