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Marktregulierung bezeichnet direkte staatliche Eingriffe in die Wirtschaftsprozesse und die staatliche Beeinflussung des Verhaltens von Unternehmern und Konsumenten, um bestimmte, im allgemeinen Interesse bestehende Ziele zu verfolgen. Marktregulierung wird mit Marktversagen begründet.[1] Marktregulierung ist eine Form von Prozesspolitik.
Inhaltsverzeichnis |
Der Begriff Regulierung wird in Wissenschaft und Praxis weder einheitlich verwendet noch definiert, er ist wesentlich durch amerikanische Literatur geprägt. Im deutschen Wirtschaftsverwaltungsrecht gibt es den Begriff erst seit etwa 1990, obwohl es Formen von Regulierung bereits seit dem 19. Jahrhundert auch in Deutschland gab.[2] Regulierung wird als Alternative zwischen den Extrempositionen einer freien (unregulierten) Marktwirtschaft und Kommunismus verstanden.[3]
In der Analyse des Anlasses für die Etablierung von Regulierung werden grundsätzlich zwei Theoriestränge unterschieden. Der positive Ansatz von George Stigler geht davon aus, dass Regulierung durch die Marktteilnehmer selber hervorgerufen wird. Für seine Theorie, dass auch die Regulierung selbst ein nachgefragtes Gut ist, wurde er mit dem Wirtschaftsnobelpreis ausgezeichnet. Die normativen Theorien dagegen sehen Marktversagen als Anlass. Alle Theorien beziehen sich allerdings nur auf die verschiedenen Spielarten von Regulierung in den Vereinigten Staaten.[4]
Welche Mittel verwendet werden hängt von dem Grund für die Marktregulierung ab. Es werden vor allem drei Formen von Marktversagen als Gründe für die Regulierung von Märkten genannt, natürliche Monopole, externe Effekte und Informationsasymmetrien.[5]
Ein natürliches Monopol besteht in den Fällen, in denen Leistungen über ein stationäres Netz abgewickelt werden, dessen Betriebskosten mit höherer Auslastung nur unwesentlich steigen. Beispiele sind u.a. Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Energieversorgungsunternehmen und das Telekommunikationsnetz. Ein Wettbewerb verschiedener Infrastrukturbetreiber wäre aufgrund des Skaleneffekts und des Resourcenverbrauchs in diesen Fällen nicht realistisch.
Regulierungsaufgaben werden in diesen Fällen häufig von einer Regulierungsbehörde wahrgenommen, es sind hier vor allem zu nennen:[6]
Externe Effekte treten auf, wenn ein Unternehmen Lasten auf andere abwälzen kann und damit soziale Kosten erzeugt.
Beispiel Umweltverschmutzung: Mögliche Regulierungsmaßnahmen sind:[8]
Beispiel Finanzmärkte: Unregulierte Finanzmärkte haben in der Vergangenheit mehrmals schweren Finanz- und Wirtschaftskrisen verursacht. Z.B. der Schwarze Donnerstag bzw in Europa der Schwarze Freitag von 1929, die zur Großen Depression und zur Weltwirtschaftskrise führten. Auch die Finanzkrise ab 2007 wurde durch Deregulierungen bzw. unzureichende Finanzmarktregulierungen verschärft.[10] Regulierungsmaßnahmen sind hier u.a.:
Informationsasymmetrien können zwischen Anbietern und Konsumenten von Produkten bzw. Dienstleistungen in Bezug auf Preis und Qualitätsmerkmale bestehen. Beispiele sind u.a. Lebensmittelqualität, Arzneimittel und ärztliche Leistungen. Marktregulierung erfolgt hier durch:[12]
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Unabhängig davon sollten Regulierungen von Zeit zu Zeit einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, da sie dazu tendieren, eine Eigendynamik zu entwickeln und bestehen zu bleiben, wenn die Gründe, die für ihre Einführung sprachen, längst weggefallen sind. Regulierungen über längere Zeiträume führen oft zu einem als Capture bezeichneten Zustand, der sich dadurch auszeichnet, dass der Regulierer durch die oft intensive Zusammenarbeit mit dem regulierten Unternehmen dessen Sichtweise annimmt und keine effektive Regulation mehr erfolgt.