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Mazedonien ist seit dem 15. Dezember 2005 offizieller Beitrittskandidat der Europäischen Union (EU).[1]
Die Europäische Kommission hat in ihrem Fortschrittsbericht vom Oktober 2009 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU empfohlen. Allerdings hat der Rat der Europäischen Union noch keine Entscheidung gefällt. Griechenland macht die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen von einer Lösung des Streits über den Staatsnamen abhängig.
Inhaltsverzeichnis |
Die Europäische Union und Mazedonien haben am 22. Dezember 1995 diplomatische Beziehungen aufgenommen. Die mazedonische Regierung hat am 22. März 2004 einen EU-Beitrittsantrag gestellt. Der Rat der Europäischen Union hat den Beitrittsantrag am 15. Mai 2004 an die Europäische Kommission zur Stellungnahme weitergeleitet.
Ihre Stellungnahme (Avis) hat die Europäische Kommission am 9. November 2005 vorgelegt. Sie empfiehlt darin die Verleihung des Beitrittskandidatenstatus. Der Europäische Rat folgte dieser Empfehlung am 16. Dezember 2005 aufgrund der erreichten Fortschritte Mazedoniens, insbesondere bei der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) und des Rahmenabkommens von Ohrid.
Die Europäische Kommission hat aufgrund der weiteren Reformforschritte in ihrem Fortschrittsbericht vom Oktober 2009 nunmehr auch die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen empfohlen. Sie hat diese Empfehlung im aktuellen Fortschrittsbericht vom 9. November 2010 erneuert. Ein entsprechender Beschluss des Rates steht derzeit aus. Er muss von den 27 EU-Mitgliedstaaten einstimmig getroffen werden. Griechenland macht seine Zustimmung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen davon abhängig, dass zuvor der Namensstreit zwischen Griechenland und Mazedonien einvernehmlich gelöst wird.
Die Europäische Union erwähnt das Land unter der provisorischen Bezeichnung „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“. Sie lehnt sich dabei an das Interimsabkommen (Interim Accord) an, das Griechenland und Mazedonien im September 1995 in New York geschlossen haben.[2] Es sieht in Artikel 11 Absatz 1 vor, das Griechenland einem Beitrittsantrag oder einer Mitgliedschaft Mazedoniens in einer internationale Organisation bis zu einer Lösung im Namensstreit nicht widerspricht, wenn er unter der Bezeichnung „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“ geschieht. Unter dem provisorischen Namen wurde die Republik Mazedonien auch in die Vereinten Nationen aufgenommen. Der Staatsname nach der mazedonischen Verfassung lautet „Republik Mazedonien“.
Das mazedonische Logo für die EU-Heranführung besteht aus der Sonne der mazedonischen Flagge und vier Sternen aus der Europaflagge auf dunkelblauem Hintergrund. Das Motto lautet: „The sun, too, is a star“.
Die Europäische Kommission überwacht die Reformfortschritte Mazedoniens auf seinem Weg in die Europäische Union in ihrer Erweiterungsstrategie[3] und den Fortschrittsberichten[4], die jedes Jahr im Herbst erscheinen.
Der Rat der Europäischen Union betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2010 zu Mazedonien:
Die EU hat mit Mazedonien als erstem Staat des Westlichen Balkans am 9. April 2001 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterschrieben.[5] Ein Interimsabkommen, das vor allem handelsbezogene Bestimmungen enthält, trat am 1. Juni 2001 in Kraft. Seit 1. April 2004 ist das SAA mit der EU völkerrechtlich in Kraft, nachdem es von allen Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden war.[6]
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2009 den Übergang in die „zweite Phase“ des SAA empfohlen, die eine noch engere Zusammenarbeit vorsieht. Allerdings hat der Rat bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst.
Die EU unterstützt die EU-Annäherung Mazedoniens finanziell vor allem im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA). Von 2007 bis 2010 stellte die EU für Mazedonien 288 Millionen Euro zur Verfügung, davon 92 im Jahr 2010. Von 2011 bis 2013 soll Mazedonien weitere 305 Millionen Euro aus IPA-Geldern erhalten.[7]
Am 1. Januar 2008 sind mit allen Staaten des Westlichen Balkans (außer Kosovo) Visumerleichterungs-[8] und Rückübernahmeabkommen[9] mit der EU in Kraft getreten. Anschließend hat die Europäische Kommission gemeinsam mit den beteiligten Staaten Fahrpläne für eine Visabefreiung übergeben. Nachdem Mazedonien, Montenegro und Serbien die Bedingungen der Fahrpläne vollständig erfüllt hatten, gewährt die EU seit 19. Dezember 2009 Visafreiheit für diese Länder. Sie gilt für touristische Reisen in alle Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage. Voraussetzung ist, dass Reisende einen biometrischen Pass besitzen und keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums:
Island |
Liechtenstein |
Norwegen</br>
Beitrittskandidaten:
Island |
Kroatien |
Mazedonien |
Montenegro |
Serbien |
Türkei</br>
Potenzielle Beitrittskandidaten:
Albanien |
Bosnien und Herzegowina |
Kosovo</br>
Östliche Partnerschaft:
Armenien |
Aserbaidschan |
Georgien |
Moldawien |
Ukraine |
Weißrussland</br>
Schwarzmeersynergie:
Armenien |
Aserbaidschan |
Georgien |
Moldawien |
Russland |
Ukraine |
Türkei</br>
Europäische Zwergstaaten:
Andorra |
Monaco |
San Marino |
Vatikanstadt</br>
Weitere europäische Staaten (über Europarat verbunden):
Schweiz