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Der Begriff Luftlandetruppen (engl. Airborne forces) bezeichnet Truppen, die aus der Luft abgesetzt werden. Entweder springen sie mit Fallschirmen ab oder werden von Transportflugzeugen oder Hubschraubern abgesetzt. Früher kamen auch Lastensegler dafür zum Einsatz. Der Kern von Luftlandetruppen sind in der Regel Fallschirmjäger. Hinzu kommen jedoch andere Truppenteile wie Kampfunterstützungseinheiten, spezielle luftverladbare Artillerie- und Panzereinheiten.
Luftlandetruppen werden meist hinter feindlichen Linien abgesetzt, um dort den Weg für die eigenen Truppen freizumachen oder strategisch wichtige Punkte einzunehmen und zu halten. Ein Ziel von Luftlandetruppen ist es ebenfalls, strategische Stellungen anzugreifen, die für andere Truppen schwer zugänglich sind.
Bekannte Luftlandeverbände sind heute z. B. die 82. und 101. US-Luftlandedivision, die Russischen Luftlandetruppen, die dort eine eigenständige Teilstreitkraft bilden, oder die französische 11. Fallschirmjägerbrigade. Im Zweiten Weltkrieg waren es auf deutscher Seite die 7. Flieger-Division (spätere 1. Fallschirmjäger-Division), auf britischer Seite die 1. und 6. Britische Luftlandedivision.
In der Bundeswehr waren bzw. sind die luftlandefähigen Kräfte der 1. Luftlandedivision, später dem Kommando Luftbewegliche Kräfte bzw. der Division Spezielle Operationen zugeordnet.
Das Luftsturmregiment 40 der Landstreitkräfte der Nationalen Volksarmee war der einzige Verband, und somit die Luftlandetruppe, der Deutschen Demokratischen Republik.