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Eine Landesgartenschau (in Deutschland Abk. LGS oder auch LaGa) ist eine in mehreren deutschen und österreichischen Bundesländern stattfindende Ausstellung zum Gartenbau. In Deutschland bildet eine Landesgartenschau auf Landesebene das kleinere Pendant zur Bundesgartenschau, in Österreich gibt es dazu bisher kein Pendant.
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Landesgartenschauen finden in Deutschland seit 1980 in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern statt. In Nordrhein-Westfalen gab es bereits 1970 eine erste Landesgartenschau, andere deutsche Bundesländer übernahmen das Modell später. Auch in den österreichischen Bundesländern Ober- und Niederösterreich finden seit mehreren Jahren in abwechselnd zweijährigem Turnus Landesgartenschauen statt.
Durch die Landesgartenschauen soll die Lebensqualität und das ökologische Klima in den Städten verbessert werden. Häufig dienen die Gartenschauen auch stadt- bzw. regionalpolitischen Entwicklungszielen. Deshalb werden Gartenschauen häufig nicht in besonders schönen Landschaften platziert, sondern im Gegenteil eher in solchen Ortsteilen, die eine besondere Benachteiligung aufweisen (z. B. durch Bergbauschäden), wo sie strukturfördernd wirken und dabei helfen, städteplanerische Ziele zu verwirklichen. Die Investitionen, die im Rahmen der LGS getätigt werden, verhelfen dem jeweiligen Ortsteil zu größerer und i. d. R. auch bleibender Attraktivität. Außerdem sind Landesgartenschauen heute auch Maßnahmen des Stadtmarketings, da sie als ein halbes Jahr dauernde Großveranstaltung auch den Bekanntheitsgrad einer Stadt vergrößern können.
Die Kommunen, die oft mit Hilfe von Landesmitteln eine LGS realisieren, gehen ein kalkuliertes finanzielles Risiko ein. Während einige LGS mit einer „schwarzen 0“ oder sogar mit leichten Gewinnen abschließen, überschritten andere ihren Etat und mussten nachträglich bezuschusst werden. Besonders in Kommunen mit angespannter Haushaltslage sind Landesgartenschauen deshalb trotz ihrer langzeitigen Vorteile manchmal umstritten, in einigen Fällen kam es darüber bereits zu Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheiden.
Von 1980 bis 2000 wurden in Baden-Württemberg jährlich die „großen Landesgartenschauen“ veranstaltet. Seit 2001 finden sie jährlich im Wechsel mit den „kleinen Landesgartenschauen“, die sogenannte „Grünprojekte“, statt.[1] Das Land stellt bei Grünprojekten einen Zuschuss in Höhe von maximal zwei Millionen Euro beziehungsweise bei Landesgartenschauen in Höhe von maximal fünf Millionen Euro in Aussicht, wobei die Kommunen auch entsprechende Eigenleistungen erbringen müssen.[2] Bis 2010 hat das Land fast 80 Millionen Euro Landeszuschüsse gewährt. Dies bewirkte auf Seiten der Kommunen mindestens das Dreifache, teils sogar das Siebenfache an Investitionen; sie investierten etwa 153 Millionen Euro. Wobei rund 625 Hektar Grünanlagen geschaffen, neu gestaltet und dauerhaft gesichert wurden. Die Landesgartenschauen und Grünprojekte sind Impulsgeber für umfassende strukturelle Entwicklungen, die für Aufbruchstimmung in den Kommunen sorgen und deren wirtschaftliche Entwicklung stärken.[1] Eine Fachkommission bewertet die Bewerbungen und beurteilt die eingereichten Konzepte vor Ort.[2] Der Ministerrat vergibt dann in einer Kabinettsitzung die Landesgartenschauen und Grünprojekte.[1]
Im Bundesland Bayern gibt es seit 1990 im Zweijahresrhythmus die Landesgartenschauen. In den ungeraden Zwischenjahren gibt es seit 1995 die „Kleinen Gartenschauen“ unter dem Motto Natur in der Stadt, in denen konkrete Verbesserungen der Grün- und Erholungsstrukturen in den ausrichtenden Kommunen präsentiert werden.[3]
Nächste Landesgartenschau 2018 - Kandidatenstädte Arneburg, Burg, Magdeburg, Naumburg (Bad Kösen) und Sangerhausen Vergabe im März 2012[7]
Nächste Landesgartenschau 2016 - Bewerbungsverfahren läuft vom 28. November 2011 bis 23. März 2012[8]
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Der erste OÖ. Landesgartenschau fand 1997 im damaligen Vogelpark Schmiding in der Gemeinde Krenglbach statt.