Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Lewinsky-AffÀre

Monica Lewinsky

Die Lewinsky-AffĂ€re war eine politische AffĂ€re in den Vereinigten Staaten ĂŒber Anschuldigungen, dass PrĂ€sident Bill Clinton eine sexuelle Beziehung zur Praktikantin Monica Lewinsky unterhalten habe. Berichterstattungen ĂŒber die außereheliche AffĂ€re fĂŒhrten 1998 zur Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens durch das amerikanische ReprĂ€sentantenhaus, das im Senat nach 21 Verhandlungstagen scheiterte. Die Anklagepunkte waren Meineid und Strafvereitelung, weil Clinton unter Eid ausgesagt hatte, er hĂ€tte keinerlei sexuelle Beziehungen zu Lewinsky gehabt.

Inhaltsverzeichnis

Verlauf

Monica Lewinsky wurde 1995 wĂ€hrend Clintons erster Amtszeit als Praktikantin im Weißen Haus eingestellt. WĂ€hrend ihrer Anstellung unterhielt sie, wie sich in spĂ€teren Untersuchungen herausstellte, eine außereheliche Beziehung zu Clinton. Nach Ablauf ihres Praktikums arbeitete Lewinsky im Pentagon und schilderte dort ihrer Kollegin Linda Tripp ihre Erlebnisse im Weißen Haus. Tripp zeichnete diese GesprĂ€che heimlich auf und leitete sie an Kenneth Starr weiter, der im Auftrag des Kongresses als Independent Counsel in der Whitewater- und anderen politischen AffĂ€ren bereits gegen Clinton ermittelte.

Die AffĂ€re erreichte am 17. Januar 1998 ĂŒber die Website Drudge Report die Medien und wurde zuerst von der Washington Post aufgegriffen. Nach ersten Dementis von Seiten des PrĂ€sidenten erschien Clinton am 26. Januar in einer Pressekonferenz, in der er folgende vielzitierte ErklĂ€rung abgab:

PrÀsident Bill Clinton

“Now, I have to go back to work on my State of the Union speech. And I worked on it until pretty late last night. But I want to say one thing to the American people. I want you to listen to me. I'm going to say this again. I did not have sexual relations with that woman, Miss Lewinsky. I never told anybody to lie, not a single time; never. These allegations are false. And I need to go back to work for the American people. Thank you.”

„Jetzt muss ich zu meiner Arbeit an der RegierungserklĂ€rung zurĂŒckkehren. Ich habe gestern bis spĂ€t in die Nacht daran gearbeitet. Aber ich möchte dem amerikanischen Volk eines sagen. Ich möchte, dass Sie mir zuhören. Ich werde es erneut sagen. Ich hatte keine sexuelle Beziehung mit dieser Frau, FrĂ€ulein Lewinsky. Ich habe niemandem gesagt, dass er lĂŒgen soll, nicht ein einziges Mal, niemals. Diese Anschuldigungen sind falsch. Und ich muss zu meiner Arbeit fĂŒr das amerikanische Volk zurĂŒckkehren. Danke.“

– Bill Clinton

Trotz dieser ErklĂ€rung blieb die AffĂ€re fĂŒr Monate stĂ€ndiges Thema in den amerikanischen Medien. Die öffentliche Diskussion beschĂ€ftigte sich hauptsĂ€chlich damit, ob Clinton gelogen hatte oder nicht. Lewinsky hatte sich nach dem Bekanntwerden der AffĂ€re geweigert, weitere Details preiszugeben, sodass sich die Presse auf die Inhalte der TonbĂ€nder als Quellen beschrĂ€nken musste.

Die AffĂ€re entwickelte sich weiter, als Lewinsky Ende Juli 1998 ImmunitĂ€t versprochen wurde, wenn sie vor einer Grand Jury ĂŒber ihre Beziehung mit Clinton aussagen wĂŒrde. Als Teil ihrer Aussage – derzufolge sie mit Clinton Oralsex praktiziert hatte – ĂŒbergab sie den Ermittlern ein mit dem Ejakulat des PrĂ€sidenten beflecktes Kleid, das sie auf Rat Linda Tripps ungewaschen behalten hatte. Über das im Fleck auf dem Kleid enthaltene genetische Material hĂ€tte PrĂ€sident Clintons DNA und damit der Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen bewiesen werden können.

Clinton gab am 17. August vor der Grand Jury zu, dass er eine „unangemessene“ Beziehung zu Lewinsky gehabt hatte. Am selben Abend erklĂ€rte er die UmstĂ€nde in einer FernsehĂŒbertragung.[1]

Meineidanschuldigungen

In seiner Aussage unter Eid im Fall Paula Jones leugnete Clinton seine Beziehung mit Lewinsky. Aufgrund des Kleids als Beweismittel schlossen die Ermittler um Kenneth Starr, dass diese Aussage nicht wahrheitsgemĂ€ĂŸ sein konnte und damit der Straftatbestand des Meineids erfĂŒllt sei. Daraufhin wurde Clinton vom zustĂ€ndigen Richter wegen Missachtung des Gerichts bestraft.[2] Sein Recht, als Anwalt tĂ€tig zu sein, wurde ihm sowohl in seinem Heimatstaat Arkansas als auch bundesweit durch den Obersten Gerichtshof entzogen.[3] Es wurde ihm auch ein Bußgeld von ĂŒber 90.000 US-Dollar auferlegt.[4]

Amtsenthebungsverfahren

Die Falschaussage Clintons und seine vermutete Beeinflussung Lewinskys wurde von der republikanischen Mehrheit im Kongress und einigen Abgeordneten der Demokratischen Partei als ausreichend angesehen, eine Amtsenthebung anzustreben. Das ReprĂ€sentantenhaus stimmte mehrheitlich dafĂŒr, das Verfahren mit einer Anklage wegen dieser beiden StraftatbestĂ€nde einzuleiten. Das Verfahren fand im Senat statt, dessen Mitglieder entsprechend der Verfassung als Geschworene fungierten und das vom Obersten Richter William H. Rehnquist geleitet wurde. Es begann am 7. Januar 1999. Der Senat erklĂ€rte am Schluss des Amtsenthebungsverfahrens Clinton mit 55 zu 45 Stimmen fĂŒr nicht des Meineids schuldig und mit 50 zu 50 Stimmen fĂŒr nicht der Strafvereitelung schuldig. Das Impeachment ging mit diesem Ergebnis mangels einer erforderlichen Zweidrittelmehrheit der Senatoren am 12. Februar 1999 zu Ende, Clinton blieb im Amt.

Weblinks

Einzelnachweise

Referenz-Fehler: UngĂŒltige <references>-Verwendung: Es ist kein zusĂ€tzlicher Text erlaubt, verwende ausschließlich <references />.


Referenz-Fehler: Einzelnachweisfehler: „<ref>-Tags existieren, jedoch wurde kein <references />-Tag gefunden.“

Hinweis: Hierzu kann es auch kommen, wenn eine Referenz nicht korrekt geschlossen wurde – also ein </ref> oder der schließende SchrĂ€gstrich in einem Verweis auf eine benannte Referenz (<ref name="xxx" />) fehlt.
Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.