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LEADER (frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, dt. Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten mit den Akteuren vor Ort maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte für ihre Region. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Aufgrund des erfolgreich verlaufenden Einsatzes als so genannte Gemeinschaftsinitiative in den Förderperioden zwischen 1991 und 2005 ist der LEADER-Ansatz seit 2006 als eigenständiger Schwerpunkt in die Mainstream-Förderung aufgenommen worden.
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Mit Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 legte der Rat der Europäischen Union allgemeine Bestimmungen über die sog. Strukturfonds fest. Strukturfonds im Sinne der Verordnung waren der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung „Ausrichtung“, und das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF). Mit diesen Fonds waren sog. Interventionen möglich, die ab auch Programme von sog. Gemeinschaftsinitiativen ermöglichten.
Eine dieser Gemeinschaftsinitiativen betraf auch den Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums (LEADER). [1] Durch eine gesonderte Mitteilung wurden Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative für die Entwicklung des ländlichen Raums festgelegt. [2]
In Form der Gemeinschaftsinitiative brachte LEADER+ in der Programmperiode 2000-2006 endgĂĽltig den Durchbruch. FĂĽr LEADER+ standen in der Laufzeit von 2000 bis 2006 in Deutschland 247 Millionen Euro (in Preisen von 1999) an Gemeinschaftsmitteln bereit. Der gesamte EU-Beitrag fĂĽr LEADER+ fĂĽr diesen Zeitraum wurde aus dem Agrarhaushalt der EU ĂĽber den EAGFL, Abteilung Ausrichtung, finanziert. In Ă–sterreich standen fĂĽr LEADER+ im selben Zeitraum rund 75 Millionen Euro an Gemeinschaftsmitteln bereit.
Wie der Name erkennen lässt, verstand sich Leader+ nicht lediglich als Fortsetzung der vorherigen Initiative Leader I und II, sondern zielte auf ambitionierte, qualitativ hochstehende und gebietsspezifische Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raums ab. Dabei kam der Kooperation und der Vernetzung der ländlichen Gebiete besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich konnten sämtliche ländlichen Gebiete der EU im Rahmen von Leader+ gefördert werden.
Seit Beginn der EU-Förderperiode 2007-2013 ist LEADER Teil der Mainstream-Förderung der Europäischen Union geworden. Finanziert wird das Programm aus dem neu geschaffenen ELER-Fonds. Konkretisiert wird dieser Politikansatz durch die Förderprogramme in den Mitgliedsländern. Im Vorwege der Förderperiode wurden diese nationalen Programme in Einklang mit den EU-Förderbestimmungen gebracht.
Kennzeichnend fĂĽr das LEADER-Programm sind sieben wesentliche Merkmale:[3]
Für die Durchführung der EU-Förderprogramme in Deutschland sind die Bundesländer zuständig.[4] Diese haben im Vorwege der Förderperiode Programme zur Entwicklung ihrer ländlichen Räume erarbeitet, die unter anderem auch einen LEADER-Ansatz beinhalten. Begrenzender Faktor bei der Erstellung waren die zuvor feststehenden Förderrichtlinien des ELER-Fonds. Während die Mehrzahl der Bundesländer die Auswahl der Regionen durch einen Wettbewerb durchführte, haben andere einen eher flächenorientierten Ansatz gewählt (z. B. AktivRegion Schleswig-Holstein). Die Anzahl der LEADER-Regionen und deren Größe schwankt dadurch sehr stark zwischen einer (Hamburg) und 58 (Bayern).
In Österreich gehören insgesamt seit 2008 86 Regionen dazu. Diese umfassen eine Fläche von rund 72.000 km und 4,3 Millionen Einwohner.[5] Außer Wien sind sämtliche Bundesländer vertreten.[6]
LEADER I (1991-1993) richtete sich ausschließlich an die Stausee-Region. Von LEADER II (1994-1999) war der gesamte Norden des Landes betroffen, wie Redingen/Wiltz und Clerf/Vianden. Von LEADER+ profitierten alle ländlichen Regionen innerhalb Luxemburgs (wie z. B. Müllerthal), wofür bis 2006 2,6 Millionen Euro an EAGFL-Mitteln zur Verfügung gestellt wurden, denen im Rahmen einer Kofinanzierung nationale Mittel gegenüberstehen mussten.[7]