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Landtag von Baden-Württemberg

Landtag von Baden-Württemberg
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Basisdaten
Sitz: Haus des Landtags in Stuttgart
Legislaturperiode: fünf Jahre
Abgeordnete: 138
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 27. März 2011
Vorsitz: Guido Wolf
Sitzverteilung:
36
35
7
60
36 35 60 
  • CDU 60</li>
  • Grüne 36</li>
  • SPD 35</li>
  • FDP/DVP 7</li>
  • Website
    www.landtag-bw.de

    Der Landtag von Baden-Württemberg ist das Landesparlament des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Landtagspräsident ist seit Oktober 2011 Guido Wolf (CDU).

    Inhaltsverzeichnis

    Geschichte

    Der Landtag von Baden-Württemberg steht in der Tradition demokratischer Vorläufer. Zu Zeiten der Weimarer Republik waren dies der Landtag der Republik Baden und der Landtag des freien Volksstaats Württemberg. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden auf dem Territorium des späteren Landes Baden-Württemberg drei Länder errichtet.

    Die Beratende Landesversammlung und der Landtag von Baden tagten von 1946 bis 1952 im Historischen Kaufhaus von Freiburg im Breisgau. Badischer Landtagspräsident von 1947 bis 1951 war Karl Person.

    Der Landtag des Landes Württemberg-Hohenzollern trat 1946 zunächst als Beratende Landesversammlung im Kloster Bebenhausen in Tübingen zusammen. Präsident des Landtags von Württemberg-Hohenzollern war 1947 bis 1952 Karl Gengler.

    Die Verfassunggebende Landesversammlung und der Landtag von Württemberg-Baden tagten von 1946 bis 1952 in Stuttgart. Präsidenten des Landtags von Württemberg-Baden waren 1946 Wilhelm Simpfendörfer und 1947 bis 1950 Wilhelm Keil. Als Tagungsort diente seit 1947 das 1889 errichtete Eduard-Pfeiffer-Haus der Stiftung Arbeiterheim in der Heusteigstraße 45 in Stuttgart. Im selben Gebäude tagte auch der Landtag von Baden-Württemberg noch bis 1961.

    Gebäude

    Landtagsgebäude

    Gebäude des Landtags von Baden-Württemberg sind das im oberen Schlossgarten gelegene quadratische Haus des Landtags von 1961 (nach dem Entwurf von Horst Linde) und das jenseits der Konrad-Adenauer-Straße liegende 1987 eingeweihte Haus der Abgeordneten. Die beiden Gebäude sind durch einen Fußgänger-Tunnel miteinander verbunden. Der ursprüngliche Siegerentwurf des Architekten Peter von Seidlein wurde 1964 in Tübingen als Universitätsgebäude verwirklicht.[1] Innerhalb der beiden Gebäude befinden sich Kunstwerke namhafter Künstler.

    Sitzverteilung in der 15. Wahlperiode

    Sitzverteilung im Landtag

    (Die Wahlperiode des am 27. März 2011 gewählten 15. Landtags dauert vom 1. Mai 2011 bis zum 30. April 2016.[2])

    Fraktion Sitze Direktmandate Zweitmandate
    CDU 060 060 000
    Bündnis 90/Die Grünen 036 009 027
    SPD 035 001 034
    FDP/DVP 007 000 007
    Gesamt 138 070 068

    Landtagspräsidenten

    Amtszeit Präsident
    1952–1960 Carl Neinhaus, CDU
    1960–1968 Franz Gurk, CDU
    1968–1976 Camill Wurz, CDU
    1976–1980 Erich Ganzenmüller, CDU
    1980–1982 Lothar Gaa, CDU
    1982–1992 Erich Schneider, CDU
    1992–1996 Fritz Hopmeier, CDU
    1996–2011 Peter Straub, CDU
    2011 Willi Stächele, CDU
    seit 2011 Guido Wolf, CDU

    Landtagsfraktionen

    Die Reihenfolge der nachfolgenden Nennung der Fraktionen richtet sich nach deren erstmaligem Auftreten in der Abfolge der Legislaturperioden seit 1952. Bei gleichzeitigem erstmaligem Erscheinen von Fraktionen innerhalb einer Legislaturperiode richtet sich die Reihenfolge nach deren Fraktionsstärke.

    Fraktionsvorsitzende der CDU

    Die CDU Baden-Württemberg war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1952–1953 Franz Gurk
    1953–1953 Gebhard Müller
    1953–1960 Franz Hermann
    1960–1968 Camill Wurz
    1968–1972 Erich Ganzenmüller
    Dauer Vorsitzender
    1972–1978 Lothar Späth
    1978–1991 Erwin Teufel
    1991–2005 Günther Oettinger
    2005–2010 Stefan Mappus
    2010– Peter Hauk[3]

    Fraktionsvorsitzende der SPD

    Die SPD Baden-Württemberg war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1952–1961 Alex Möller
    1961–1964 Walter Krause und Hermann Veit
    1964–1966 Walter Krause
    1966–1968 Walter Hirrlinger
    1968–1972 Heinz Bühringer
    1972–1973 Walter Krause
    1973–1976 Rudolf Schieler
    Dauer Vorsitzender
    1976–1980 Erhard Eppler
    1980–1988 Ulrich Lang
    1988–1992 Dieter Spöri
    1992–2001 Ulrich Maurer
    2001–2006 Wolfgang Drexler
    2006–2008 Ute Vogt
    2008– Claus Schmiedel

    Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP

    Die FDP/DVP war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1952–1953 Wolfgang Haußmann
    1953–1956 Otto Gönnenwein
    1956–1960 Eduard Leuze
    1960–1964 Walter Nischwitz
    1964–1968 Friedrich Stock
    1968–1969 Eduard Leuze
    1969–1976 Johann Peter Brandenburg
    Dauer Vorsitzender
    1976–1984 Jürgen Morlok
    1985–1988 Hinrich Enderlein
    1988–1996 Walter Döring
    1996–2004 Ernst Pfister
    2004–2009 Ulrich Noll
    seit 2009 Hans-Ulrich Rülke
       

    Fraktionsvorsitzende des GB/BHE

    Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) war im 1. Landtag (1952–1956) als Fraktion vertreten. Der GB/BHE war im 2. und 3. Landtag (1956–1964) vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1952–1954 Karl Mocker
    1954–1956 Karl Bartunek
    1956–1960 Karl Mocker
    Dauer Vorsitzender
    1960–1960 Josef Schwarz
    1960–1964 Karl Bartunek
       

    Fraktionsvorsitzende der NPD

    Die NPD war im 5. Landtag (1968–1972) als Fraktion vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1968–1969 Wilhelm Gutmann
    Dauer Vorsitzender
    1969–1972 Werner Kuhnt

    Fraktionsvorsitzende der Grünen

    Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg (bzw. vor 1993 als DIE GRÜNEN bekannt) sind seit 1980 ununterbrochen im Landtag vertreten.

    Dauer Vorsitzender
    1980–1983 Wolf-Dieter Hasenclever
    1983–1984 Winfried Kretschmann
    1984–1988 Fritz Kuhn
    1988–1990 Birgitt Bender
    1990–1992 Rezzo Schlauch
    Dauer Vorsitzender
    1992–2000 Fritz Kuhn
    2000–2002 Dieter Salomon
    2002–2011 Winfried Kretschmann
    seit 2011 Edith Sitzmann
    0

    Im 8. Landtag (1980–1984) hatten die GRÜNEN keinen Fraktionsstatus und firmierten als Landtagsgruppe.

    Fraktionsvorsitzender der Republikaner

    Die Republikaner (REP) waren im 11. und 12. Landtag vertreten. Einziger Fraktionsvorsitzender von 1992 bis 2001 war Rolf Schlierer.

    Wahlverfahren

    Landtagswahlkreise 2011

    Das Wahlverfahren zum baden-württembergischen Landtag unterscheidet sich vom Wahlverfahren vieler anderer Bundesländer dadurch, dass keine Landes- oder Bezirkslisten aufgestellt werden und dass jeder Wähler nur eine Stimme hat.

    Der Landtag mit nominell 120 Abgeordneten wird alle fünf Jahre gewählt. Wer die meisten Stimmen in einem der 70 Wahlkreise erreicht, erhält das Direktmandat für diesen Wahlkreis und zieht in den Landtag ein. Die 120 Sitze werden landesweit im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren auf alle Parteien verteilt, die mindestens 5 % der Stimmen erreicht haben. Danach werden die Sitze jeder Partei – wieder nach Sainte-Laguë/Schepers – auf die vier Regierungsbezirke verteilt. Bis zur Landtagswahl 2006 wurde für beide zuvor genannten Berechnungsschritte das Sitzzuteilungsverfahren nach D’Hondt angewendet.

    Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie hier Direktmandate erreicht hat, werden die weiteren Sitze der Partei innerhalb des Regierungsbezirks an unterlegene Wahlkreisbewerber zugeteilt. Diese Mandate werden Zweitmandate genannt. Für den Fall, dass eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt, als ihr hier zustehen, wird wie folgt verfahren: Die Partei behält ihre Sitze als Überhangmandate, es wird aber die Zahl der Sitze in diesem Regierungsbezirk so erhöht, dass die Sitzverteilung dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen wieder entspricht (Ausgleichssitze für die anderen Parteien).[4]

    Durch den Ausgleich der Überhangmandate gab es in den 1990er Jahren Landtage mit 140–155 Abgeordneten. In der 13. Wahlperiode hatte der Landtag 128 Abgeordnete, in der 14. Wahlperiode 139 und in der 15. Wahlperiode 138.

    Das baden-württembergische Wahlverfahren wird immer wieder als besonders kompliziert kritisiert. Zudem gab es bis zur Landtagswahl 2006 systemische Verzerrungen, weil die Zweitmandate für unterlegene Wahlkreisbewerber in der Reihenfolge der absoluten Stimmenzahlen zugeteilt wurden. Damit gab es insbesondere in Regionen mit starkem Bevölkerungswachstum Wahlkreise, in denen jede der kleineren Parteien Abgeordnete stellte, weil der Wahlkreis insgesamt sehr groß ist und vom Mittel deutlich nach oben abweicht. In anderen Wahlkreisen war es hingegen jenseits des Direktmandats fast unmöglich, gewählt zu werden. Bei der Wahl 2006 hatte der kleinste Wahlkreis Heilbronn 81.073 Wahlberechtigte und stellte einen Abgeordneten, der größte Wahlkreis Tübingen mit 136.406 Wahlberechtigten konnte drei Abgeordnete in den Landtag entsenden.[5]

    Für die Landtagswahl 2011 wurde die Regelung zur Vergabe der Zweitmandate geändert. Seither ist nicht mehr die absolute Stimmenzahl, sondern der Stimmenanteil in den Wahlkreisen maßgeblich.[4]

    Auch sind Regierungsbezirke, in denen Überhang- und Ausgleichsmandate vergeben werden, im Landtag überproportional vertreten. Gleichzeitig entspricht die Verteilung der Wahlkreise auf die Regierungsbezirke nicht dem Verhältnis der Wahlberechtigten. Dadurch ist vor allem der kleinste Regierungsbezirk Tübingen regelmäßig unterproportional im Landtag vertreten, auch weil hier durch das in der Regel überdurchschnittliche Abschneiden der CDU weniger Überhangmandate und Ausgleichssitze anfallen als in den übrigen Regierungsbezirken. Schließlich ist die Steuerung der Aufstellung der Kandidaten im baden-württembergischen Wahlverfahren dezentral organisiert; in jedem der 70 Wahlkreise wird vor Ort entschieden, wer kandidiert. Dies führt dazu, dass die Landesvorstände bzw. Landesparteitage der Parteien wenig Einfluss auf die Aufstellung der Kandidaten nehmen können. Unter anderem können Quotenregelungen nicht durchgesetzt werden. Der 14. Landtag hatte mit 23,7 Prozent den niedrigsten Frauenanteil unter den deutschen Landesparlamenten.[6] Im 15. Landtag sank der Frauenanteil weiter auf 18,1%.[7] In allen Fraktionen sind weniger als ein Drittel der Mitglieder Frauen (Grüne 30,6%, SPD 17,1%, CDU 13,3%, FDP 0,0%).

    Ergebnisse der Landtagswahlen (in Prozent der Stimmenanteile)

    Wahlbeteiligung und Landtagswahlergebnisse der vier größten Parteien
    1952 1956 1960 1964 1968 1972 1976 1980 1984 1988 1992 1996 2001 2006 2011
    Wahlbeteiligung in % 63,7 70,3 59,0 67,7 70,7 80,0 75,5 72,0 71,2 71,8 70,1 67,6 62,6 53,4 66,2
    CDU 36,0 42,6 39,5 46,2 44,2 52,9 56,7 53,4 51,9 49,0 39,6 41,3 44,8 44,2 39,0
    GRÜNE 5,3 8,0 7,9 9,5 12,1 7,7 11,7 24,2
    SPD 28,0 28,9 35,3 37,3 29,0 37,6 33,3 32,5 32,4 32,0 29,4 25,1 33,3 25,2 23,1
    FDP/DVP 18,0 16,6 15,8 13,1 14,4 8,9 7,8 8,3 7,2 5,9 5,9 9,6 8,1 10,7 5,3
    Linke(1) 3,1 2,8
    Piraten 2,1
    REP 1,0 10,9 9,1 4,4 2,5 1,1
    NPD 9,8 0,9 0,1 2,1 0,9 0,2 0,7 1,0
    BHE bzw. GDP 6,3 6,3 6,6 1,8
    KPD(2) 4,4 3,2

    (1)2006: WASG
    (2)Auf Grund des Ergebnisses von 1952 standen der KPD vier Sitze im Landtag zu, weil die Fünf-Prozent-Hürde nicht auf das ganze Land bezogen wurde, sondern bei der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung am 9. März 1952 noch jeweils getrennt für die Vorgängerländer Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden (Südbaden) betrachtet wurde. 1956 schaffte die KPD die Fünf-Prozent-Hürde nicht. Nach ihrem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht im selben Jahr konnte sie zu den darauf folgenden Wahlen nicht mehr antreten.

    Auskunft über die Wahlergebnisse[8] und die Sitzverteilung[9] im baden-württembergischen Landtag gibt das statistische Landesamt.

    Historische Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg

    1952 1956 1960 1964 1968 1972 1976 1980 1984 1988 1992 1996 2001 2006 2011
    CDU 50 56 52 59 60 65 71 68 68 66 64 69 63 69 60
    GRÜNE 6 9 10 13 19 10 17 36
    SPD 38 36 44 47 37 45 41 40 41 42 46 39 45 38 35
    FDP/DVP 23 21 18 14 18 10 9 10 8 7 8 14 10 15 7
    REP 15 14
    NPD 12
    BHE bzw. GDP 6 7 7
    KPD 4
    Gesamtzahl 121 120 121 120 127 120 121 124 126 125 146 155 128 139 138

    Parlamentsreform

    Im Jahre 2007 wurde ein parteienübergreifender Antrag zu einer grundsätzlichen Parlamentsreform gebilligt.[10] Die Kernpunkte lauten im Einzelnen:

    • Das bisherige Feierabendparlament wird mit Beginn der 15. Legislaturperiode ein Vollzeitparlament.
    • Die staatliche Altersentschädigung entfällt ab 2011, künftig müssen die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung aufkommen.
    • Ab 2016 gilt eine strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Dies bedeutet, dass Amtsträger mit Beginn der 16. Legislaturperiode nicht mehr im baden-württembergischen Landtag vertreten sein dürfen.

    Siehe auch

    Weblinks

     Commons: Landtag von Baden-Württemberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise und Anmerkungen

    1. Ulrike Pfeil, Alle Labore auf den Berg, Schwäbisches Tagblatt, 3. Juli 2008, Seite 21.
    2. www.landtagswahl-bw.de, Wahl 2011, Landtag von Baden-Württemberg
    3. Gönner verliert Machtkampf um Fraktionsvorsitz, focus.de, aufgerufen am 29. März 2011
    4. a b Informationen der Landeswahlleiterin zur Landtagswahl 2011, Abschnitt 14 S. 12
    5. Pforzheimer Zeitung vom 16. August 2007
    6. Landtagsspiegel 2006 Seite 5
    7. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Volkshandbuch - Vorabauflage abgerufen am 28. März 2011
    8. Ergebnisse der Landtagswahlen in Baden-Württemberg 1992–2006 (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)
    9. Ergebnisse der Landtagswahlen in Baden-Württemberg seit 1952 – Sitzverteilung im Landtag (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)
    10. Landtag Baden-Württemberg - Antrag Parlamentsreform

    48.77869.1835Koordinaten: 48° 46′ 43″ N, 9° 11′ 0,6″ O

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