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Kreis ist ein altes Wort für Regionen und Landschaften, das auch heute noch für Verwaltungsgliederung in Gebrauch ist.
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Das Wort findet sich schon als althochdeutsch creiʒ und chreiʒ, mittelhochdeutsch kreiʒ für ‚Kreis, das Umfeld (eines Mittelpunkts)‘, frühes hochdeutsch auch Kreiß. Das Wort steht damit parallel zu Bezirk (altertümlich Zirkel, lateinisch circulus ‚Kreis‘, vergl. auch lateinisch orbis in derselben Bedeutung).[1]
Schon im frühen Mittelalter steht das Wort für Gerichtsbezirk, und bezeichnet primär den Ort der Gerichtsverhandlung selbst, wobei aber dahingehend die Worte ahd. ring und ding (vergl. altnordisch thing) häufiger waren.[2]
„waʒ mac diu âventiure sîn
hie in dises hages kreiʒ?“– Liedersammlung 1, 200, die minne vor gerichte (Hag: ‚Hecke, eingezäuntes Land‘)
Mit der Bezeichnung des Gebiets, auf dem der im Rechtskreis gefällte Spruch verbindlich ist, also der Landschaft und der Leute, die unter dessen Rechtsprechung fallen, geht der Begriff dann schon früh auf das Begriffsfeld Reich (ahd. rîhhi für ‚Herrschaft, Territorium‘) über.[3]
„in sînes [des Königs] landes kreiʒen wil ich belîben immer. “
– 1535
Dann meint es auch die (rechtliche) Verwaltungsgliederungen[3], hier ist auch die Form mhd. bekraißungen zu finden[4]:
„in des rîches kreiʒen“
– Martina 163, 66 (‚im ganzen (römisch-deutschen) Reiche‘)
Im Unterschied zu Gau, das immer landschaftlich gemeint ist, bleibt Kreis der Aspekt des oberhoheitlichen beibehalten, das Wort geht auch auf kirchliche Verwaltung, und Gebietsschutz, wie etwa Jagden, und bei den Zünften, über.
Kreis im Sinne einer Verwaltungseinheit steht für:
Historische Verwaltungsbegriffe:
Wortverwendung als Übersetzung analoger fremdsprachlicher Ausdrücke:
Sonstige Organisationsgebiete (vergl. etwa auch Gau für Regionalgruppen von Vereinen)