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Kurfürst (Begriffsklärung)

Kurfürst steht für:

  • einen Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation), der dem Kurfürstenkollegium angehört, dem seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des Römisch-deutschen Königs zusteht, siehe Kurfürst
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