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Landgericht Frankfurt am Main

Gerichtsgebäude B von 1913–17 von Südosten, Juli 2011
Die Gerichtsstraße von Westen, rechts Gebäude A von 1884–89, links das über Brücken angebundene Gebäude B
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG an Gebäude C

Das Landgericht Frankfurt am Main ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von neun Landgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. In seinem Bezirk leben etwa eine Million Menschen.

An ihm sind 400 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 140 Richter. Es gibt 31 Zivilkammern, darunter 16 Kammern für Handelssachen und eine Kammer für Wertpapierbereinigung. Unter den 35 Strafkammern gibt es eine Kammer für Staatsschutz, fünf Jugendkammern, sieben Wirtschaftsstrafkammern, zwei Umweltstrafkammern, zwei Strafvollstreckungskammern, eine Kammer für Bußgeldangelegenheiten, eine für Führerscheinsachen sowie eine für Steuerberatersachen.

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist in den Gebäuden B (vorwiegend Zivilrecht) und E (vorwiegend Strafrecht) des Frankfurter Gerichtskomplexes in der Gerichtsstraße 2 untergebracht.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Bad Homburg v. d. Höhe, Frankfurt am Main, Königstein im Taunus und Usingen. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Siehe auch

Weblinks

50.11638888898.68944444444Koordinaten: 50° 6′ 59″ N, 8° 41′ 22″ O

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