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Konstrukteur

Dieser Artikel bezieht sich auf den Begriff im Allgemein. Für den Schweizer Lehrberuf siehe Konstrukteur EFZ

Konstrukteur (franz.: Erbauer, Erfinder, Gestalter; weitere weniger gebräuchliche Schreibweise: Konstruktör) ist eine in Deutschland nicht geschützte Berufsbezeichnung.

Als Konstrukteur wird ein Ingenieur oder ein anderer Techniker bezeichnet, welcher die Tätigkeit des Konstruierens ausübt. Seine Aufgabe besteht darin, Ideen, Überlegungen, Prinzipien, Berechnungen und Verfahren zu entwickeln, welche die Funktion und die Herstellung eines technischen Produkts (einer Maschine oder eines Bauwerks) ermöglichen.

Die Ideen des Konstrukteurs münden zuerst in einem Entwurf, der während der weiteren Tätigkeit immer weiter ausgearbeitet wird. Endergebnis sind Technische Zeichnungen und Stücklisten, die alle für die Fertigung des Produkts notwendigen Material-, Bearbeitungs-, Maß- und Toleranz-Angaben enthalten.

Berührungspunkte und Überschneidungen gibt es zum Tätigkeitsfeld des Produktgestalters (Designers). Der Schwerpunkt der Arbeit eines Produktgestalters liegt jedoch mehr im ästhetisch-künstlerischen Bereich. Ergonomische Anforderungen können von beiden bearbeitet werden. Bei Produkten für allgemeinen Gebrauch (zum Beispiel Produkte der Unterhaltungselektronik, der Haushaltstechnik und der Fototechnik), ist das Design wesentlich am Erfolg beteiligt.

Fast alle industriell produzierten Gegenstände in unserer Umwelt werden von Konstrukteuren erdacht oder zumindest aus vagen Ideen anderer der Realisierung zugeführt.

Bedeutende Konstrukteure

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