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Leihezwang

Dieser Artikel behandelt den Begriff aus dem Bibliothekswesen. Als Leihezwang wird auch eine Verpflichtung Kaiser Friedrich Barbarossas aus dem Jahre 1188 bezeichnet.

Als Leihezwang bezeichnet man die Regelung mancher Bibliotheken, dass ihre Mitglieder die Buchausleihe tatsächlich in Anspruch nehmen müssen, um nicht nach einiger Zeit ihre Mitgliedschaft zu verlieren. Dies soll Karteileichen verhindern.

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