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Kriegsgefangenenlager

Ein Kriegsgefangenenlager ist ein Gefängnis, häufig in der Form eines Barackenlagers, für während und unmittelbar nach einem Krieg gefangene feindliche Soldaten (Kriegsgefangene).

Internationale Verträge, wie zum Beispiel die Genfer Konvention zur Behandlung Kriegsgefangener, sollen Mindeststandards bei der Behandlung der Gefangenen sicherstellen. Diese werden vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) überwacht. Die Verträge sollen auch eine Verwechslung von Kriegsgefangenenlagern mit Arbeitslagern vermeiden.

Die deutschen Kriegsgefangenenlager im Zweiten Weltkrieg konnten Stammlager (Abkürzung: Stalag) zur Unterbringung des „Mannschaftsstammes“ (Mannschaften und Unteroffiziere) oder zur Haft für feindliche Offiziere, die so genannten Oflags sein.

→ Kriegsgefangenenlager Kaisersteinbruch

Displaced Persons (DPs) in DP-Lagern (engl.: DP-Camps) fielen definitionsgemäß nicht unter diesen Begriff. Es konnte aber nach dem Kriegsende durchaus sein, dass in den DP-Lagern ehemalige Kriegsgefangene untergebracht wurden.

Inhaltsverzeichnis

Beispiele

Siehe auch

Literatur

Siehe bei Kriegsgefangenschaft

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