|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Die Landesregierung von Baden-Württemberg, auch das Kabinett oder der Ministerrat genannt, setzt sich
seit Mai 2011 wie folgt zusammen:
Die drei Politischen Staatssekretäre ohne Sitz und Stimme im Ministerrat gehören nach der Landesverfassung nur dann zur Landesregierung, wenn der Landtag es beschließt (Art. 45(2) LV BW).
Der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten, und Bevollmächtigter des Landes beim Bundwird als ein
„Beauftragter der Landesregierung“ geführt[1] und führt kein Ministerium.
Inhaltsverzeichnis |
Die elf Ministerien von Baden-Württemberg im Überblick:
Namensliste der derzeitigen Kabinettsmitglieder in Baden-Württemberg:
Staatssekretäre ohne Sitz und Stimme (politische Staatssekretäre):
Die Landesregierung besteht nach der Landesverfassung aus dem Ministerpräsidenten, den Ministern, den Staatssekretären und den ehrenamtlichen Staatsräten. Diese haben Sitz und Stimme im Ministerrat. Ferner kann Parlamentarischen Staatssekretären Sitz und Stimme verliehen werden; außerdem kann bestimmt werden, dass Ministerialdirektoren die Amtsbezeichnung „Staatssekretär“ tragen dürfen (ein Beispiel hierfür war Manfred Rommel).
Die Mitglieder der Landesregierung bedürfen zu ihrer Amtsausübung das Vertrauen des Landtages. Sie müssen vor ihrer Ernennung bestätigt werden und müssen entlassen werden, wenn der Landtag dies mit Zweidrittelmehrheit verlangt (ausgenommen ist der Ministerpräsident, für diesen gilt das konstruktive Misstrauensvotum).
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
(Süd-)Baden: Staatssekretariat Wohleb | Kabinett Wohleb I | Kabinett Wohleb II
Württemberg-Baden: Kabinett Maier I | Kabinett Maier II | Kabinett Maier III
Württemberg-Hohenzollern: Kabinett Schmid | Kabinett Bock | Kabinett Müller
Baden-Württemberg: Kabinett Maier | Kabinett Müller I | Kabinett Müller II | Kabinett Kiesinger I | Kabinett Kiesinger II | Kabinett Kiesinger III | Kabinett Filbinger I | Kabinett Filbinger II | Kabinett Filbinger III | Kabinett Filbinger IV | Kabinett Späth I | Kabinett Späth II | Kabinett Späth III | Kabinett Späth IV | Kabinett Teufel I | Kabinett Teufel II | Kabinett Teufel III | Kabinett Teufel IV | Kabinett Oettinger I | Kabinett Oettinger II | Kabinett Mappus | Kabinett Kretschmann