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Markt bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach einem ökonomischen Gut (z. B. einer Ware oder Dienstleistung). Der Mindestmarkt besteht aus einem Nachfrager, einem Anbieter und einem Handelsgut. Eine auf Märkten basierende Ökonomie bezeichnet man als Marktwirtschaft.
Das Grundprinzip des Marktes ist der Tausch. Durch Verwendung eines allgemein anerkannten Tauschmittels (zum Beispiel Geld) kann der Tausch "Gut gegen Gut" (der Leistungsaustausch) über das Geld zeitlich voneinander getrennt werden.
Derjenige Preis eines Gutes, der zur Übereinstimmung von angebotener und nachgefragter Menge führt, dem sogenannten Marktgleichgewicht, wird als Marktpreis bezeichnet.
Im Modell erreicht eine kompetitive Ökonomie, d. h. eine Wirtschaft, in der alle Güter auf Märkten frei getauscht werden, eine pareto-effiziente Allokation der Ressourcen. (Erster Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik). Eine Marktsituation, in der die Allokation der Ressourcen nicht pareto-effizient ist, wird in der neoklassischen Wirtschaftswissenschaft als Marktversagen bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
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Die Marktformen werden qualitativ nach drei Kriterien unterteilt:
Siehe Hauptartikel: Vollkommener Markt
Auf organisierten Märkten richtet sich das Zusammentreffen und Zusammenspiel von Anbietern und Nachfragern nach bestimmten, festgelegten Regeln. Beispiele hierfür sind die durch Makler organisierten Effektenbörsen, oder die Durchführung von Auktionen nach gewissen Regeln wie bsp. mit Versteigerungsuhren bei Obst und Gemüseauktionen. Bei nichtorganisierten Märkten fehlen diese Regeln. [1]
Beschränkungen können rein rechtlicher Natur sein wie z. B. bei Investitions-, Neugründungs- , Niederlassungs- oder Filialgründungsverboten, und Konzessionierungen. Rechtlich-wirtschaftliche Behinderungen können durch spezielle Steuern gegeben sein. Rein wirtschaftliche Barrieren sind mangelndes Kapital oder Qualifikation.
Diese Kriterien können in verschiedener Kombination auftreten. Ein Beispiel für einen vollkommenen, organisierten Markt mit beschränktem Zugang ist die Börse.
Märkte lassen sich quantitativ nach der Zahl der Anbieter und Nachfrager in verschiedene Marktformen unterteilen. Die gebräuchlichste Einteilung des Marktes geht dabei auf Heinrich Freiherr von Stackelberg zurück. Dieser teilte in seinem (morphologischen) Marktformenschema den Markt nach der Anzahl an Anbietern und Nachfragern, im Sinne des Wettbewerbs, in folgendes Schema ein:
| Nachfrager | ||||
|---|---|---|---|---|
| viele | wenige | ein | ||
| Anbieter | viele | Polypol | Nachfrageoligopol/Oligopson | Nachfragemonopol/Monopson |
| wenige | Angebotsoligopol | zweiseitiges/bilaterales Oligopol | beschränktes Nachfragemonopol/Monopson | |
| ein | Angebotsmonopol | beschränktes Angebotsmonopol | zweiseitiges/bilaterales Monopol/Monopson | |
Bei Vorhandensein vieler Anbieter und vieler Nachfrager mit jeweils kleinen Marktanteilen spricht man auch von einer atomistischen Marktstruktur oder einem Wettbewerbsmarkt.
Sind hingegen nur wenige, voneinander unabhängig agierende Anbieter vorhanden, spricht man auch von monopolistischem Wettbewerb.
Neben diesen Marktformen gibt es in der Betriebswirtschaftslehre noch:
| starke Nachfrage | schwache Nachfrage | |
| starke Konkurrenz | Massenmarkt | Schrumpfmarkt |
| schwache Konkurrenz | Zukunftsmarkt | Nischenmarkt |
Je nach Richtung der auf dem Markt durchgeführten Transaktion unterscheidet man Beschaffungs- und Absatzmärkte. Ein Beschaffungsmarkt ist ein solcher Markt, auf dem aus Sicht des Beschaffenden alle Anbieter der zu beschaffenden Produkte sowie alle Nachfrager, mit welchen er um diese Produkte konkurriert, agieren. Ein Absatzmarkt hingegen ist aus der Sicht des Anbieters ein Markt, der alle potentiellen Nachfrager seiner Produkte und gleichzeitig auch alle Anbieter, mit denen er um die Gunst der Nachfrager konkurriert, umfasst.
Je nach Art des Gutes und der rechtlichen Rahmenbedingen variieren die Preise des Gutes regional unterschiedlich stark. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Teilmärkte für das gleiche Gut. Diese Teilmärkte können nach räumlicher Ausdehnung gegliedert werden:
Der Preisausgleich zwischen räumlich getrennten Märkten erfolgt durch Arbitrage. Sofern die Märkte durch unterschiedliche rechtlichen Rahmenbedingen entstehen, erfolgt ein Preisausgleich zwischen den Märkten über Schwarzmarkt und Schmuggel.
Gütermarkt (auch Produktmarkt) ist die Sammelbezeichnung für alle Märkte für Waren und Dienstleistungen. Er wird unterteilt in
Faktormarkt ist die Sammelbezeichnung für alle Märkte für Produktionsfaktoren. Dazu gehören:
Abweichend findet sich bei Homburg und Krohmer eine Einteilung in Konsumgütermärkte, Industriegütermärkte und Märkte für Dienstleistungen vor.[2]
Märkte lassen sich auch nach der auf ihnen herrschenden Machtverteilung unterteilen, beispielsweise in Käufermärkte und Verkäufermärkte: Käufermarkt und Verkäufermarkt (engl. buyer's market und seller's market) bezeichnen zwei extreme Marktsituationen. Gemeint ist jeweils der Markt, dessen Vertragsbedingungen durch den Käufer bzw. den Verkäufer festgelegt werden. Vertragsbedingungen sind Preisnachlässe, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen, Handelszeiten und Handelsorte.
Ursachen für die bessere Verhandlungsposition des Käufers bzw. Verkäufers sind jeweils ein Überhang des Angebots bei geringer Nachfrage (Angebotsüberhang) bzw. ein knappes Angebot bei sehr großer Nachfrage (Nachfrageüberhang). Folgen des Käufer- bzw. Verkäufermarktes sind vor allem sinkende bzw. steigende Preise sowie die Begünstigung von Schwarzmärkten und Monopolsituationen. Die DDR wird als klassisches Beispiel für einen reinen Verkäufermarkt betrachtet, was vor allem auf die Wirtschaftsordnung – eine Zentralverwaltungswirtschaft – zurückzuführen ist. Die Güterversorgung, also das Angebot, wurde zentral verwaltet und künstlich knapp gehalten. Es ergab sich somit eine Situation, in der der Käufer sich den Bedingungen des Verkäufers, wie z. B. verhältnismäßig lange Lieferzeiten, ergeben musste.
Marktgrößen dienen der quantitativen Beschreibung von Märkten. Bekannte Beschreibungsinstrumente für Marktgrößen sind:
Ohne die Festlegung der Marktausdehnung, des Marktraumes, können die anderen vorstehend genannten Marktgrößen nicht quantifiziert werden. Zum Beispiel findet im stationären Einzelhandel ein Filialunternehmen für seine einzelnen Betriebe lokal, regional, national, ggf. auch international und global höchst unterschiedliche Marktsituationen und Wettbewerbsverhältnisse vor. National muss es u. U. in polypolistischer, lokal kann es u. U. in quasi-monopolistischer Situation agieren und es können seine nationalen Marktanteile gering, seine lokalen Marktanteile hoch sein.
Ein einzelner Markt lässt sich allgemein hinsichtlich vier Kriterien abgrenzen:
Unter Marktverhalten versteht man die Zielsetzungen, Strategien, Taktiken, unmittelbare Aktionen und Reaktionen der einzelnen Wirtschaftssubjekte am Wettbewerbsmarkt.
Es gibt prinzipiell drei mögliche Kategorien von Verhaltensweisen der Anbieter und der Nachfrager, die jeweils auch als Konkurrenten untereinander auftreten können:
Unter Marktsättigung versteht man die Erreichung eines bestimmten Marktaufnahmevolumens. Ist dieses Volumen erreicht, so können keine weiteren Güter auf jenem Markt abgesetzt werden, d. h. der Markt ist gesättigt.
Der Grad der Sättigung wird durch das Verhältnis von Marktvolumen zu Marktpotenzial bestimmt.
<math>\mathrm{Markts\ddot{a}ttigung} = \frac{\mathrm{Marktvolumen}}{\mathrm{Marktpotenzial}}\ \cdot 100</math>