Die folgenden Stoffe werden nach EG-Richtlinie RL 67/548/EWG als leichtentzündlich eingestuft:
- Stoffe, die sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können,
- Feststoffe, die sich bei kurzzeitiger Einwirkung einer Zündquelle leicht entzünden und nach deren Entfernung weiterbrennen oder -glimmen können,
- Flüssigkeiten, die einen niedrigen Flammpunkt haben (unter 21 °C),
- Stoffe, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft hochentzündliche Gase entwickeln (mindestens 1 l/kg/h)
Beispiele: Aceton, Ethanol
Siehe auch: entzündliche Stoffe, hochentzündliche Stoffe, brandfördernde Stoffe, Gefahrstoff