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Der Master ([ËmaËstÉ] oder [ËmaËstÉ], aus engl. master, das auf lat. Magister fĂŒr Lehrer, Vorsteher, Meister zurĂŒckgeht) ist ein akademischer Grad, den Hochschulabsolventen als Abschluss einer zweiten wissenschaftlichen Ausbildung erlangen.
Das Masterstudium dauert zwei bis vier Semester (ein- bis zweijĂ€hriges Vollzeitstudium oder berufsbegleitendes Studium) und ergĂ€nzt ein grundstĂ€ndiges Studium. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor-Abschluss oder ein Abschluss in einem traditionellen, einstufigen akademischen Studiengang (Magister, Diplom). Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der ErschlieĂung neuer Wissensgebiete dienen. Viele MasterstudiengĂ€nge sind zulassungsbeschrĂ€nkt.
Die Abschlussbezeichnung Master und eine neue Studienstruktur wurden in vielen LĂ€ndern Europas im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses eingefĂŒhrt, dessen Ziel die Schaffung eines gemeinsamen europĂ€ischen Hochschulraums ist.
In vielen LÀndern, in denen nicht das Bologna-System gilt, gibt es teilweise sehr unterschiedliche Master-Varianten, die sogar zwischen den Hochschulen, in der QualitÀt der Lehre und in den FÀhigkeiten der Absolventen (Bewertungssystem Hochschulranking), stark variieren können . Angeboten werden in Kanada, in den Vereinigten Staaten und im Vereinigten Königreich beispielsweise 4-year "Integrated Master" (UK; ohne vorherigen Bachelor-Abschluss), 1-year Master ("by coursework"), 1-/2-year "vocational" Master (Non-Thesis oder Thesis), 2-year "Research" Master (Thesis), und, an internationalen Spitzeninstitutionen, wie z.B. Harvard University (University Ranking: Platz 1 in den USA) oder McGill University (University Ranking: Platz 1 in Kanada), 2 to 3-year "very high research activity" Master (Thesis auf "PhD-level").
Der Master als akademischer Grad wird von Hochschulen (UniversitĂ€ten, gleichgestellten Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen) verliehen. Die bisher von UniversitĂ€ten und gleichgestellten Hochschulen sowie von Kunst- und Musikhochschulen verliehenen traditionellen, einstufigen AbschlĂŒsse gelten als Ă€quivalent zum Master. Der Master verleiht dieselben Berechtigungen wie die bisherigen Diplom- und MagisterabschlĂŒsse der UniversitĂ€ten.[1][2] Nach den Vorgaben der LĂ€nder ist bei einem Masterstudiengang ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau zu gewĂ€hrleisten, das mindestens dem der eingefĂŒhrten DiplomabschlĂŒsse entsprechen muss.[2]
Der Masterstudiengang ist ein Studium, das zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befĂ€higen soll, theoretisch-analytische FĂ€higkeiten vermittelt und die Absolventen in die Lage versetzen soll, sich offen und kreativ auf neue Bedingungen im Berufsleben einzustellen. Der Masterabschluss ist berufsqualifizierend und berechtigt zur anschlieĂenden Promotion. Die UniversitĂ€ten in NRW können in ihren Promotionsordnungen die Zulassung zum Promotionsverfahren von weiteren Voraussetzungen (Studien- und PrĂŒfungsleistungen) abhĂ€ngig machen.[3]
Zur AbschlussprĂŒfung gehört die Masterarbeit, mit der nachgewiesen wird, dass der Verfasser innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus dem jeweiligen Fachgebiet selbstĂ€ndig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. Durch eine Akkreditierung wird die ErfĂŒllung vorgegebener Anforderungen geprĂŒft.[2]
MasterstudiengĂ€nge können vier verschiedenen Profiltypen zugeordnet werden: stĂ€rker forschungsorientiert, stĂ€rker anwendungsorientiert, kĂŒnstlerisch und lehramtsbezogen. Die beiden international verbreiteten Profiltypen stĂ€rker forschungsorientiert und stĂ€rker anwendungsorientiert sind nicht exakt voneinander abgrenzbar und gleichermaĂen wissenschaftlich. Die Zuweisung eines Studiengangs zu einem der beiden Profiltypen bezieht sich ausschlieĂlich auf unterschiedliche Schwerpunkte und damit auf relative Unterschiede zwischen den verschiedenen StudiengĂ€ngen. Beide Profiltypen sind in ihrer Wertigkeit gleich und werden hochschulĂŒbergreifend angeboten.[2][4] Das kĂŒnstlerische Profil haben MasterstudiengĂ€nge an Kunst- und Musikhochschulen. MasterstudiengĂ€nge, mit denen die Voraussetzungen fĂŒr ein Lehramt vermittelt werden, haben ein lehramtsbezogenes Profil.[2]
Die EinfĂŒhrung des Masters in Deutschland erfolgt im Rahmen des Bologna-Prozesses. Die EinfĂŒhrung der neuen StudiengĂ€nge war fĂŒr 2010 angestrebt und ist ĂŒberwiegend abgeschlossen, bis auf einige StudiengĂ€nge an Kunst- und Musikhochschulen sowie staatliche und kirchliche AbschlĂŒsse.[5] Zu gleichnamigen AbschlĂŒssen im auĂereuropĂ€ischen Ausland (z. B. in den USA) bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der AbschlĂŒsse.
In Deutschland gibt es konsekutive und weiterbildende MasterstudiengÀnge:[2]
Die Strukturvorgaben der KMK sahen in der Vergangenheit auch sogenannte nicht-konsekutive MasterstudiengÀnge vor, die im Gegensatz zu den konsekutiven MasterstudiengÀngen inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauten. Die nicht-konsekutiven StudiengÀnge wurden wie weiterbildende StudiengÀnge behandelt. Seit 2008 verankert die KMK fachlich andere MasterstudiengÀnge bei den konsekutiven StudiengÀngen.[2] Diese Anpassung wird sich jedoch nur im Rahmen von Re-Akkreditierungen auswirken.
Die Regelstudienzeit fĂŒr einen Masterstudiengang betrĂ€gt mindestens ein, höchstens zwei Jahre. Bei einem konsekutiven Studiengang darf die Gesamtregelstudienzeit fĂŒnf Jahre nicht ĂŒberschreiten, was 300 ECTS-Punkten entspricht. Aufgrund besonderer studienorganisatorischer MaĂnahmen sind ausnahmsweise auch kĂŒrzere Gesamtregelstudienzeiten möglich. An Kunst- und Musikhochschulen dĂŒrfen konsekutive StudiengĂ€nge mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren eingerichtet werden, was 360 ECTS-Punkten entspricht.[2][6]
Die folgende Abbildung zeigt einige mögliche Kombinationen von Regelstudienzeiten fĂŒr konsekutive Bachelor- und MasterstudiengĂ€nge und stellt sie dem traditionellen Diplom gegenĂŒber:
| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bachelor â 6 Semester / 180 ECTS (hĂ€ufige Variante) |
konsekutiver Master 4 Semester / 120 ECTS | ||||||||
| Bachelor â 7 Semester / 210 ECTS (seltene Variante) |
kons. Master 3 Semester / 90 ECTS | ||||||||
| Bachelor â 8 Semester / 240 ECTS (seltene Variante) |
kons. Master 2 Sem./ 60 ECTS | ||||||||
| Vordiplom â |
Diplom ca. 8-10 Semester |
||||||||
| Vordiplom â |
Diplom (FH) ca. 8 Semester |
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FĂŒr konsekutive und nicht-konsekutive MasterstudiengĂ€nge sind jeweils verschiedene Abschlussbezeichnungen zulĂ€ssig. Es ist den Hochschulen auch erlaubt, deutsche Gradbezeichnungen zu verleihen (z. B. Magister der Wissenschaften). Eine Mischung von Deutsch und Englisch ist den Hochschulen aber nicht gestattet.
An manchen Berufsakademien kann innerhalb von drei Jahren ein Bachelor mit 210 ECTS erworben werden. Dies erlaubt es, in manchen FĂ€llen bereits innerhalb von vier Jahren die fĂŒr einen Master benötigten 300 ECTS Punkte zu erwerben. [7]
Allgemein gilt, dass entsprechend den Hochschulgesetzen der LĂ€nder akademische Grade nur in der Form gefĂŒhrt werden dĂŒrfen, die durch die Verleihungsurkunde bzw. die PrĂŒfungsordnung festgelegt ist. Beispielsweise darf ein Absolvent mit Diplom einer UniversitĂ€t trotz rechtlicher Gleichstellung nicht stattdessen einen Mastergrad fĂŒhren oder umgekehrt. Ein Mastergrad darf auch nicht aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudienganges verliehen werden, sondern erfordert ein zusĂ€tzliches Studium gemÀà der Rahmenvorgaben.[6]
Die Bezeichnung wird meist im angloamerikanischen Stil nach dem Namen und von diesem durch einen Beistrich getrennt geschrieben, beispielsweise Erika Mustermann, M. A.
Zugangsvoraussetzung fĂŒr einen Masterstudiengang ist immer ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Ausgeschlossen sind somit grundstĂ€ndige StudiengĂ€nge, die nach vier oder fĂŒnf Jahren unmittelbar zu einem Masterabschluss fĂŒhren. Es muss von den Hochschulen individuell geprĂŒft werden, ob ein Absolvent zum Masterstudium zugelassen wird. Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung. FĂŒr die Zulassung zu kĂŒnstlerischen MasterstudiengĂ€ngen muss in allen FĂ€llen eine besondere kĂŒnstlerische Eignung nachgewiesen werden.[2]
Um ein möglichst hohes MaĂ an Transparenz und Ăbersichtlichkeit zu gewĂ€hrleisten, hat die KMK entschieden, dass fĂŒr konsekutive MasterstudiengĂ€nge nur sieben verschiedene Abschlussbezeichnungen zulĂ€ssig sind. Diese orientieren sich am Inhalt des Studiengangs. M. A. und M. Sc. sind dabei die hĂ€ufigsten AbschlĂŒsse.
Fachliche ZusĂ€tze sind fĂŒr den Mastergrad generell unzulĂ€ssig.[2][6] Zwar wird manchmal der Studiengang "Master of ⊠in âŠ" genannt, dies ist dann aber nicht die Bezeichnung des Mastergrads selbst, der durch die jeweilige PrĂŒfungsordnung festgelegt wird.
Da die Eingrenzung auf wenige zulĂ€ssige Abschlussbezeichnungen erst nachtrĂ€glich durch die KMK beschlossen wurde, werden in einigen StudiengĂ€ngen noch abweichende Mastergrade verliehen. Die Anpassung an die aktuellen Vorgaben erfolgt im Rahmen der Reakkreditierung der jeweiligen StudiengĂ€nge.[2] In den Strukturvorgaben der KMK in der Fassung vom 10. Oktober 2003 waren die AbschlĂŒsse M. A., M. Sc., M. Eng. und LL. M. als AbschlĂŒsse fĂŒr konsekutive StudiengĂ€nge festgelegt[2], in der Fassung vom 22. September 2005 wurden die AbschlĂŒsse M. F. A., M. Mus. und M. Ed. ergĂ€nzt.
Der Master of Arts ist ĂŒblich in den Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften und kann an einen Bachelor of Arts angeschlossen werden (in besonderen FĂ€llen auch an einen Bachelor of Science). Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs kann der Master of Arts auch in Wirtschaftswissenschaften vergeben werden. Der Master of Arts wird auch von Kunsthochschulen im Bereich der darstellenden Kunst und in kĂŒnstlerisch angewandten StudiengĂ€ngen vergeben.
Der Master of Arts wird nach Beschluss der Kultusministerkonferenz auch in Evangelischer oder Katholischer Theologie oder Religion vergeben, sofern es sich nicht um ein Lehramtsstudium oder um einen weiterhin grundstÀndigen Studiengang mit Abschluss Magister Theologiae handelt.[8]
M. A. ist ebenfalls die AbkĂŒrzung fĂŒr den frĂŒheren Abschluss Magister Artium, mit dem ein grundstĂ€ndiger Studiengang abgeschlossen werden konnte. Dieser Abschluss ist dem Master gleichwertig, allerdings sind die Grade nicht identisch oder austauschbar.[2]
Der Master of Science ist ĂŒblich in Mathematik, Informatik und den Naturwissenschaften. Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs kann der Master of Science auch in Wirtschaftswissenschaften und Ingenieurwissenschaften verliehen werden. AuĂerdem kann er in StudiengĂ€ngen der Medizin vergeben werden, die nicht mit dem Staatsexamen abschlieĂen.[2]
Der Master of Science kann an einen Bachelor of Science angeschlossen werden. In besonderen FĂ€llen kann als Zugangsvoraussetzung auch ein vorangegangener Bachelor of Arts, ein Bachelor of Engineering oder ein Diplomstudiengang der gleichen Fachrichtung anerkannt werden.
Der Master of Engineering wird im Bereich der Ingenieurwissenschaften verliehen. Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs kann in den Ingenieurwissenschaften auch der Master of Science verliehen werden.[2]
Der Master of Laws wird in rechtswissenschaftlichen StudiengÀngen vergeben. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. entweder ein Bachelor of Laws, das Erste Staatsexamen in Jura oder einer der traditionellen akademischen Grade Diplom-Jurist (wird nach dem Ersten Staatsexamen vergeben) und Diplom-Wirtschaftsjurist (FH).
Das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen sind jedoch weiterhin Voraussetzung zum Volljuristen (BefĂ€higung zum Richteramt, § 5 DRiG[9]) und damit fĂŒr die AusĂŒbung der geregelten Berufe (Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter etc.). Eine Ausnahme gilt lediglich fĂŒr UniversitĂ€tsprofessoren (§ 7 DRiG[9]).
Der Master of Fine Arts wird fĂŒr AbschlĂŒsse im Bereich der freien Kunst vergeben, die von Kunsthochschulen angeboten werden. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. ein Bachelor of Fine Arts. In kĂŒnstlerisch angewandten StudiengĂ€ngen und darstellender Kunst wird jedoch der Master of Arts vergeben.
Der Master of Music wird fĂŒr AbschlĂŒsse im Bereich Musik vergeben, i. d. R. von Musikhochschulen. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. ein Bachelor of Music.
Der Master of Education wird in StudiengĂ€ngen vergeben, die Voraussetzungen fĂŒr ein Lehramt vermitteln.[2]
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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnĂ€chst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfĂŒgst. NĂ€heres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. |
Das Lehramt kann auf Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Sonderschulen sowie Berufskollegs bzw. Berufsschulen bezogen sein und wird i. d. R. im Anschluss an ein zweijÀhriges Studium vergeben. Er kann an einen Bachelor of Education, einen Bachelor of Science, einen Bachelor of Arts oder einen Bachelor of Engineering angeschlossen werden.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat 2005 Anforderungen fĂŒr die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und MasterabschlĂŒssen in StudiengĂ€ngen beschlossen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen fĂŒr ein Lehramt vermittelt werden.[10]
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Der Master of Education ist dem Ersten Staatsexamen gleichgestellt und ermöglicht bundesweit den Zugang zum Referendariat oder, wo dies nicht notwendig ist, direkt den Zugang zum Lehramt. Der Master of Education kann allerdings nicht in jedem Bundesland erworben werden und nicht jedes Fach bzw. jede FĂ€cherkombination eignet sich fĂŒr jeden Schultyp (z. B. wird Latein nur an Gymnasien und Gesamtschulen unterrichtet).
Nach Beschluss der KMK werden auch StudiengĂ€nge, die die Voraussetzungen fĂŒr ein Lehramt in Evangelischer oder Katholischer Religion vermitteln, mit einem Bachelor oder Master of Education abgeschlossen.[8]
Die Abschlussbezeichnungen weiterbildender sowie nicht-konsekutiver MasterstudiengĂ€nge können von den Hochschulen abweichend von den Bezeichnungen fĂŒr konsekutive MasterstudiengĂ€nge gewĂ€hlt werden. Die Abschlussbezeichnungen mĂŒssen aber nicht zwangslĂ€ufig von denen fĂŒr konsekutive MasterstudiengĂ€nge abweichen. Wenn Abschlussbezeichnungen der konsekutiven MasterstudiengĂ€nge verwendet werden, mĂŒssen allerdings auch dieselben Anforderungen erfĂŒllt werden.
Daher kann es vorkommen, dass fĂŒr inhaltlich Ă€hnliche StudiengĂ€nge an verschiedenen Hochschulen unterschiedliche Abschlussbezeichnungen vergeben werden. Am hĂ€ufigsten sind dabei jedoch die oben genannten konsekutiven Mastergrade.
Etwa jeder zehnte Masterstudiengang verleiht eine abweichende Abschlussbezeichnung, davon die HĂ€lfte den Master of Business Administration (MBA).[11] Die weiteren nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Mastergrade werden in Deutschland jeweils in seltenen FĂ€llen vergeben, in der Regel deutschlandweit in ein oder zwei Studienangeboten. Teilweise findet das Angebot auch in internationaler Kooperation mit Hochschulen in LĂ€ndern statt, in denen der jeweilige Abschluss ĂŒblicher ist.
Davon abzugrenzen sind MasterabschlĂŒsse, die ausschlieĂlich von einer auslĂ€ndischen Partnerhochschule verliehen werden, da die kooperierende Studieninstitution in Deutschland keinen Hochschulstatus besitzt. Beispielsweise der Master of Divinity wird derzeit nicht von deutschen Hochschulen verliehen.
Die Innenminister- und die Kultusministerkonferenz haben sich darauf verstĂ€ndigt, BachelorabschlĂŒsse von Fachhochschulen und UniversitĂ€ten dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Hinsichtlich der MasterabschlĂŒsse wurde differenziert zwischen MasterabschlĂŒssen von UniversitĂ€ten, die unmittelbar den Zugang zum höheren Dienst eröffnen und MasterabschlĂŒssen an Fachhochschulen, die ebenfalls den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, wenn ihre Eignung im Rahmen der Akkreditierung förmlich festgestellt wird. Eine entsprechende Vereinbarung (âZugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulenâ) wurde durch BeschlĂŒsse der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002 und der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 getroffen.
Aufgrund der inzwischen vorliegenden Erfahrungen mit der Akkreditierung von MasterabschlĂŒssen von Fachhochschulen hat die Innenministerkonferenz nunmehr angeregt, auf die gesonderte Eignungsfeststellung im Rahmen der Akkreditierung zu verzichten und damit allen MasterabschlĂŒssen, unabhĂ€ngig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder UniversitĂ€t erworben wurden, den Zugang zum höheren Dienst zu eröffnen. Durch entsprechende BeschlĂŒsse der Kultusministerkonferenz vom 20. September 2007 und der Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2007 wurde die Vereinbarung aus dem Jahre 2002 ersetzt. Die geĂ€nderte Vereinbarung âZugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulenâ ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
FĂŒr MasterabschlĂŒsse legen die Strukturvorgaben der KMK fest, dass sie den Zugang zur Promotion eröffnen â unabhĂ€ngig davon, ob sie in einem ein- oder zweijĂ€hrigen Masterstudium an einer UniversitĂ€t oder gleichgestellten Hochschule oder an einer Fachhochschule erworben wurden. Der Master stellt somit die neue Regelvoraussetzung zur Promotion dar. MasterabschlĂŒsse von Kunst- und Musikhochschulen eröffnen den Zugang zur Promotion nur insoweit, als mit dem Abschluss des Masterstudiums eine hinreichende wissenschaftliche Qualifikation fĂŒr ein Promotionsvorhaben erworben wurde.[2]
In einigen BundeslĂ€ndern können die UniversitĂ€ten in ihren Promotionsordnungen die Zulassung zum Promotionsverfahren von weiteren Voraussetzungen (Studien- und PrĂŒfungsleistungen) abhĂ€ngig machen (z. B. NRW[20]). In anderen BundeslĂ€ndern ist dies nicht der Fall (z. B. Baden-WĂŒrttemberg[21] oder Bayern[22]).
Inhaber eines im In- oder Ausland erworbenen Bachelorgrades können dagegen nur als Ausnahmefall im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden. Die UniversitÀten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.
In Ăsterreich werden Mastergrade von öffentlichen und privaten UniversitĂ€ten, Fachhochschulen, sowie (bis 2012 und unter der Bezeichnung âLehrgang universitĂ€ren Charaktersâ) von privaten Anbietern vergeben. Die StudiengĂ€nge können forschungsorientiert oder anwendungsorientiert eingerichtet sein. Der Aufwand muss nach einem Bachelorabschluss mindestens 120 ECTS-Punkten entsprechen.
Die Mastergrade in der Weiterbildung (UniversitÀtslehrgÀnge nach §58 des UniversitÀtsgesetzes 2002, LehrgÀnge universitÀren Charakters nach § 28 des UniversitÀts-Studiengesetzes, LehrgÀnge zur Weiterbildung nach § 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes sowie HochschullehrgÀnge nach § 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005) sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.[23]
Die neu eingefĂŒhrten, auf vorangehende Bachelorstudien fachlich aufbauenden, Master ersetzen die bisherigen Diplomstudien. Die Mastergrade sind das wissenschaftliche Ăquivalent zu den bisherigen AbschlĂŒssen Magister und Diplomingenieur.
Je nach Institution und Zeitpunkt des Abschlusses gibt es eine Reihe verschiedener Abschlussbezeichnungen fĂŒr Studien auf Master-Niveau.
Die ersten, mit dem UniversitĂ€ts-Studiengesetz 1997 eingefĂŒhrten Studien auf Master-Niveau wurden Magisterstudien genannt und genauso wie die traditionellen Diplomstudien mit den Graden Magister bzw. Diplom-Ingenieur etc. abgeschlossen. Dies galt auch fĂŒr Fachhochschulen, deren Grade mussten allerdings mit dem Zusatz â(FH)â gefĂŒhrt werden. Einige der am hĂ€ufigsten verliehenen Grade:
Im Jahr 2006 wurden die AbschlĂŒsse durch Gesetzesnovellen des UniversitĂ€tsgesetzes 2002 und Fachhochschul-Studiengesetzes 1993 geĂ€ndert. Neu eingerichtete Studien heiĂen âMasterstudienâ, als Abschlussbezeichnungen sind nunmehr die englischsprachige Bezeichnung âMaster âŠâ oder â wahlweise, aber nur in technischen FĂ€chern â âDiplom-Ingenieurâ zulĂ€ssig.
Der Zusatz âFHâ entfĂ€llt nun fĂŒr Absolventen eines Fachhochschul-Masterstudiums, auch wenn der Abschluss schon vor der Gesetzesnovelle erfolgte (Absolventen eines Diplomstudiums mĂŒssen ihn weiterhin fĂŒhren).[24]
Private Anbieter (als LehrgÀnge universitÀren Charakters eingerichtet) haben von Beginn an nur englischsprachige Mastergrade vergeben, wobei die Mastergrade in der Weiterbildung, wie bereits erwÀhnt, nicht identisch sind mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien).
Einige der am hÀufigsten verliehenen Grade:
In der Schweiz gibt es auf Stufe der Masterstudien ebenfalls konsekutive StudiengĂ€nge, die forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein können. Darunter auch AbschlĂŒsse in Disziplinen, die in Deutschland nicht auf das Bachelor/Master-System umgestellt wurden, wie im Bereich Medizin oder der Rechtswissenschaft. Folgende Grade werden in solchen StudiengĂ€ngen vergeben:
Daneben gibt es so genannte NachdiplomstudiengĂ€nge, die zum Bereich der akademischen Weiterbildung gezĂ€hlt werden. Angeboten werden solche StudiengĂ€nge sowohl an Schweizer UniversitĂ€ten als auch an Fachhochschulen. Wenn ein solcher Nachdiplomstudiengang im Niveau einem konsekutivem Studiengang entspricht, kann ein Mastergrad an Absolventen eines solchen Studienganges verliehen werden. In den meisten Studienrichtungen handelt es sich dabei um den Grad Master of Advanced Studies (MAS) unter Angabe der Fachrichtung. Eine Ausnahme sind AbschlĂŒsse im Bereich Betriebswirtschaftslehre, die zum Grad Master of Business Administration (MBA) oder Executive Master of Business Administration (EMBA) fĂŒhren.
In der Schweiz hat die UniversitĂ€tskommission beschlossen, auf Wunsch des Studienabsolventen die Umschreibung der akademischen Grade Lizentiat und verschiedener Diplome auf die bis 2010 einzufĂŒhrenden Bezeichnungen zu ermöglichen. Rechtlich sind sie ohnehin gleichwertig, dĂŒrfen aber im Schriftverkehr nicht vermischt angefĂŒhrt werden.
Wer einen Studiengang nach der (alten) Lizentiatsordnung absolvierte, darf sich auch MA oder Master of Arts nennen, also beide Titel fĂŒhren. Die Hochschulen stellen entsprechende Papiere aus. Jedoch darf man nicht beide Titel, also lic. und Master of Arts (MA) in ein und demselben Dokument anfĂŒhren, da sonst der Eindruck erweckt werden könnte, man hĂ€tte mehrere Titel erworben.
Fachhochschulen sind in der Schweiz seit 2008 befugt, MasterstudiengÀnge anzubieten.
Ferner sind bei privaten Bildungsinstitutionen Mastergrade erreichbar. Einzelne sind nach niederlĂ€ndischem Recht vom Dutch Validation Council beziehungsweise von dessen Nachfolgeorganisation, der NiederlĂ€ndischen QualitĂ€tsagentur, akkreditiert (etwa die âMaster of Artsâ des Zentrums fĂŒr Agogik, Basel), MBA-Programme hĂ€ufig von der FIBAA, der AACSB oder dem EQUIS.
In GroĂbritannien dauert das ĂŒbliche Masterstudium ein bis zwei Jahre im Vollzeitstudium. Zulassungsvoraussetzung dazu ist der britische Bachelor, der damit Ă€quivalente deutsche Bachelor, das deutsche Diplom (Univ. oder FH), das Staatsexamen oder der Magister-Abschluss. Das deutsche Vordiplom oder eine ZwischenprĂŒfung ist im Allgemeinen nicht ausreichend. Trotzdem kann es möglich sein, dass einige Hochschuleinrichtungen ausnahmsweise besonders qualifizierte oder begabte Studenten schon nach Beendigung des Grundstudiums und mit einigen Hauptseminar-Leistungsnachweisen fĂŒr ein Masterstudium annehmen. Die MasterplĂ€tze sind zulassungsbeschrĂ€nkt, die Auswahl der Studenten und Anerkennung etwaiger Vorstudien obliegt der jeweiligen UniversitĂ€t.
Es wird in GroĂbritannien zwischen sogenannten Taught Masters und Research Masters unterschieden. Das Curriculum eines Taught Masters besteht aus einer Reihe von Kursen und endet, nach Absolvierung dieser Kurse, mit dem Verfassen einer relativ kurzen Abschlussarbeit (dissertation). Die hĂ€ufigsten akademischen Grade fĂŒr solche StudiengĂ€nge sind MA (Master of Arts) und MSc (Master of Science), daneben existiert aber eine Vielzahl von anderen Master-Bezeichnungen.
Research Master Degrees sind ĂŒberwiegend ForschungsstudiengĂ€nge und enthalten keine oder nur wenig verpflichtende Kurse. Die Abschlussarbeit (thesis) ist dagegen umfangreicher und muss auf einem Niveau zwischen der Thesis eines PhD-Studienganges und der Abschlussarbeit eines Taught Masters sein. Ăbliche akademische Grade fĂŒr solche StudiengĂ€nge sind MPhil (Master of Philosophy), MLitt (Master of Letters) und MRes (Master of Research).
Eine relativ neue Form des Masterâs Degree sind die so genannten Integrated Masterâs Degrees. Diese werden in vier bis fĂŒnf Jahren in einem einzigen, durchgehenden Studiengang nach Schulabschluss erworben, vergleichbar einem Diplom-Studiengang. Sie werden vor allem in technischen und naturwissenschaftlichen FĂ€chern angeboten; einige gĂ€ngige AbschlĂŒsse sind MEng (Master of Engineering), MMath (Master of Mathematics), MPhys (Master of Physics), MPharm (Master of Pharmacy).
In manchen FĂ€llen sind die Gradbezeichnungen irrefĂŒhrend. Einige postgraduale Studien auf Master-Niveau werden mit dem Grad âBachelorâ abgeschlossen, z. B. der Bachelor of Philosophy der UniversitĂ€t Oxford sowie der Bachelor of Architecture. Andererseits wird an den schottischen âancient universitiesâ in den Geisteswissenschaften der Master of Arts als erster akademischer Grad nach einem vierjĂ€hrigen Studium vergeben.
Eine allgemein gĂŒltige Ăquivalenzliste von in- und auslĂ€ndischen akademischen Graden existiert nicht, in Deutschland wird im Zweifelsfall durch eine ĂquivalenzprĂŒfung des zustĂ€ndigen Kultusministeriums die Gleichwertigkeit festgestellt. Auf europĂ€ischer Ebene findet eine zunehmende Harmonisierung der Hochschulsysteme statt, im internationalen Vergleich variieren die Systeme aber noch sehr stark.
Es wird - beispielsweise in den USA, Kanada, Singapur, Australien aber auch teilweise in England und Wales - in aller Regel zwischen zwei voneinander unterschiedlichen Zweigen von Bachelor- bzw. MasterstudiengĂ€ngen unterschieden. Dem (hoch)wissenschaftlichen Zweig mit Honours-Bachelor (Thesis) und Research-Master (Thesis) einerseits sowie dem berufsbildenden Zweig mit Bachelor Minors (Non-Thesis) bzw. course-based Master (Non-Thesis oder berufsorientierten "Fach-"Thesis) andererseits. Die Studiendauer der wissenschaftlichen Bachelor- und Master-StudiengĂ€nge ĂŒbersteigt den berufsausbildenden Zweig um mindestens 4-6 Semester. Der wissenschaftliche Studien-Zweig schlieĂt mit einer wissenschaftlichen Bachelor- bzw. Master-Thesis ab. Im berufsbildenden Zweig kann der Master (Non-Thesis) - je nach Studienangebot â ausschlieĂlich aus einem "Fach-"Seminar, dem Verfassen einer (research-oriented) Fach-Seminararbeit (Coursework) oder der DurchfĂŒhrung eines Fach-Projekts (project) bestehen. Die berufsbildenden Non-Thesis StudiengĂ€nge Bachelor Minors (auch Basic) sowie Course-Master (auch Taught Master) werden in aller Regel an Schools oder Colleges angeboten, wobei der berufsbildende Master mit "Fach-"Thesis auch an UniversitĂ€ten angeboten wird. Der berufsbildende Bachelor Minors (Non-Thesis) bzw. der berufsbildende course-based Master (Non-Thesis oder "Fach-"Thesis) können als Ă€quivalent zum Bologna-Bachelor bzw. -Master genannt werden. Die folgende Abbildung zeigt die Kombination der berufsbildenden Bachelor- und Master-StudiengĂ€nge und stellt diese den Bologna-StudiengĂ€ngen sowie dem traditionellen europĂ€ischen Diplom- bzw. Magisterstudium (Fachhochschule und UniversitĂ€t) gegenĂŒber.
| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bachelor Minors (Non-Thesis) "(Ein-)Fach"-Studiengang (B.A., B.Sc.) |
"Fach-"Master (Non-Thesis/Th.) 2-4 Sem./hÀufig Coursework statt Thesis | ||||||||||
| Bologna-Bachelor â ca. 6 Semester |
Bologna-Master â ca. 2-4 Semester |
||||||||||
| Vordiplom (Fachhochschule) |
Abschluss Diplom(FH), Magister(FH) |
Wenn Thesisâ Ă€quiv. Diplom-, Magisterarbeit |
|||||||||
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Von den in den internationalen Rankings 20 besten UniversitĂ€ten der Welt befinden seit Jahrzehnten durchschnittlich ca. 75 % davon im nordamerikanischen Raum. HochkarĂ€tige und interdisziplinĂ€re Bildung in der Breite wird daher im Rahmen von hochwissenschaftlichen Bachelor- und Master-StudiengĂ€ngen ausschlieĂlich an solchen EliteuniversitĂ€ten, wie beispielsweise Harvard University in den USA (weltweit fĂŒhrend in Wirtschaftswissenschaften) oder McGill University in Kanada (weltweit fĂŒhrend in Gesundheitswissenschaften), angeboten. Als Abgrenzung zu den berufsbildenden StudiengĂ€ngen und den diesbezĂŒglichen akademischen Graden (z. B. B. A., B. Sc. M. A., M. Sc.) wird bei den akademischen Graden im wissenschaftlichen Zweig hinter der Honours Bachelor-AbkĂŒrzung der Zusatz with Honours gefĂŒhrt (z. B. B. A. hons.) und hĂ€ufig noch der Name der UniversitĂ€t, sowie hinter der Research Master-AbkĂŒrzung der Name der UniversitĂ€t (z. B. M. A. McGill). Solche wissenschaftlichen Honours Bachelor (Thesis) werden als Ă€quivalent zum traditionellen europĂ€ischen Diplom- bzw. Magisterstudium genannt, der Master (research-based Thesis) einer EliteuniversitĂ€t gilt gleichwertig mit dem traditionellen Doktoratsstudium bzw. dem Bologna-Ph.D. Solche Bachelor- und Master-StudiengĂ€nge werden hĂ€ufig dann gewĂ€hlt, wenn eine Karriere in der Forschung und/oder zur UniversitĂ€tsprofessur (Voraussetzung Ph.D.) angestrebt wird. Zulassungsvoraussetzung zu so einem Research Master ist der vier- bis fĂŒnfjĂ€hrige wissenschaftliche Honours Bachelor. Unter besonderen Voraussetzungen kann auch der Honours Bachelor-Abschluss einer EliteuniversitĂ€t direkt als Zulassung fĂŒr ein Ph.D.-Studium gelten. Der in aller Regel an einen solchen Research Master anschlieĂende Ph.D. gilt - im Gegensatz zum Bologna-Ph.D. - als Ăquivalenz zur europĂ€ischen Habilitation bzw. UniversitĂ€tslehrbefĂ€higung. Eine DurchlĂ€ssigkeit vom berufsbildenden Bachelor Minors (Non-Thesis) bzw. course-based Master zum wissenschaftlichen Hounours Bachelor bzw. research-based Master ist generell nicht vorgesehen. Ein spĂ€terer Ăbertritt zum wissenschaftlichen Zweig ist nur in besonderen AusnahmefĂ€llen und unter Nachholen zahlreicher Seminare und PrĂŒfungen möglich. SpĂ€tere Studenten sollten sich daher schon vor Beginn des Bachelor-Studiums entscheiden, ob sie den an Studienjahren kĂŒrzeren berufsbildenden oder den um mindestens 2-3 Jahre lĂ€ngeren wissenschaftlichen Studien-Zweig einschlagen wollen.
Die nachfolgende Abbildung zeigt research-based Honours Bachelor- und MasterabschlĂŒsse von anerkannten Spitzeninstitutionen, wie beispielsweise Harvard University (Ranking-Platz 1[25] in den USA) und McGill University (Ranking-Platz 1[25] in Kanada), und stellt diese dem traditionellen Diplom-, Magister-, Doktorats- bzw. Bologna-Master-Abschluss gegenĂŒber.
| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr | 7. Jahr | 8. Jahr | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Honours Bachelor (4 bis 5 Jahre) Diplomstudium mit wissenschaftl. Thesis |
Honours Bachelor â Research-Course u. -Thesis |
research-based Master (Thesis), ca. 4-6 Semester Forschungsstudium, wissenschaftl. Thesis (Master Univ.) | |||||||||||||||
| ĂquivalĂ€nt Bologna: Bachelor plus Master â ca 8-10 Semester (konsekutiv 10 Semester) |
Ăquivalent Bologna: Ph.D. ca. 4-6 Semester |
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| Vordiplom (UniversitÀt) |
Diplom bzw. Magister (UniversitÀt) ca. 8-10 Semester |
Doktoratsstudium ca. 4-6 Semester |
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Hier die wichtigsten Unterschiede zu einigen anderen LĂ€ndern, die nicht am Bologna-Prozess teilnehmen.
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Als ein durchgĂ€ngiges "Bewertungssystem" fĂŒr die Bedeutung des akademischer Grades, und somit fĂŒr die QualitĂ€t der Lehre und die FĂ€higkeiten der Absolventen, kann der Ruf und das Hochschulranking eines Colleges bzw. einer UniversitĂ€t genannt werden. Beispielsweise hat ein Abschluss an der EliteuniversitĂ€t Harvard (Platz 1[26] der US-amerikanischen UniversitĂ€ten) mit den höchsten internationalen Stellenwert. In der Regel gilt der akademische Grad von einer UniversitĂ€t höherrangig als jener von einem College.
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In den USA wird zwischen dem Master, ab ein Jahr Studiendauer (Ăquivalent auch im Bologna-System oder in England: Taught Master), der nicht zwingend als UniversitĂ€tsabschluss gilt, und dem Master ab zweijĂ€hriger Studiendauer (Ăquivalent in England: Research Master), der nur an einer UniversitĂ€t absolviert werden kann und bei dem in der Regel eine zweijĂ€hrige wissenschaftliche Arbeit verfasst wird, unterschieden. In den USA sowie in Europa gilt der US-amerikanische einjĂ€hrige oder nicht universitĂ€re Master in der Regel als Ă€quivalent zum europĂ€ischen Master, beispielsweise auch nach dem Bologna-System, oder zum englischen Taught Master. MasterstudiengĂ€nge werden fast ausschlieĂlich an den im amerikanischen Englisch als universities bezeichneten Hochschulen angeboten, da sie im Gegensatz zu den colleges auch AbschlĂŒsse jenseits des Bachelors vergeben. Master- und Doktor-Studierende sind gemeinsam an der Graduate School der jeweiligen UniversitĂ€t eingeschrieben, gelegentlich auch an einer Professional School, etwa fĂŒr Law oder Medicine in Yale.[27]
Zulassungsvorausetzung zum Masterstudium ist wie in Europa ein Bachelor oder ein Abschluss, der mindestens dem Bachelor vergleichbar ist. Es wird aber fĂŒr die Zulassung unterschieden, ob es sich um einen universitĂ€ren Bachelor-Abschluss (B.A. Honours) handelt oder nicht. Voraussetzung fĂŒr ein mindestens zweijĂ€hriges universitĂ€res Masterstudium ist der mindestens vierjĂ€hrige universitĂ€re Bachelor (Honours). FĂŒr viele FĂ€cher verlangen die Zulassungsregeln zusĂ€tzlich die Vorlage der Ergebnisse des Graduate Record Examination-Tests (GRE). Da der Bachelor in den USA allgemein der erste Studienabschluss ist, werden Masterstudien als weiterfĂŒhrende Studien angesehen und daher als âGraduiertenstudienâ (engl.: graduate studies) bezeichnet. Entsprechend gelten Master- ebenso wie Ph.D.-Studenten als âGraduiertenstudentenâ (engl.: graduate students).
Die Zahl der MasterstudienplĂ€tze ist erheblich kleiner als jene der BachelorstudienplĂ€tze. In den USA verlĂ€sst der GroĂteil der Bachelorabsolventen das College oder die University und ergreift direkt einen Beruf. Nur eine Minderheit der Bachelorabsolventen setzt das Studium - entweder direkt oder oft erst nach ein- oder mehrjĂ€hriger BerufstĂ€tigkeit - mit Studienziel Master und/oder Ph.D. (Doktor) fort. Die ProzentsĂ€tze, wie viele US-Amerikaner einen Studienabschluss haben, lassen sich daher kaum oder gar nicht mit deutschen Statistiken vergleichen.
Das Masterstudium dauert in den USA in der Regel zwei Jahre im Vollzeitstudium. Eine Master-Arbeit (engl.: thesis) muss nicht an jeder UniversitĂ€t bzw. in jedem Studiengang geschrieben werden. Ein Master kann in den USA auch allein auf Grundlage von Veranstaltungen und PrĂŒfungen vergeben werden (engl.: by coursework oder non-thesis option): In many programs, students can elect options that will permit them to study one aspect of a discipline in depth by preparing a thesis or to gain a broader mastery of a discipline by electing to take coursework in lieu of a thesis.[28]
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FĂŒr den weit verbreitenten Master of Science sind gemischte Programme â Lehrveranstaltungen plus Abschlussarbeit â ĂŒblich, die jedoch im Vergleich zum in Deutschland ĂŒblichen âBologna-Masterâ bei stark reduzierter Anzahl an Lehrveranstaltungen weit stĂ€rker auf das Thesis-Projekt ausgerichtet sind. Ziel des Master-Studiums ist dann die Erarbeitung eines veröffentlichungsfĂ€higen Manuskripts.
Dies liegt an der NĂ€he der M.-S.-Programme zum Ph.-D.-Programm, die beide von derselben Graduate School verwaltet werden. Die fĂŒr alle nennenswerten UniversitĂ€ten in Neuengland zustĂ€ndige New England Association of Schools and Colleges definiert in ihren Akkreditierungsrichtlinien beispielsweise: Research-oriented doctoral programs, including the Ph. D., and disciplinary masterâs degree programs are designed to prepare students for scholarly careers; they emphasize the acquisition, organization, utilization, and dissemination of knowledge. [âŠ] Disciplinary masterâs programs have many of the same objectives but require less sophisticated levels of mastery in the chosen field of study than does the research doctorate.[29]
In den USA können verschiedene MasterabschlĂŒsse vergeben werden. Da die europĂ€ischen Masterbezeichnungen unter starkem Einfluss des angloamerikanischen Bezeichnungssystems entwickelt wurden, entsprechen sich die Bezeichnungen weitgehend. Die zwei Grundtypen konsekutiver MasterabschlĂŒsse sind somit der Master of Arts (MA bzw. M. A.) und der Master of Science (M. S. oder MS, manchmal auch MSc bzw. M. Sc.). Daneben wird eine Anzahl weiterer, nicht-konsekutiver MasterabschlĂŒsse vergeben, z. B. der Master of Business Administration (MBA) oder der Master of Education (M. Ed.).
Die genauen Voraussetzungen, Auswahlkriterien und Studienbedingungen von MasterstudiengĂ€ngen (wie auch von anderen StudiengĂ€ngen) werden in den USA von den individuellen UniversitĂ€ten geregelt; ein staatliches Kontrollsystem, wie es in Europa und anderen LĂ€ndern ĂŒblich ist, gibt es nicht. Vor allem an kleineren bzw. wenig bekannten US-UniversitĂ€ten ist daher die Akkreditierung von AbschlĂŒssen wichtig, da solche Hochschulen AbschlĂŒsse wie Bachelor oder Master vergeben können, die nicht offiziell anerkannt sind. Solche AbschlĂŒsse werden in der Regel auch in Deutschland nicht als Ă€quivalent zu einem europĂ€ischen zweiten akademischen Grad anerkannt.
Vor allem an Fachbereichen, die auf Forschung ausgerichtet sind, (d. h. insbesondere an den national und international renommierten UniversitĂ€ten) ist es möglich, sich mit abgeschlossenem Bachelor direkt fĂŒr einen Ph. D. zu bewerben, wobei in aller Regel an EliteuniversitĂ€ten mindestens ein Top-ranked Honours Bachelor-Abschluss summa cum laude sowie ein wissenschaftliches Ph.D. proposal als Zulassungsvoraussetzungen gelten. Seltener sind Bewerbungen ânurâ fĂŒr einen Master an bestimmten Instituten und Fachbereichen in der Regel ĂŒberhaupt nicht möglich (Beispiel: Neurobiology in Yale).[30] Die fĂŒr einen Ph.-D.-Studiengang zugelassenen Studenten mĂŒssen den Master dann als eine von mehreren Voraussetzungen fĂŒr das Erreichen des Ph. D. erwerben. Gelegentlich wird der M.-S.-Degree âen routeâ erworben,[31] jedoch nur ausscheidenden Studierenden verliehen.[30]
Ein anderer Sonderfall sind Studienangebote hĂ€ufig an nicht-Top-ranked Colleges und UniversitĂ€ten, an denen begabte Studenten course-based Bachelor und Master (Non-Thesis oder "Ein-Fach"-Thesis) in insgesamt fĂŒnf Jahren erreichen können. Diese Angebote werden zum Teil als â4+1â-System bezeichnet. TatsĂ€chlich werden die Voraussetzungen zum Master jedoch meist nicht in nur einem Jahr erfĂŒllt. Die Studenten belegen vielmehr schon vor Erreichen des Bachelors Veranstaltungen fĂŒr den Master, sodass sowohl die hier ĂŒblicherweise vierjĂ€hrige Studienzeit fĂŒr den Bachelor als auch die zweijĂ€hrige Studienzeit fĂŒr den Master (auf eine Gesamtstudienzeit von fĂŒnf Jahren) reduziert werden. Allerdings gibt es selbst von diesem System wieder weitere Ausnahmen; zum Beispiel gibt es Angebote, Three-years "Ein-Fach"-Bachelor und -Master (meist course-based und Non-Thesis) in nur viereinhalb Jahren zu erwerben.[32]
Ausnahmen bilden ferner der ĂŒblicherweise dreijĂ€hrige Studiengang Rechtswissenschaften und der in der Regel vierjĂ€hrige Studiengang Medizin. Zugangsvoraussetzung fĂŒr diese StudiengĂ€nge ist zwar ebenfalls in der Regel mindestens ein Bachelor. Der Abschluss dieser StudiengĂ€nge wird jedoch nicht als Master, sondern als doctor bezeichnet (lat.: Juris Doctor bzw. JD = Doktor des Rechts; lat.: MedicinĂŠ Doctor bzw. MD = Doktor der Medizin. Diese AbschlĂŒsse sind in den USA in der Regel die akademische Voraussetzung zur BerufsausĂŒbung als Jurist (vgl.: Erstes Staatsexamen) bzw. Arzt. Diese âBerufsdoktorateâ dĂŒrfen in Deutschland - im Gegensatz zu Ph.D.-Graden der Carnegie-gelisteten UniversitĂ€ten (âResearch University (high research activity)â oder âResearch University (very high research activity)â) - nicht als âDr.â gefĂŒhrt werden, sondern nur in der verliehenen Form. Entgegen ihren Bezeichnungen sind sie also nicht einer deutschen Promotion gleichzusetzen: So ist in den Rechtswissenschaften nach dem JD eine weitere Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet möglich; nach einem zusĂ€tzlichen, meist einjĂ€hrigen Studium wird dann ein Master of Laws (lat.: Legum Magister, abgekĂŒrzt: LL. M. bzw. LLM = Master/Meister der Rechte) vergeben. Dieser Abschluss wird auch oft von AuslĂ€ndern erworben, die bereits einen Abschluss in Rechtswissenschaften aus ihrem Heimatland (z. B.: deutsches Staatsexamen) haben und fĂŒr ein Jahr in den USA studieren. Anstelle eines Master of Laws kann durch Anfertigung einer Dissertation auch der seltenere Doctor of Juridical Science (S. J. D. oder J. S. D. = Doktor der juristischen Wissenschaft) erworben werden, der weitgehend einer Promotion entspricht.[33] Verbreiterer ist an UniversitĂ€ten der USA beim Forschungsdoktorat jedoch der Grad âPh.D.â.
Der kanadische Master gleicht im Wesentlichen dem US-amerikanischen. Ebenso wie in den USA gilt in Kanada zur Bewertung der sehr stark variierenden QualitÀtsunterschiede der erworbenen akademischen Grade und damit der FÀhigkeiten der Absolventen das Hochschulranking. Beispielsweise hat ein Abschluss an der EliteuniversitÀt McGill, die sich seit Jahrzehnten auf Platz 1[26] der kanadischen UniversitÀten befindet, einen besonders hohen internationalen Stellenwert. Auch in Kanada wird der Abschluss an einer UniversitÀt in der Regel höher eingestuft als jener an einem College.
Es gibt hauptsĂ€chlich die Bezeichnungen Master of Arts (MA bzw. M. A.) und Master of Science (MSc bzw. M. Sc). Sie unterscheiden sich weiter in zwei Typen, research-based und course-based. Erstere ĂŒbersteigen die Studiendauer der course-based Master um ein bis zwei Jahre. Research-based Master werden praktisch nur an UniversitĂ€ten (und nicht an Colleges) angeboten und beinhalten ein groĂes Forschungsprojekt (research-based Thesis), welches etwa die HĂ€lfte der Studienzeit in Anspruch nimmt. Die Studienzeit betrĂ€gt in der Regel zwei bis drei Jahre. Course-based Master, auch Master (Non-Thesis) genannt, bestehen hauptsĂ€chlich aus Vorlesungen mit einer coursework oder einer kleineren research-oriented Arbeit (research-oriented project oder paper) und dauern ein bis zwei Jahre, an Top-ranked Universities mindestens zwei Jahre. In den Ingenieurwissenschaften unterscheidet man die letzteren mit dem Abschlussgrad Master of Engineering (MEng bzw. M. Eng.) statt Master of Science. Zulassungsvorausetzung fĂŒr eine Bewerbung zum Masterstudium an einer Spitzeninstitution ist ein wissenschaftliches Master proposal, ein Bachelor with Honours (mindestens cum laude) (B. Sc. (Hons) oder B.A. hons.), der sich von einem Bachelor (B. Sc. oder B.A.) durch die lĂ€ngere Studienzeit von vier (hĂ€ufiger) bis fĂŒnf (seltener) Jahren unterscheidet.
Die genauen Voraussetzungen, Auswahlkriterien und Studienbedingungen von MasterstudiengĂ€ngen werden auch in Kanada von den einzelnen UniversitĂ€ten geregelt; in den Provinzen British Columbia, Alberta, Ontario, Quebec, Nova Scotia, New Brunswick und Prince Edward Island gibt es zusĂ€tzlich ein staatliches Kontrollsystem. Praktisch alle UniversitĂ€ten sind auĂerdem Mitglied in der Association of Universities and Colleges of Canada (AUCC) welche eine QualitĂ€tsprĂŒfung voraussetzt. Daher ist der Standard der kanadischen UniversitĂ€ten im Allgemeinen gleichmĂ€Ăiger als in den USA.[34]
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