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Kreis Hattingen

Der deutsche Kreis Hattingen in dem zur preußischen Provinz Westfalen gehörenden Regierungsbezirk Arnsberg bestand in der Zeit zwischen 1885 und 1929.

Der Kreis Hattingen umfasste am 31. Juli 1929:

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwies sich die Fläche des westfälischen Landkreises Bochum im Ruhrgebiet als zu groß. Eine Verkleinerung erschien erforderlich.

Dadurch entstand am 1. April 1885 auf dem bisherigen Kreisgebiet der neue Kreis Hattingen. Er setzte sich aus der Stadtgemeinde Hattingen und den Ämtern Blankenstein, Hattingen und Königssteele zusammen. Das Landratsamt wurde in Hattingen eingerichtet.

Am 1. Juli 1921 wurde die Landgemeinde Heven aus dem Kreis Hattingen in den Stadtkreis Witten eingegliedert.

Zum 1. April 1926 wurden Teile der Landgemeinde Königssteele aus dem Kreis Hattingen in den Landkreis Essen und den neuen Stadtkreis Wattenscheid eingegliedert.

Zwischen 1923 und 1925 mussten im Ruhrgebiet aus wirtschaftlichen Gründen 52 Zechen geschlossen werden, darunter allein 21 im Kreis Hattingen. Dies hatte enorme Steuermindereinnahmen zur Folge und stellte den weiteren Bestand des Kreises in Frage. Im Zuge der Neugliederung des Ruhrgebiets und des Rheinlands verlor der Kreis Hattingen mit dem 1. August 1928 seine Selbstständigkeit und ging im neu geschaffenen Ennepe-Ruhrkreis auf. Die Landgemeinden Dahlhausen und Linden traten zum vergrößerten Stadtkreis Bochum.

Kommunalverfassung

Die Kreis Hattingen gliederte sich in die Stadtgemeinde Hattingen, ferner in Landgemeinden, die in Ämtern zusammengefasst waren.

Für diese galt bis zur Auflösung des Kreises

Die Kreisverfassung richtete sich nach der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886.

Landräte

  • 1885 – 1892: Jakob von Neuhaus
  • 1892 – 1912: Paul Florschütz
  • 1912 – 1919: Albert Cuntze
  • 1920 – 1929: Julius Friedrich

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