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Kriegsherr ist im veralteten deutschen Sprachgebrauch der Monarch, wenn er das Recht zur Kriegserklärung aus eigenem Entschluss hatte.[1] Der deutsche Kaiser bezeichnete sich als „oberster Kriegsherr“.
Daraus auf Umwegen abgeleitet und mit neuer Wortbedeutung ist heute ein Kriegsherr (bzw. engl. Warlord) ein militärischer und politischer Anführer, der in einem begrenzten Gebiet eine absolute politische Macht ausübt.
„Kriegsherr“ ist nicht mit „Feldherr“ (einem Kommandeur einer großen regulären Truppe) zu verwechseln.
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Erstmals tauchte der Begriff warlord als Lehnübersetzung des deutschen Begriffs Kriegsherr im Englischen im Zusammenhang mit der Republik China auf, da zwischen 1911 bis 1949 Teile des chinesischen Festlands von Kriegsherren kontrolliert wurden, die die Autorität der formell existierenden Zentralregierung in Nanjing nicht oder nur bedingt anerkannten.
Heute wird der Begriff des Kriegsherrn in allgemeinerem Sinne verwendet. Üblich ist inzwischen auch die Verwendung des englischen Begriffs.
Ein Kriegsherr kann nur dann seine Position erreichen, wenn das Gewaltmonopol des Staates (zumindest lokal) zusammenbricht (Staatszerfall). Diese Situation tritt oft im Zusammenhang mit Bürgerkriegen auf; aber auch der Fall eines Machtvakuums, etwa nach einem Krieg oder dem Abzug von Besatzungstruppen, schafft die Bedingungen, unter denen Kriegsherren möglich werden. Bei Erfolg entwickeln sie sich unter Vernachlässigung ursprünglicher Ziele regelmäßig zu „Gewaltunternehmern“ (Georg Elwert). Elwert hat demgemäß das Aufkommen von Kriegsherren unter dem Gesichtspunkt der Entstehung von „Gewaltmärkten“ in „zerfallenden Staaten“ untersucht.
Vergleichbar sind auch die älteren Formen des „Räuberkapitalismus“ (Max Weber): Raubritter, Condottiere, Piraten.
Es ist hervorzuheben, dass sich die Kriegsherren vor allem auf die lokale Kontrolle und Sicherung ihres Machtbereiches konzentrierten und nicht daran interessiert waren, das gesamte Land unter ihrer Führung zu vereinigen.
In der Gegenwart wird häufig von „Warlords“ gesprochen. Ein Warlord ist eine Person, die militärische wie zivile Kontrolle über ein subnationales Territorium besitzt, gestützt auf bewaffnete Einheiten, die dem Warlord und nicht der zentralen Autorität gegenüber loyal sind. Beispiele für von Warlord dominierte Länder in der jüngsten Geschichte sind Somalia (Mohammed Farah Aidid, Ali Mahdi Mohammed) seit 1991, Afghanistan, die Demokratische Republik Kongo und der Sudan. Aber auch andere Länder der Dritten Welt kennen Kriegsherren, wenn auch in geringerem Ausmaße.
Warlord mit Kriegsherr zu übersetzen, ist zwar linguistisch korrekt; jedoch inhaltlich unvollständig. Der „Warlord“ ist mehr als ein Condottiere. Korrekter wäre die Übersetzung mit Kriegsfürst. Sie ist aber irreführend, weil Warlords keinem Adelsgeschlecht entstammen und nicht ausschließlich vom Kriegshandwerk leben, sondern auch in legalen Wirtschaftsweisen aktiv sind [2]. Ein Warlord beherrscht als alleiniger Machtinhaber ein mehr oder weniger regional abgegrenztes Gebiet, das sich innerhalb eines Staatsgebietes befindet. Dies ist nur möglich, wenn der Zentralstaat einem Warlord Autonomie zugesteht, oder wenn der Staat nicht in der Lage ist, sein Gewaltmonopol gegenüber dem Warlord durchzusetzen. Darum findet man Warlords oft in Bürgerkriegsregionen. Die gegenwärtige Existenz der Warlords ist ohne die Entstaatlichung der neuen Kriege nicht denkbar.