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Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung der Stadt Wien.
Seit 1839 wurden, auf Veranlassung des damaligen Bürgermeisters Ignaz Czapka, die vergebenen Ehrenbürgerschaften im Ehrenbürgerbuch verzeichnet. Ehrungen aus der davor liegenden Zeit wurden nachgetragen, einige der Ausgezeichneten wurden jedoch vergessen. Mit der Verleihung der Ehrenbürgerschaft erhalten die Ausgezeichneten auch ein Ehrenbürgerdiplom. Ehrenbürgerschaften können auch wieder aufgehoben werden.
Heute ist die Wiener Stadtverfassung (WStV), LGBl. Nr. 28/1968 vom 15. Oktober 1968 i.d.g.F. Rechtsgrundlage für die Verleihung.
Zwischen 1930 und 1946 wurden keine Verleihungen vorgenommen.
Zur ähnlich lautenden Auszeichnung Bürger ehrenhalber der Stadt Wien siehe ebenda.
Inhaltsverzeichnis |
Die Liste ist nach dem Datum der Beschlussfassung über die Verleihung geordnet, sofern nicht das Datum der Überreichung (Ü) angegeben ist.