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Landwirtschaftskammern, auch Bauernkammern genannt, sind Einrichtungen zur Vertretung und Regelung von Interessen der Land- und Forstwirtschaft.
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Hauptartikel: Landwirtschaftskammer Österreich
Die Landwirtschaftskammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der selbständigen Bauern, gegenüber der Landarbeiterkammer, die die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen unselbständig Erwerbstätigen vertritt.
Landwirtschaftskammern bestehen in Österreich in jedem der neun Bundesländer. Sie sind im Gegensatz zur Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer nicht bundesgesetzlich errichtet, sondern wurden durch Landesgesetze geschaffen. Die Dachorganisation dieser neun Kammern ist ein Verein, die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) mit Sitz in Wien, der ein Teil der in Österreich wichtigen Sozialpartnerschaft ist. Mitglieder sind die neun Landes-Landwirtschaftskammern und der Österreichische Raiffeisenverband.
Präsident und damit oberster Bauernvertreter in Österreich ist seit 2007 der Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark Gerhard Wlodkowski.
Die Landes-Landwirtschaftskammern sind neben der Gesetzesbegutachtung und der Interessenvertretung auch in der Beratung ihrer Mitglieder tätig. Kammermitglieder sind Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die eine bestimmte Mindestgröße überschreiten.
Die erste Landwirtschaftskammer wurde 1922 in Niederösterreich eingerichtet, die letzte 1957 in Wien.
Während auf Landesebene die Landwirtschaftskammer als Landeslandwirtschaftskammer bezeichnet wird, heißt sie auf Bezirksebene Bezirksbauernkammer.
In den nördlichen und westlichen Bundesländern der ehemals britischen Besatzungszone (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) sind Landwirtschaftskammern öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche die die durch ihre Mitglieder finanzierte Aufgaben der Agrarverwaltung wahrnehmen. Obligatorische Mitglieder sind die Angehörigen der so genannten grünen Berufe:
Durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben stellen die Landwirtschaftskammern dort die Agrarverwaltung.
Die Interessenvertretung der genannten Berufsstände ist nicht Aufgabe der Landwirtschaftskammern.
In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine eigenverantwortlichen Kammern, sondern eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung in Form von Landwirtschaftsämtern.
Oberstes Entscheidungsgremium ist die Haupt- oder Vollversammlung. Die Mitglieder werden demokratisch gewählt und nehmen ihr Mandat ehrenamtlich war. Sie legen die Richtlinien für die zu erledigenden Aufgaben fest. Die Kammerversammlung wählt den Präsidenten. Der Präsident ist Vorsitzender der Hauptversammlung und des Hauptausschusses, er übt die oberste Dienstaufsicht aus.
Der Direktor der Landwirtschaftskammer ist Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellten und Arbeiter und gleichzeitig Beamter des jeweiligen Bundeslandes.
Finanziert wird die Arbeit der Landwirtschaftskammern über finanzielle Beiträge des jeweiligen Bundeslandes für die übertragenen staatlichen Aufgaben, Mitgliedsbeiträge der landwirtschaftlichen Betriebe (die so genannte Umlage) und Einnahmen aus Dienstleistungen.
Die Aufgaben der Landwirtschaftskammern umfassen Förderung und Betreuung der Landwirtschaft einschließlich Forstwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau sowie Binnenfischerei in den Bereichen Produktionstechnik, Vermarktung, Ausbildung, Beratung und Forschung. Das Aufgabenspektrum ist gesetzlich festgelegt und lässt sich zu folgenden Schwerpunkten zusammenfassen:
Im 19. Jahrhundert brachen wegen des Abbaus von Einfuhrzöllen auf Vieh, Holz und Getreide und einer weltweiten Getreideschwemme die Erlöse für landwirtschaftliche Produkte ein. Um die heimische Landwirtschaft zu fördern und ihre Arbeitsleistung der Volkswirtschaft zu erhalten, ermöglichten die preußischen Provinzen die Einrichtung von Landwirtschaftskammern. Fortschrittliche Landwirte versprachen sich davon stärkeres Gewicht in Politik und Öffentlichkeit.
1894 wurde die erste deutsche Landwirtschaftskammer in der Freien Hansestadt Bremen gegründet. Nach und nach übernahmen auch die übrigen deutschen Länder diese Idee. 1927 existierten in allen Ländern des deutschen Reiches Landwirtschaftskammern als kooperative Interessenvertretungen des Berufsstandes.
Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden die Landwirtschaftskammern in den Reichsnährstand eingegliedert und damit gleichgeschaltet.
Nach dem Krieg wurden nur in einigen Bundesländern wieder Landwirtschaftskammern eingerichtet. In Bayern und Baden-Württemberg dagegen wurde eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung aufgebaut. Auch die sowjetische Besatzungszone erhielt eine staatliche Zentralverwaltung ohne spezielle bäuerliche Vertretung. Die hessischen Landwirtschaftskammern wurden in den 1970er Jahren in eine staatliche Agrarverwaltung umgewandelt.