|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz, Abk. KMK) wurde 1948 gegründet und ging aus der „Konferenz der deutschen Erziehungsminister“ hervor. Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss der für Bildung, Erziehung und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie hat einen Sitz in Berlin und Bonn.
Inhaltsverzeichnis |
Nach dem Grundgesetz liegen die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur im Wesentlichen bei den Ländern (sog. Kulturhoheit der Länder). Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung „Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“.[1]
Der Jahresetat der KMK beträgt zurzeit 60 Millionen Euro.
Organe der KMK sind das Plenum, in dem sich die Minister viermal jährlich treffen, das Präsidium sowie der Präsident bzw. die Präsidentin.[2] Die Plenartagungen werden von den Amtschefs der Ministerien (Vertreter der Minister, meist Staatssekretäre) vorbereitet, die sich zu Amtschefkonferenzen treffen. Vorarbeiten für die Entscheidungen von Plenum und Amtschefskonferenzen leisten die drei ständigen Hauptausschüsse (Schulausschuss, Hochschulausschuss, Kulturausschuss) mit ihren 16 Unterausschüssen und Arbeitsgruppen sowie die für die Behandlung einzelner wichtiger Bereiche eingesetzten Kommissionen. Es gibt fünf ständige Kommissionen (Amtschef-Kommission Qualitätssicherung in Schulen, Amtschef-Kommission Qualitätssicherung in Hochschulen, Kommission für Europäische und Internationale Angelegenheiten, Kommission für Statistik, Kommission Sport). Außerdem können die Ausschüsse und Kommissionen anlass- oder projektbezogene Arbeitsgruppen oder Beauftragte sowie Berichterstatter ernennen.[3]
Das Sekretariat wird von einem Generalsekretär geleitet; Tätigkeit und Finanzierung des Sekretariats beruhen auf einem Staatsvertrag.[4] Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Jahr 2007 sind ca. zwei Drittel der rund 200 Beschäftigten dauerhaft in Bonn eingesetzt, ein Drittel am Berliner Standort.
Das Sekretariat gliedert sich in mehrere Abteilungen. Dazu gehören neben den Abteilungen, die der Koordinierungsarbeit der Kultusministerkonferenz dienen, eine Abteilung für Allgemeine Dienste (u.a. Statistik und Dokumentation), eine Abteilung für Internationale Angelegenheiten sowie die Abteilungen für besondere überregionale Dienste. Zu letzteren zählen der Pädagogische Austauschdienst und die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Die Rechtschreibreform und die Debatte um eine notwendige Bildungsreform in der Folge des schlechten Abschneidens deutscher Schüler in der PISA-Studie brachte in den letzten Jahren die Kultusministerkonferenz verstärkt ins öffentliche Bewusstsein. Da für deren Beschlüsse Einstimmigkeit erforderlich war, wurde sie von Kritikern als behäbig und unflexibel angesehen.
Ende September 2004 kündigte Niedersachsens damaliger Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) in einem Zeitungsinterview an, den Staatsvertrag über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz zu kündigen. Aufgrund eines von der Kultusministerkonferenz vorgelegten Reformpapiers hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 15. und 16. Dezember 2004 einvernehmlich beschlossen, das Sekretariat über den 31. Dezember 2005 hinaus mit einem um 20 Prozent reduzierten Personalbestand fortzuführen. Die Kündigung Niedersachsens ist damit aufgehoben.
Am 20. Oktober 2006 erhielt die Kultusministerkonferenz den Negativpreis Big Brother Award verliehen für das Vorhaben, für Schüler und Lehrer länderübergreifend schulstatistische Daten zentral zusammenzufassen und personenbezogen zu erheben, ohne die individuellen Bildungsdaten an feste Zwecke zu binden und vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff zu schützen.[6]