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Das K. u. k. Justizministerium veröffentlichte im Jahre 1904 die folgende Liste verbotener Spiele, die in Österreich über viele Jahre beispielgebend war - und eine kulturhistorisch interessante Aufstellung der damals beliebten Glücksspiele darstellt.
Bemerkenswert ist insbesondere, dass sich auch einige Kegel- und Billardspiele auf dieser Liste finden, die nach heutiger Auffassung eher als Geschicklichkeitsspiele angesehen werden.
Auf Grund des Art. III des Gesetzes vom 15. VI. 1901, St.G.Bl. Nr. 286, sind mit Verordnung vom 30. VI. 1904 folgende Spiele namentlich als „verbotene Spiele“ bezeichnet:
Ferner zählen zu den verbotenen Spielen:
Chemin de fer, Rouge et noir, Trente et quarante, Trente et un, Vingt et un, Feuer, Belle (mit Tafeln und Nummern), Billardquartscheiben, Biribi oder Cavagnole, Elf hoch (mit 3 Würfeln), Esperanz (mit 2 Würfeln), Fräulein Tini, Häufeln, Grad – Ungrad, Kreiselspiel oder Diplomat (mit 9 Kegeln und einer Kreisel).