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Der Rang Marschall von Frankreich, frz. Maréchal de France, war ursprünglich das militärische Stellvertreteramt des Kronfeldherrn (Connétable) des Königs von Frankreich.
Erster Marschall von Frankreich war Albéric Clément, für ihn wurde das Amt um 1190 von Philipp II. geschaffen. Nachdem der Rang eines Marschalls von Frankreich in der Revolution im Jahre 1793 abgeschafft worden war, führte Napoléon ihn am Tag nach der Ausrufung des Kaiserreichs, am 19. Mai 1804, wieder ein und ernannte noch am selben Tag 18 Divisionsgeneräle zu Marschällen des Kaiserreichs (Maréchaux d'Empire) – vier davon zum Ehrenmarschall, weil sie schon im Ruhestand waren: Kellermann, Lefebvre, Pérignon und Sérurier. Insgesamt, einschließlich späterer Ernennungen, beförderte Napoleon 26 Generäle zu Marschällen. Neben diesen gab es noch zwei aufeinander folgende Großmarschälle des Palastes: Géraud-Christophe-Michel Duroc und Henri-Gratien Bertrand.
Die letzten Marschälle wurden in der Vierten Republik für ihre Leistungen während des Zweiten Weltkrieges ernannt. Dies waren
Mit Errichtung der Fünften Republik wurde 1958 der militärische Rang eines Marschalls von Frankreich zunächst abgeschafft, der letzte Titelträger (Juin) ging 1962 in Pension. Doch dann wurde der Rang nochmals 1984 postum verliehen.
Während französische Armeegenerale noch heute fünf Sterne tragen, trugen die Militärgouverneure von Paris sechs Sterne und die Marschälle sieben Sterne an ihren Manschetten, auf den Schultern und auf dem Marschallsstab.
Unter den nur wenigen Ausländern, die jemals die französische Marschallswürde erlangten, waren sechs Deutsche:
Der österreichische General Karl Philipp Fürst zu Schwarzenberg lehnte die ihm von Napoleon angebotene Würde eines französischen Marschalls unter Verweis auf eventuelle Loyalitätskonflikte ab.