|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Die Kulturhauptstadt Europas (von 1985 bis 1999 Kulturstadt Europas) ist eine Kulturinitiative der EuropĂ€ischen Union. JĂ€hrlich wird der Titel Kulturhauptstadt Europas an mindestens zwei StĂ€dte (seit 2004) der EU vergeben. ZusĂ€tzlich können weiterhin Nicht-Mitgliedstaaten KulturhauptstĂ€dte stellen. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres VerstĂ€ndnis der BĂŒrger Europas fĂŒreinander zu ermöglichen.
Die im Rat der EuropĂ€ischen Gemeinschaft vereinigten fĂŒr Kulturfragen zustĂ€ndigen Minister verabschiedeten auf Vorschlag der damaligen griechischen Kulturministerin Melina Mercouri am 13. Juni 1985 eine EntschlieĂung fĂŒr die alljĂ€hrliche Benennung einer âKulturstadt Europasâ.[1] Durch diese Veranstaltung, fĂŒr die von der Gemeinschaft Fördermittel zur VerfĂŒgung gestellt wurden, sollten der europĂ€ischen Ăffentlichkeit besondere kulturelle Aspekte der Stadt, der Region oder des betreffenden Landes zugĂ€nglich gemacht werden.
Durch den Beschluss 1419/1999/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 wurde eine Gemeinschaftsaktion "Kulturhauptstadt Europas" eingerichtet und ein Rotationsprinzip festgelegt. Seit 1985 wird der Titel kontinuierlich jeweils fĂŒr ein Jahr verliehen.
In dem entsprechenden Jahr finden in den âKulturhauptstĂ€dtenâ zahlreiche kulturelle Veranstaltungen statt. Die StĂ€dte erhoffen sich vom Tragen dieses Titels fĂŒr ein Jahr eine erhöhte Aufmerksamkeit und zahlreiche Besucher.
Inhaltsverzeichnis |
Durch den Rechtsakt 649/2005/EG hat das EuropĂ€ische Parlament und der Rat eine Liste mit der Reihenfolge der Mitgliedstaaten festgelegt. Ab 2009 wird eine Stadt aus jedem der jeweils in der Liste aufgefĂŒhrten Mitgliedstaaten ausgewĂ€hlt. Jeder Mitgliedstaat teilt dem EuropĂ€ischen Parlament, dem Rat, der EuropĂ€ische Kommission und dem Ausschuss der Regionen die Benennung einer oder mehrerer StĂ€dte mit. Diese Mitteilung erfolgt spĂ€testens vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung, gegebenenfalls mit einer Empfehlung des betreffenden Mitgliedstaats.
Die Kommission setzt jedes Jahr eine Jury ein, die ĂŒber die vorgelegte Benennung einen Bericht ausarbeitet. Diese Jury setzt sich aus sieben hochrangigen, unabhĂ€ngigen Persönlichkeiten zusammen, die Experten im Kulturbereich sind. Zwei Jurymitglieder werden vom EuropĂ€ischen Parlament, zwei vom Rat, zwei von der Kommission und eins vom Ausschuss der Regionen ernannt.
Der Rat erklĂ€rt auf Empfehlung der Kommission, die unter BerĂŒcksichtigung der Stellungnahme des EuropĂ€ischen Parlaments und des Berichts der Jury erstellt wird, offiziell die betreffende Stadt fĂŒr das Jahr, fĂŒr das sie benannt wurde, zur Kulturhauptstadt Europas.
Um die bei der EU-Erweiterung 2004 und 2007 hinzugekommenen neuen EU-Mitglieder möglichst schnell in die Aktion mit einzubinden, werden ab 2009 zwei KulturhauptstĂ€dte ernannt, davon eine aus den alten Mitgliedstaaten und eine aus den neuen. Ab 2019 soll es jĂ€hrlich wieder nur eine EuropĂ€ische Kulturhauptstadt geben. Die Regelung ist noch nicht abschlieĂend, weil das EuropĂ€ische Parlament darauf dringt, das Vergabeverfahren zu modifizieren. Insbesondere soll es kĂŒnftig nicht mehr möglich sein, statt mehrerer nur eine Stadt zu nominieren (so Griechenland im Falle von Patras fĂŒr das Jahr 2006). Nach dem Votum des Parlaments sollen von 2009 an jeweils mindestens zwei StĂ€dte vom Staat benannt werden, um der europĂ€ischen Jury Wahlmöglichkeiten zu eröffnen.
Die EU hat elf Evaluierungskriterien zur Beurteilung der Bewerbungen fĂŒr kĂŒnftige KulturhauptstĂ€dte Europas festgelegt. Alle BewerberstĂ€dte zu einer Kulturhauptstadt Europas mĂŒssen ihre Bewerbungen an diesen Kriterien ausrichten. Eine vollstĂ€ndige Auflistung aller EU-Evaluierungskriterien ist im Informationsportal Kultur 2010 veröffentlicht.[2]