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Das Lied Lijepa naša domovino oder einfach nur Lijepa naša (deut. Unser schönes Heimatland oder Unsere schöne) ist die Nationalhymne Kroatiens.
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Der Text stammt ursprünglich vom Dichter Antun Mihanović, einem der Träger der illyrischen Bewegung, und wurde im Jahr 1835 erstveröffentlicht, unter dem Titel „Hrvatska domovina“. Historiker waren lange Zeit der Ansicht, dass sie von Josif Runjanin 1846 vertont wurde, heute aber behauptet der Musikologe und Historiker Andrija Tomašek, dass diese Theorie nicht stimmt.[1]
Schon zu österreichisch-ungarischer Zeit galt das Lied als eine Art von kroatischer Nationalhymne und wurde bei feierlichen Anlässen gesungen. Allerdings war es nur eine von mehreren „Nationalhymnen“.
1891 wurde sie zum ersten Mal als „die kroatische Hymne“ bezeichnet.
In den folgenden Jahren wurde sie zur - wenn auch inoffiziellen - Nationalhymne und wurde gleich nach der Kaiserhymne gesungen.
Auch in der Zwischenkriegszeit könnte man das Lied als inoffizielle Nationalhymne bezeichnen, und im Zweiten Weltkrieg wurde sie sowohl von Ustascha als auch von Partisanen gesungen. 1972 wurde sie zur Hymne der Sozialistischen Republik Kroatien erhoben, und im unabhängigen Kroatien nach 1990 bekam sie ebenfalls diese Rolle.
Lijepa naša domovino
Unsere schöne Heimat
Aus historischen und politischen Gründen wurde der Text mehrfach variiert, besonders die dritte Strophe.
Der ursprüngliche Text war der eines kroatisch-slawonischen Heimatliedes. Es ist von dom (im Sinne von Heimat), nicht von narod (im Sinne von Nation) die Rede. Das Meer wird noch nicht erwähnt, Dalmatien ist noch nicht mit einbezogen, als Verbindung zur Welt fungiert die Donau:
In der auch heute gültigen Fassung dann wird durch die Einfügung des Meeres (more) und der Drau explizit auf den territorialen Umfang des dreieinigen Königreiches Kroatien, Dalmatien und Slawonien bezug genommen. Die Liebe des Kroaten gilt jetzt seiner Nation (narod), das Lied wird explizit zur Nationalhymne:
Schließlich existiert eine dritte Fassung dieser Strophe, die unter dem Ustascha-Regime verwendet wurde. In dieser wird zusätzlich die Drina erwähnt, um den territorialen Anspruch auf ganz Bosnien-Herzegowina („Kroatien bis zur Drina“) zu untermauern:
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