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Mit dem sogenannten Marokko-Kongo-Abkommen erkannte das Deutsche Reich die französische Vorherrschaft über Marokko an. Die Unterzeichnung des Marokko-Kongo-Vertrags am 4. November 1911 in Berlin beendete die Zweite Marokkokrise. Im Gegenzug trat Frankreich Teile des französischen Kongo und Französisch-Äquatorialafrikas, das so genannte Neukamerun, an das Deutsche Reich ab. Ein kleineres Gebiet im Nordosten Kameruns, auch Entenschnabel genannt, ging an Frankreich.[1] Die Fläche des früheren Altkamerun wurde dadurch erheblich ergänzt.