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Landeshochschulgesetz

Ein Landeshochschulgesetz (LHG) ist in Deutschland ein Gesetz, mit dem die Bundesländer ihre Bildungshoheit im Rahmen des Föderalismus ausüben. Bis auf das Saarland, das jede Hochschule über ein eigenes Gesetz regelt, haben alle Bundesländer ein Hochschulgesetz für alle ihre Hochschulen. In einigen Fällen beinhaltet es auch die Berufsakademien. Eine Koordination der Länder untereinander findet durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusministerkonferenz, KMK) statt.

Auf Bundesebene sind derzeit auch gewisse grundlegende Kompetenzen vorhanden, die durch das Hochschulrahmengesetzes ausgeübt werden. Die Bundesländer setzen dieses im Rahmen der Landeshochschulgesetze um. Zu den Freiräumen der Länder für eigene Regelungen zählen zum Beispiel zusätzliche Hochschulgrade. Das Hochschulrahmengesetz sollte im Rahmen der Föderalismusreform im Jahr 2008 auslaufen, so dass die Bildungskompetenz nahezu ausschließlich den Ländern zukommt. Die geplanten Termine konnten nicht eingehalten werden, das Ziel der Abschaffung ist jedoch im Koalitionsvertrag festgehalten.

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