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Kommunale Selbstverwaltung nennt man die Selbstverwaltung der Verwaltungseinheiten der Kommunalebene, also der politischen Gemeinden und Städte. Dies geschieht beispielsweise durch den Status einer Gebietskörperschaft.
Innerhalb Europas haben sich die Staaten in der Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung 1985 verpflichtet, eine kommunale Souveränität zu gewährleisten.
Die Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland hat durch die Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz Verfassungsrang. Ihre Ausgestaltung ist in den jeweiligen Gemeindeordnungen der Länder geregelt.
In Österreich spricht man von Gemeindeselbstverwaltung.[1][2][3][4]
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