|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Der Begriff Konföderation (lateinisch confœderatio, von foedus, -eris, ‚der Bund‘) bezieht sich auf einen vertraglichen Zusammenschluss selbständiger Einheiten, die nach außen hin gemeinsam auftreten, ihre Souveränität aber beibehalten. Er wird teilweise austauschbar mit dem Begriff Föderation verwendet, wird aber allgemein mit einem höheren Grad an Selbständigkeit der Teileinheiten konnotiert. Er ist deutlich von einem Staatenbund abzugrenzen, da er keine gemeinsame Kompetenzkompetenz besitzt. Die Konföderation ist somit eher eine Dachorganisation mehrerer Staaten oder Institutionen. Trotzdem werden die Begriffe Konföderation und Staatenbund oftmals synonym verwendet.
Inhaltsverzeichnis |
Bezogen auf die zwischenstaatliche Politik wird häufig der Begriff Staatenbund verwendet, der aber auch als Überbegriff für verschiedene Formen der Zusammenarbeit verwendet wird. Beispiele:
Einen Spezialfall bilden die Konföderierten Staaten von Amerika (1861-1865). Die Konföderation wurde zwar im Namen geführt, daraus ergab sich aber insgesamt keine größere Autonomie für die Mitgliedsstaaten als in den USA. Die Verfassung war ähnlich derer der Union.
Auch die Schweizer Eidgenossenschaft bezeichnet sich als Konföderation. Auf Latein lautet ihr Name daher Confoederatio Helvetica (Nationalitätszeichen CH). Die Verfassungswirklichkeit entspricht aber der einer Föderation.
Nicht als Konföderationen betrachtet werden Monarchien, die durch Personalunion verbunden sind.
In Polen-Litauen (1569–1795) bezeichnete eine Konföderation eine Allianz von Adligen, meist für einen Aufstand gegen den König.