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Unter einer KunstfĂ€lschung versteht man die Nachahmung oder Kopie von Werken anderer KĂŒnstler in betrĂŒgerischer Absicht.
Inhaltsverzeichnis |
Eine KunstfĂ€lschung entsteht durch die Nachbildung oder VerĂ€nderung eines Kunstwerkes, wenn sie in der betrĂŒgerischen Absicht geschieht, den Eindruck zu erwecken, es handle sich um ein Werk eines bestimmten KĂŒnstlers, von dem es in Wahrheit nicht stammt. Es kann sich dabei um eine Kopie eines bestehenden Werkes oder um eine Nachahmung oder Neuschöpfung in der Art und Technik des betreffenden KĂŒnstlers handeln. Solange es als Ziel der Restaurierung angesehen wurde, ein Kunstwerk in seinen ersten Originalzustand scheinbar zurĂŒckzuversetzen, war die TĂ€tigkeit des Restaurators immer in der NĂ€he der KunstfĂ€lschung angesiedelt. Aus dieser NĂ€he wurde sie erst erlöst, als sich das Prinzip der Neutralretusche (Tratteggio), in Rom entwickelt vom Istituto superiore per la conservazione ed il restauro unter seinem langjĂ€hrigen Direktor Cesare Brandi, immer mehr durchsetzte. Heute gehört es zum Berufsethos des Restaurators, eben nicht originale Echtheit vortĂ€uschen zu wollen.[1]
Im deutschen Recht wird die KunstfĂ€lschung nicht ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt. FĂŒr eine Verfolgung sind maĂgeblich § 107 UrhG (UnzulĂ€ssiges Anbringen der Urheberbezeichnung) und § 263 (Betrug) und § 267 StGB (UrkundenfĂ€lschung). Das Kopieren oder Nachahmen an sich ist rechtlich zulĂ€ssig, unzulĂ€ssig ist lediglich die betrĂŒgerische Absicht, die sich in der Absicht Ă€uĂert, Gewinn zu erzielen. Die betrĂŒgerische Absicht unterscheidet die FĂ€lschung von allen anderen Formen des Kopierens oder Nachahmens. Ein unwissentliches Kopieren wird vom Urheberrecht nicht als FĂ€lschung beurteilt, wohl aber das Beharren, wenn ein Werk als Nachahmung von geistigem Eigentum erkannt wurde, als Urheberrechtsverletzung. Auch das Kopieren von einer Nachbildung statt vom Originalen wird rechtlich unter UmstĂ€nden als unzulĂ€ssig beurteilt.
Neben der Kopie von Werken an sich fĂ€llt unter den FĂ€lschungsbegriff auch die Kopie der Signatur eines KĂŒnstlers durch fremde Hand, unabhĂ€ngig davon, ob sie auf einem tatsĂ€chlich von dem betreffenden KĂŒnstler stammenden Werk, auf einer Kopie, einer Nachahmung oder Ăhnlichem angebracht ist. Diese Art der FĂ€lschung ist besonders hĂ€ufig, da sie mit geringem Aufwand verbunden ist, keine kĂŒnstlerischen FĂ€higkeiten erfordert und eine groĂe Zielgruppe anspricht, nĂ€mlich alle Personen, die die Preise kennen, die fĂŒr den betreffenden KĂŒnstler gezahlt werden. Diese Gruppe ist erheblich gröĂer als die Gruppe derjenigen, die Werke des betreffenden KĂŒnstlers kĂŒnstlerisch beurteilen kann.
Geringen Aufwand bereitet auch das Kopieren von Druckgrafik, wenn der FĂ€lscher im Besitz der Originalplatten ist. Die FĂ€lschung besteht hier im Nachbearbeiten der Platten und Anbringen von handschriftlichen Bezeichnungen. Das Kopieren mit Hilfe von Fotokopierern ist noch leichter, aber auch leicht zu erkennen.
Weitaus schwieriger ist die komplette Neuschaffung einer Kopie oder Nachahmung. Sie erfordert kĂŒnstlerische FĂ€higkeiten und die Verwendung von Techniken und Materialien der betreffenden Zeit. Hier gibt es groĂe Unterschiede in der QualitĂ€t der FĂ€lschung.
Picasso sagte: âWenn es gut gefĂ€lschte Bilder sind ... Wie herrlich wĂ€re das! Ich wĂŒrde mich hinsetzen und die Bilder signieren.â
Bekannte FĂ€lscher der jĂŒngeren Geschichte sind
In GroĂbritannien erregten die FĂ€lle der FĂ€lscher Tom Keating, John Myatt und Eric Hebborn groĂes Aufsehen, in den USA (ein bevorzugter Absatzmarkt vieler FĂ€lscher) beispielsweise David Stein (alias Henri Haddad). GroĂe PopularitĂ€t erlangte auch der FĂ€lscher Elmyr de Hory, ĂŒber den Orson Welles den Film F wie FĂ€lschung drehte.
GefÀlscht wird fast alles, was am Markt hohe Preise erzielt, Alte Meister ebenso wie die Klassiker der Moderne. Unter Polizeiermittlern gelten rund 60 Prozent der am Markt zirkulierenden Kunst als gefÀlscht oder falsch zugeschrieben.
Spitzenreiter im FĂ€lschungs-Ranking ist Salvador DalĂ. Robert Descharnes, der letzte SekretĂ€r DalĂs, sagte, dass rund 90 Prozent aller angebotenen DalĂ-Grafiken nicht vom Meister selbst stammen. Leicht gemacht hat es der KĂŒnstler potentiellen FĂ€lschern, indem er in spĂ€ten Jahren seine Signatur groĂzĂŒgig auch unter Blanko-BlĂ€tter setzte. Ehefrau Gala und der Privat-SekretĂ€r Peter Moore vergröĂerten die Zahl der fragwĂŒrdigen DalĂ-Arbeiten durch dubiose Autorisierungen. VorlĂ€ufig letzter Akt in Sachen DalĂ-FĂ€lschungen: Nachdem der Kunsthistoriker Lutz Löpsinger in Zusammenarbeit mit dem Galeristen Ralf Michler 1984 ein kritisches Werkverzeichnis der Graphik-Arbeiten erstellte und so versuchte, die Flut der Falsifikate einzudĂ€mmen, wurde Michler 2006 verurteilt, da er DalĂ-Arbeiten in Auftrag gegeben und signiert hatte.
Reichlich Nachschub an Falsifikaten kommt seit den 1990er Jahren aus Russland.
Ein gegenteiliger Fall sind die Bilder von Bohumil Samuel KeÄĂĆ: die GemĂ€lde als solche sind keine FĂ€lschungen, aber wahrscheinlich hat es den Maler als Person nie gegeben.
Siehe auch: Nachweis von GemĂ€ldefĂ€lschungen durch BleiweiĂ, bzw. TitanweiĂ.
Das Berliner Rathgen-Forschungslabor war 2011 durch seine archĂ€ometrischen Untersuchungen maĂgeblich an der Aufdeckung der sogenannten Sammlung JĂ€gers beteiligt und konnte die ihnen von der Kriminalpolizei vorgelegten Bilder als FĂ€lschungen identifizieren. Auch mit weniger aufwĂ€ndigen Methoden lassen sich FĂ€lschungen identifizieren: In England haben drei SozialhilfeempfĂ€nger im groĂen Stil vermisste Skulpturen gefĂ€lscht. Entdeckt wurde der Betrug erst, als sie versuchten, dem British Museum in London einen assyrischen Steinfries zu verkaufen. Die Fries-Inschrift enthielt Rechtschreibfehler. Daraufhin untersuchte auch das Art Institute of Chicago einen vermeintlichen Gaugin - ebenfalls eine FĂ€lschung aus der englischen Garagenwerkstatt.[5]
â siehe auch: Literatur im Artikel FĂ€lschung zu allgemeinerem Kontext