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Kurt Walter Werner Borm (* 25. August 1909 in Berlin; â 2001 in Suderburg)[1] [2] war im nationalsozialistischen Deutschen Reich SS-HauptsturmfĂŒhrer und im Rahmen der Aktion T4 als Arzt in der NS-Tötungsanstalt Sonnenstein in Pirna sowie als Mitarbeiter in der Zentraldienststelle-T4 in Berlin tĂ€tig.
Inhaltsverzeichnis |
Kurt Borm wurde am 25. August 1909 in Berlin-Lichtenberg als Sohn eines Stadtamtsrats und Leiter des Wohlfahrtsamtes geboren. Er legte nach Besuch des Gymnasiums im MĂ€rz 1929 das Abitur ab und begann ein Medizinstudium an der UniversitĂ€t Berlin. Nach vier Semestern studierte Borm in Rostock weiter, wo er das Physikum im Oktober 1932 ablegte und 1934 wieder nach Berlin zurĂŒckkehrte. Ein durch finanzielle Probleme verzögertes Studium schloss er nach 16 Semestern im August 1937 mit dem Ă€rztlichen Staatsexamen und der Note âgenĂŒgendâ ab. Borm, der in seiner Studienzeit bei der Berliner Burschenschaft Normannia aktiv war, trat durch Studienkollegen animiert bereits am 1. Dezember 1930 der NSDAP bei (Mitglieds-Nr. 410.614). Am 4. November 1933 wurde er Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds-Nr. 203.962). Im September 1938 erhielt Borm nach Beendigung der Pflichtassistenz seine Approbation. Als Assistenzarzt war er fĂŒr ein Jahr in der Inneren Abteilung des StĂ€dtischen Krankenhauses âAm Urbanâ in Berlin tĂ€tig.
Im November 1939 heiratete Borm. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor.
Schon im Herbst 1938 meldete Borm sich freiwillig zur Teilnahme an einer zweimonatigen Ăbung der SS-TotenkopfverbĂ€nde. Als Musterungsarzt wurde er schlieĂlich im Sudetenland eingesetzt. Am 11. September 1939 meldete sich Borm als Freiwilliger zur SS-Leibstandarte âAdolf Hitlerâ. In dieser Formation der SS-VerfĂŒgungstruppe, aus der die Waffen-SS entstand, wurde er als Truppenarzt in Prag und MĂŒnchen eingesetzt und am 20. April 1940 zum SS-ObersturmfĂŒhrer befördert. AnschlieĂend wurde er der SanitĂ€ts-Inspektion der Waffen-SS in Berlin zugewiesen.
Am 20. September 1940 wurde Borm mit der Weisung beurlaubt, sich fĂŒr eine Sonderaufgabe bei der Kanzlei des FĂŒhrers zu melden. Nach dem Krieg schilderte er dies wie folgt:
âMeiner heutigen Erinnerung nach verhandelte ich zuerst mit Haus[3], der zunĂ€chst meine Personalien aufnahm und anschlieĂend mit mir zum GebĂ€ude der Reichskanzlei fuhr. In der Reichskanzlei erinnere ich mich, in ein kleines Zimmer gefĂŒhrt worden zu sein, in dem [âŠ] Blankenburg am Schreibtisch saĂ.â Dieser erklĂ€rte ihm âes bestehe ein Hitler-Befehl, auf Grund dessen unheilbar Geisteskranke von ihren Leiden erlöst werden sollten. [âŠ] ZuverlĂ€ssig kann ich nur noch angeben, dass Blankenburg von einem Gesetzentwurf sprach, der in der Schublade liege und aus RĂŒcksicht auf die Psyche der Bevölkerung noch nicht veröffentlicht werden sollte. [âŠ] In groĂen ZĂŒgen unterrichtete er mich ĂŒber den Kreis der Betroffenen und die Methode der Auswahl. [âŠ] Im Verlauf dieser Unterrichtung belehrte Blankenburg mich darĂŒber, dass es sich bei diesen MaĂnahmen um eine âGeheime Reichssacheâ handele und ich zur strengsten Verschwiegenheit auch gegenĂŒber engsten Familienangehörigen unbedingt verpflichtet sei.â[4]
In der Zentraldienststelle-T4 wurde Borm unter der Rubrik âĂrzte in den Anstaltenâ ab 25. November 1940 gefĂŒhrt.[5] Borm gab an, im Dezember 1940 in der ihm zugewiesenen Vergasungsanstalt Sonnenstein in Pirna eingetroffen zu sein und dort vom Anstaltsleiter Horst Schumann in die einzelnen Abteilungen und seinen Aufgabenbereich eingewiesen worden zu sein. Schumann sagte hierzu spĂ€ter aus:
âGegen Ende des Jahres 1940 kamen die Ărzte Dr. Endruweit und Dr. Borm [âŠ] wobei Dr. Borm als der Ăltere als Sprecher auftrat [âŠ] WĂ€hrend ich Dr. Endruweit als verschlossen, zurĂŒckhaltend, scheu und unsicher bezeichnen möchte, machte Dr. Borm auf mich den Eindruck eines soldatischen Types. Ich habe noch gut in Erinnerung, wie er sich bei mir einfĂŒhrte. Er sagte etwa sinngemĂ€Ă: âIch habe den Befehl bekommen, mich bei ihnen zu melden. Sie sollen mir instruieren.â [âŠ] Dr. Borm war als der Ăltere praktisch mein Vertreter und wĂ€hrend meiner hĂ€ufigen Abwesenheit Vorgesetzter der gesamten Anstalt [âŠ] WĂ€hrend meiner mehrfachen Abwesenheit lief der Betrieb in Sonnenstein weiter und hierfĂŒr war in erster Linie Dr. Borm verantwortlich [âŠ] Ich kann mit Bestimmtheit behaupten, dass der Betrieb â d.h. die Tötung von Menschen â nicht ruhte.â[6]
Borm hingegen stritt in seinem Prozess ab, die Tötung der Kranken durch die Bedienung des Gashahns selbst eingeleitet zu haben:
âMeine Aufgabe war die Feststellung der IdentitĂ€t der zur Euthanasie vorgefĂŒhrten Kranken, das Heraussuchen einer angemessenen Diagnose als Todesursache und die ideologische Einwirkung auf das Anstaltspersonal, dass hier eine gute Idee verwirklicht werde.â[7]
Wie fĂŒr alle T4-Ărzte ĂŒblich, verwandte auch Borm im Schriftverkehr nicht seinen richtigen Namen, sondern den Tarnnamen âDr. Stormâ. Ebenso wie sein Kollege Klaus Endruweit war er mit seiner TĂ€tigkeit in Sonnenstein unzufrieden, da er sich nicht ausgelastet und fachlich unterfordert fĂŒhlte. Moralische oder rechtliche Bedenken hatte er indes nicht.
In der NS-Tötungsanstalt Bernburg vertrat er im MĂ€rz 1941 fĂŒr einige Wochen den dortigen Vergasungsarzt Heinrich Bunke, der wegen des âExamen rigorosumâ beurlaubt worden war. AnschlieĂend hospitierte er fĂŒr mehrere Wochen am Kaiser-Wilhelm-Institut fĂŒr Hirnforschung in Berlin-Buch bei Prof. Dr. Julius Hallervorden.
Mit dem Stopp der sogenannten ersten Phase des nationalsozialistischen âEuthanasieâ-Programms durch die Weisung Hitlers vom 24. August 1941 wurden auch die Vergasungen in der Anstalt Sonnenstein eingestellt. In einer von Viktor Brack geleiteten Tagung in Pirna, an der vom T4-Personal die Ărzte sowie die BĂŒro- und Wirtschaftsleiter sĂ€mtlicher Vergasungsanstalten teilnahmen, wurde auch die weitere Verwendung des frei gewordenen T4-Personals besprochen. Brack kĂŒndigte an, dass ein Teil des Personals im folgenden Winter im Rahmen der Organisation Todt zu SanitĂ€tszwecken eingesetzt werden sollte. So nahm auch Borm vom 15. Januar bis zum 15. MĂ€rz 1942 an einer Hilfsaktion fĂŒr die Verwundeten der Winterschlacht 1942 mit dem StĂŒtzpunkt in Wyasma-Gshatsk teil.
Nach RĂŒckkehr aus Russland wurde Borm in der Berliner Zentraldienststelle der T4-Organisation als Mitarbeiter von Hermann Paul Nitsche, dem Ă€rztlichen Leiter der Aktion T4, eingesetzt. Borm redete spĂ€ter die Bedeutung seiner TĂ€tigkeit in der T4-Zentrale klein und bezeichnete sich als âein Dr. Nitsche zugeordneter medizinischer Hilfsarbeiterâ[8]. Auch wenn er nicht zu den T4-FĂŒhrungspersonen zĂ€hlte, war er doch an verantwortlicher Stelle in die DurchfĂŒhrung des âEuthanasieâ-Programms eingebunden. Dies wurde auch durch den Beförderungsvorschlag Werner Blankenburgs, dem Leiter des Amtes IIa der Kanzlei des FĂŒhrers, vom 6. MĂ€rz 1943 fĂŒr das FĂŒhrungshauptamt, Amtsgruppe D, SanitĂ€tswesen der Waffen-SS, bestĂ€tigt, in dem es hieĂ:
âSS-ObersturmfĂŒhrer Dr. Kurt Borm [âŠ] ist in einem Ihnen bekannten Sonderauftrag seit dem 20.11.1940 tĂ€tig. Er ist am 20.4.1940 zum ObersturmfĂŒhrer befördert worden. Ich spreche im Auftrage von Reichsleiter und SS-ObergruppenfĂŒhrer Bouhler die Bitte aus, Dr. Borm, der sich seit DurchfĂŒhrung der Aktion hervorragend bewĂ€hrt hat, zum nĂ€chstgĂŒltigen Termin zum SS-HauptsturmfĂŒhrer zu befördern. gez. Blankenburg.â[9]
Die vorgeschlagene Beförderung zum SS-HauptsturmfĂŒhrer erfolgte am 20. April 1943.
Ab Oktober 1942 untersuchte Borm nach § 42 Strafgesetzbuch in Sicherungsverwahrung genommene Geisteskranke in diversen Strafanstalten auf ihre ArbeitsfĂ€higkeit. Auch fĂŒr die sogenannte zweite Phase des âEuthanasieâ-Programms, der Aktion Brandt, war Borm durch die Beschaffung von Medikamenten und deren Verteilung an die entsprechenden Anstalten tĂ€tig.
Unterbrochen wurde seine BeschĂ€ftigung in der Zentraldienststelle-T4 durch die Beurlaubung fĂŒr einen Assistentendienst wiederum in der Inneren Abteilung des Berliner Krankenhauses âAm Urbanâ. Diese Zeit von acht Monaten nutzte Borm fĂŒr seine Dissertation ĂŒber das Thema âEin auĂergewöhnlicher Fall von paroxysmaler Tachycardieâ, die er am 9. Februar 1943 der Berliner Medizinischen FakultĂ€t vorlegte. Trotz dieser Unterbrechung blieb Borm bis Kriegsende Mitarbeiter der Zentraldienststelle-T4.
Nach Kriegsende ging Borm nach Schleswig-Holstein und fand im Juni 1945 eine Anstellung im StĂ€dtischen Krankenhaus von Uetersen. Bei den EinstellungsgesprĂ€chen verschwieg er bewusst seine Vergangenheit. Er wurde in der Inneren Abteilung eingesetzt. Nach nochmaliger internistischer Ausbildung rĂŒckte er zum leitenden Arzt auf.
Obwohl mindestens vier Monate vor der Verhaftung bekannt war, wer Borm war und wo er sich aufhielt wurde er erst am 13. Juni 1962 festgenommen, jedoch schon am 29. Juni 1962 unter diversen Auflagen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Er lieĂ sich daraufhin wieder in Uetersen als praktischer Arzt nieder.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhob am 15. Januar 1965 Klage gegen ihn und die T4-Ărzte Bunke, Endruweit und Ullrich wegen Beihilfe zum Mord an mehreren tausend Geisteskranken. Da der Staatsanwaltschaft Zweifel kamen, ob Borm nicht noch weitere Straftaten vorzuwerfen seien und damit noch weiter ermittelt werden mĂŒsse, wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt. Die ĂŒbrigen Angeklagten wurden im sogenannten ersten Ărzteprozess mit Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. vom 23. Mai 1967[10] freigesprochen. Am 7. August 1970[11] hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen sachlicher WidersprĂŒche auf.
Nunmehr wurde aus âprozessökonomischen GrĂŒndenâ auch das Verfahren gegen Borm wieder mit dem Verfahren gegen die ĂŒbrigen Mitangeklagten verbunden, da weitere VorwĂŒrfe gegen ihn nicht weiter verfolgt wurden.[12]
Der neue Prozess sollte am 16. Dezember 1971 beginnen. Am 26. November 1971 wurde das Verfahren gegen Bunke wegen vorlÀufiger VerhandlungsunfÀhigkeit eingestellt. Desgleichen geschah am 15. Dezember 1971 mit Ullrich und am 6. Februar 1972 mit Endruweit, so dass das Verfahren nur noch gegen Borm weiterbetrieben werden konnte.
Am 6. Juni 1972 sprach ihn das Gericht frei. Borm habe zwar objektiv Beihilfe zur Tötung von mindestens 6652 Geisteskranken geleistet, jedoch könne ihm nicht nachgewiesen werden, dass er schuldhaft gehandelt habe, da ihm âunwiderlegbar das Bewusstsein der Rechtswidrigkeitâ seines Tuns gefehlt habe. Das âUnerlaubteâ seiner Handlung sei fĂŒr ihn nicht erkennbar gewesen, denn:
âIn den entscheidenden Jahren seines Heranwachsens, der Bildung von Wertvorstellungen und Umweltbegreifung hat er kaum etwas anderes vernommen, als die Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankengutes. Er ist aufgewachsen in einem Beamtenhaushalt mit der dort erfahrungsgemÀà in der Regel vorhandenen staatstreuen Gesinnung und dem unbedingten Glauben an die GesetzmĂ€Ăigkeit hoheitlichen Gebarensâ.[13] Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof am 20. MĂ€rz 1974 bestĂ€tigt.[14]
Damit wurde gerichtlich gebilligt, was Borm zu den TatvorwĂŒrfen im Verfahren Ă€uĂerte:
âAbschlieĂend möchte ich sagen, dass ich mich im Hinblick auf die gegen mich erhobenen Beschuldigungen strafrechtlich frei von jeder Verantwortung fĂŒhle. Ich bin aufgrund der mir erteilten Belehrungen der Auffassung gewesen, âwas Du tust, ist richtigâ. Ich kam zu dieser Ăberzeugung, weil man mir gesagt hatte, es lĂ€ge ein Gesetz vor, was allerdings aufgrund einer FĂŒhrerentschlieĂung noch nicht veröffentlicht war. [âŠ] Hinzu kommt, dass ich die Gutachten ĂŒber die zu euthanisierenden Kranken mit der gröĂten Hochachtung betrachtete. Ich ging davon aus, dass diese mit der gleichen PrĂ€zision wie im Verfolg des Erbgesundheitsgesetzes erstattet wurden. [âŠ] Bei alledem darf nicht ĂŒbersehen werden, dass ich damals mit Jahrgang 09 verhĂ€ltnismĂ€Ăig jung war. Prof. Dr. Nitsche war fĂŒr mich eine AutoritĂ€t. Er erzĂ€hlte mir, dass sich fast alle Ordinarien der Euthanasie-Aktion verschrieben hĂ€ttenâ.[15]
Die BestĂ€tigung des Freispruchs von Borm durch den Bundesgerichtshof veranlasste 15 prominente KĂŒnstler, Schriftsteller, Politiker und Journalisten, unter ihnen Joseph Beuys, Norbert BlĂŒm, Heinrich Böll, GĂŒnter Grass, Siegfried Lenz, Martin Walser, Ulrich Wickert, zu einem offenen Brief an BundesprĂ€sident Gustav Heinemann, der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 10. Juni 1974 veröffentlicht wurde. Da sich die BegrĂŒndung des Freispruches allein auf die Feststellung stĂŒtzte, Borm sei zur Tatzeit ĂŒberzeugter Nationalsozialist gewesen, wurde dem Gericht eine Privilegierung gerade der Gesinnung vorgeworfen, âgegen deren unbewĂ€ltigtes Grauen diese Republik vor 25 Jahren geschaffen wurde.â
Nach dem Freispruch war Borm wieder einige Jahre in Uetersen als praktischer Arzt tĂ€tig und hatte weiterhin âgroĂen Zulaufâ von Patienten. Sein Wohnhaus wurde in dieser Zeit öfter Ziel von Mahnwachen und FarbanschlĂ€gen. Kurt Borm wohnte bis 1998 noch in Uetersen und zog zu einem seiner Söhne. Er verstarb 2001 in Suderburg (Niedersachsen).
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Borm, Kurt |
| ALTERNATIVNAMEN | Borm, Kurt Walter Werner (vollstÀndiger Name) |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Mediziner, Tötungsarzt der Aktion T4 in der Zeit des Nationalsozialismus |
| GEBURTSDATUM | 25. August 1909 |
| GEBURTSORT | Berlin |
| STERBEDATUM | 2001 |
| STERBEORT | Suderburg |