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| Krummstab in Hieroglyphen | |
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<hiero>S38</hiero> | |
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| Statuette (26. Dynastie): Krummstab des Osiris (Louvre) |
Der Krummstab (altägyptisch heqa, auet Herrscher-Zepter, Hirtenstab, ansonsten auch Abtsstab, Lituus, Baculum pastorale, Bischofsstab, Pastoralstab, Pastorale und Pedum oder Virga) ist als altägyptische Insigne bereits seit dem Alten Reich (2707–2216 v. Chr.) belegt und wurde als religiöses Herrschaftssymbol von vielen Ländern übernommen.
In der Neuzeit gehört der Krummstab zu den Pontifikalien und besteht aus einem Schaft und der an seinem oberen Ende anschließenden Krümme. Die Krümme besteht meist aus vergoldetem Silber oder Kupfer und ist oft künstlerisch gestaltet; der etwa 1,5 Meter lange Schaft besteht meist aus Holz.
Inhaltsverzeichnis |
Im Alten Ägypten war der Krummstab das Herrschaftszeichen verschiedener Könige (Pharaonen) und Gottheiten, beispielsweise von Min, Osiris und dem Horuskind. Er symbolisierte zugleich die Wiedergeburt und Regeneration.[1]
Im altägyptischen Totenbuch gehörte der Krumm- beziehungsweise Hirtenstab zum Ausrüstungsgegenstand von Osiris in seiner Funktion als Richter über die Toten. Mit dem Hirtenstab besaß Osiris die Macht, über den Eintritt in das Jenseits zu entscheiden und der Ba-Seele zur täglichen Wiedergeburt zu verhelfen. Außerdem konnte der Krummstab als Werkzeug zum Heranziehen von Tieren benutzt werden. Damit bildete der altägyptische Hirtenstab die Vorlage, die im Bischofsstab fortlebte.[2]
Kaiser Konstantin erteilte im 4. Jahrhundert den Bischöfen durch das privilegium fori die Erlaubnis als Zeichen geistlicher und weltlicher Rechtsprechung einen dem Augurenstab ähnlichen Stab zu tragen.
Zu den ersten Erwähnungen zählt der Hirtenstab, den der Erzbischof von Canterbury dem Abt Theodor von Canterbury verlieh. Erstmals bezeugt wurde der Amtsstab um das Jahr 600 bei der Weihe des Heiligen Kolumban von Luxeuil. Der eigentliche Krummstab verbreitete sich in seinem Gebrauch vor allem bei kirchlichen Würdenträgern im 7. Jahrhundert in Spanien und Frankreich, außerhalb der Liturgie als Symbol der Gerichtsbarkeit.
Die Frage, wem das Recht zustand, Prälaten Ring und Stab zu verleihen, prägte den Investiturstreit. Im Wormser Konkordat akzeptierte Kaiser Heinrich V. den Anspruch des Papstes auf das Recht der Investitur und verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab.
Im Gegenzug räumte Papst Calixt II. ein, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter verhandelt, der Gewählte aber mit den Regalien, die mit seinem geistlichen Amt verbunden waren, vom Kaiser durch das Zepter belehnt werden solle. Während im deutschen Teil des Kaiserreichs die Verleihung der Regalien durch den Kaiser vor der Weihe vorgesehen war, erfolgte in Italien und Burgund zunächst die Verleihung von Ring und Stab, wodurch der Einfluss des Kaisers auf die Einsetzung von Bischöfen praktisch verloren ging.
Heute ist er in der katholischen Kirche Würdenträgern mit eigenem Jurisdiktionsbereich vorbehalten. Dazu gehören insbesondere Bischöfe und Äbte, seltener auch andere Prälaten. Früher galt, dass der Inhaber im eigenen Territorium den Stab so hält, dass die Krümmung nach außen zeigt, so dass sie wie eine Peitsche ausschlagen kann. Auf "fremdem" Gebiet so, dass die Krümmung zu ihm hinzeigt. Weihbischöfe verwendeten den Stab mangels eigener Leitungsgewalt stets in der letztgenannten Weise. Dies wird mancherorts - etwa im Erzbistum Paderborn - weiterhin praktiziert, widerspricht jedoch dem erneuerten Zeremoniale für die Bischöfe, welches die erstgenannte Form der Verwendung für sämtliche Bischöfe (unabhängig von ihrer Jurisdiktion am Ort der Pontifikalhandlung) vorsieht.
Der Papst trägt keinen Krummstab, sondern einen Kreuzstab, die Ferula.
Auch die Bischöfe der altkatholischen, orthodoxen und anglikanischen Kirche sowie einiger lutherischer Kirchen außerhalb Deutschlands gebrauchen einen Bischofsstab.
In der Heraldik findet der Krummstab in zweierlei Weise Verwendung:
Wappen von Bodolz mit Pedum und Sudarium
Wappen der Stadt Bützow
Wappen des Landkreises Cuxhaven: Der Hl. Nikolaus mit silbernem Krummstab, dessen Krümme in einer grünen vierblättrigen Rose endet[3]
Krummstab, Mitra und Schwert als Schildzier des Wappens der Hochmeister des Deutschen Ordens
Wappen der Gemeinde Midlum im Landkreis Cuxhafen
Wappen des Landkreises Ostallgäu
Wappen der Ortsgemeinde Korweiler im Hunsrück
Wappen der Ortsgemeinde Abtsteinach im Odenwald
Wappen der Gemeinde Tholey im Saarland
Wappen des Bistums Worms
Wappen der Abtei Speinshart
Das Sprichwort „Unterm Krummstab ist gut leben“ entstand, weil in den geistlichen Territorien die bäuerlichen Untertanen in der Regel mehr Rechtssicherheit und bessere Lebensbedingungen hatten; so gab es hier keine Großgrundbesitzer und keine Leibeigenschaft.
Nach der älteren französischen Bezeichnung für den Bischofsstab ("La Crosse") wurde im 17. Jahrhundert das indianische Spiel "Baggataway" (oder auch "Tewaraathon") bezeichnet und ist seitdem unter diesem Namen bekannt: Lacrosse.