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Im deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff Mehrheitswahl in zweifachem Sinne verwendet. Er bezeichnet:
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Sie wird auch „Mehrheitsentscheid“ oder „Pluralitätswahl“ genannt. Dabei kann jeder Wähler genau eine Entscheidungsalternative auswählen. Durch die Anzahl der Stimmen, die auf jede Alternative entfällt, ergibt sich eine Reihung.
Bei der Wahl mit relativer Mehrheit (einfache Mehrheit, relatives Mehrheitswahlrecht) gilt diejenige Alternative als Wahlsieger, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Beispiel: Personen A, B, C erhalten A:40 %, B:45 % und C:15 %, dann ist Person B gewählt, obwohl 55 % nicht für B gestimmt haben.
Bei der Wahl mit absoluter Mehrheit (absolutes Mehrheitswahlrecht) dagegen muss eine Alternative mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Ist dies im ersten Wahlgang nicht der Fall, werden in weiteren Wahlgängen schlechter gereihte Alternativen sukzessive ausgeschlossen („runoff methods“). Die bekannteste Methode ist die Stichwahl, wobei nur mehr unter den beiden bestgereihten Alternativen mittels Mehrheitswahl entschieden wird.
Dabei können noch beide Personen gewinnen (Kandidat A kann trotzdem noch 51 % im zweiten Wahlgang erhalten). Aber ein Kandidat muss mehr als 50 % erhalten (und sei es bloß eine Stimme), bei Gleichstand gibt es mehrere Möglichkeiten wie verfahren wird: entweder wird noch ein weiteres Mal gewählt oder per Los entschieden.
Es ist auch in der Stichwahl möglich, dass beide Kandidaten nicht 50 % der abgegebenen Stimmen erhalten (somit das Quorum nicht erreicht haben). Dies kann passieren, wenn sich Wähler enthalten oder es ungültige Wahlzettel gibt. (Beispiel: Kandidat A erhält 49 %, Kandidat B 48 % und der Rest hat sich enthalten oder die Stimmen sind ungültig.) In diesem Fall wird in der Regel noch einmal gewählt (wobei dann oft eine relative Mehrheit ausreicht, um Endlosabstimmungen zu vermeiden). Da bei öffentlichen Wahlen, etwa der Direktwahl eines Bürgermeisters, jedoch nur die gültigen Stimmen zählen, während Enthaltungen als ungültige Stimmen gewertet werden, tritt dieses Problem dort nicht auf.
Der absoluten Mehrheitswahl kann ein höheres Maß an demokratischer Input-Legitimität zugesprochen werden, da der Kandidat eine numerische Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte, was bei der relativen Mehrheitswahl nicht zwangsläufig der Fall sein muss.
Bei der Mehrheitswahl (absolute und relative) ist für den Wähler klar nachvollziehbar, was mit der abgegebenen Stimme nach der Wahl passiert. Es sind keine komplizierten Rechenverfahren nachzuvollziehen wie bei der Verhältniswahl.
Dabei ziehen nur solche Kandidaten in das Parlament ein, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die Mehrheit an Wählerstimmen auf sich vereinigen konnten. Alle anderen Stimmen verfallen. Dieses Prinzip wird auch „winner-takes-all“-Prinzip („Der-Gewinner-bekommt-alles“-Prinzip), „first-past-the-post system“ und sogar auch „rest-lose system“ genannt.
Angewandt wird dieses System vor allem in Ländern, deren politisches System vom angelsächsischen Recht geprägt ist, unter anderem
Bei allen Wahlen, bei denen eine einzige Person direkt gewählt wird, muss zwangsläufig eine Form des Mehrheitswahlrecht zur Anwendung kommen.
In Deutschland gilt als Bundestagswahlrecht ein personalisiertes Verhältniswahlrecht: Zwar werden in den Wahlkreisen auch Direktkandidaten nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt (die Hälfte der Bundestagssitze), aber die Verteilung der Sitze im Bundestag richtet sich nach dem Anteil der Zweitstimmen, die eine Partei bekommt. Die über die direkt gewonnenen Sitze hinaus einer Partei zustehenden Mandate werden mit Listenkandidaten besetzt. Nur wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden, behält sie diese Überhangmandate.
In der Großen Koalition (1966–1969) hatte man erstmals versucht, das Mehrheitswahlrecht einzuführen. Diese sogenannte Wahlrechtsreform war eines der großen Reformprojekte, um derentwillen die Koalition gebildet worden war. Treibende Kraft war insbesondere die CDU. Sie wollte unabhängig werden von der FDP, die im damaligen Dreiparteiensystem die Richtung der Politik bestimmen konnte – die unverhältnismäßig große Macht, die den Liberalen trotz weniger als zehn Prozent Stimmenanteil zukam, sollte gebrochen werden. Die SPD war zunächst bereit, eine solche Reform zu unterstützen, rückte aber später von diesem Vorhaben ab. Die FDP hatte den Sozialdemokraten Avancen gemacht und eine sozial-liberale Koalition ins Spiel gebracht – wenn denn die Wahlrechtsreform gestoppt würde. Letztlich erlag die SPD der Verlockung, und die Reform fiel ins Wasser.[1] Bundesinnenminister Paul Lücke (CDU) trat daraufhin von seinem Amt zurück. Vertreter der Mehrheitswahl an den Universitäten waren unter anderem die Politologen Ferdinand A. Hermens und Wilhelm Hennis.
Nachdem die Linkspartei 2007 erstmals auch in ein westdeutsches Parlament einzog, wurde erneut ein Mehrheitswahlrecht für Deutschland gefordert. Unabdingbare Kompromisse würden eine klare, eindeutige und sinnvolle Politik verhindern, so die Argumentation der Reform-Befürworter. Dies sei ein großer Schaden für Deutschland. Unter anderem Ernst Benda forderte die Einführung des Mehrheitswahlrechts in Deutschland.[2] Zur gleichen Zeit fand dieselbe Diskussion auch in Österreich statt.[3]
In der Regel ist eine Personenwahl in den Wahlkreisen möglich. Die Wähler haben die Möglichkeit, Kandidaten ihres Wahlkreises persönlich kennenzulernen und aufgrund ihrer Persönlichkeit zu wählen.
Das Mehrheitswahlrecht soll zu einem Zweiparteiensystem (Duvergers Gesetz) tendieren.
Die Mehrheitswahl führt häufig zu eindeutigen Mehrheitsverhältnissen im Parlament.
Es ist möglich, das Wahlergebnis durch „geschicktes“ Ziehen der Wahlkreisgrenzen zu beeinflussen („Gerrymandering“, „Wahlkreisgeometrie“):
Ein Teil der Bevölkerung kann de facto seines Wahlrechts beraubt werden wenn er in einem Wahlkreis oder -bezirk lebt, der fest in der Hand einer der beiden Parteien ist, und somit keine Chance hat, auf das Wahlresultat Einfluss zu nehmen. So leben z. B. in den USA 80 % der Bevölkerung in einem fest einem Lager zugerechneten Bundesstaat.
Ein Merkmal ist die Abhängigkeit des Wahlausgangs von irrelevanten Alternativen. Die amerikanische Präsidentschaftswahl 2000 wird von vielen als Beispiel dafür angesehen. Es wird argumentiert, dass der Demokrat Al Gore die Wahl gegen den Republikaner George W. Bush deswegen verloren habe, weil viele links-orientierte Wähler für Ralph Nader, einen von den Grünen nominierten Kandidaten ohne Aussicht auf Erfolg, gestimmt hatten. Ohne diese Alternative hätten sie wahrscheinlich Gore gegenüber Bush vorgezogen und ersterem zum Sieg verholfen.
Die Abhängigkeit der Mehrheitswahl von irrelevanten Alternativen verleitet zu strategischem Wahlverhalten.
Bei Wahlen, bei denen es nur einen Sieger geben kann und dieser direkt gewählt wird (z. B. der amerikanische oder französische Präsident) kann es stark vom Auszählungsmodus abhängen, welcher Kandidat gewinnt. Das folgende Beispiel nach Michel Balinski[4] soll dies verdeutlichen:
| Prozent der Wähler | 33 | 16 | 3 | 8 | 18 | 22 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Reihenfolge der Beliebtheit: Platz 1 | A | B | C | C | D | E |
| Reihenfolge der Beliebtheit: Platz 2 | B | D | D | E | E | C |
| Reihenfolge der Beliebtheit: Platz 3 | C | C | B | B | C | B |
| Reihenfolge der Beliebtheit: Platz 4 | D | E | A | D | B | D |
| Reihenfolge der Beliebtheit: Platz 5 | E | A | E | A | A | A |
Für eine Auszählung nach der Wahl durch Zustimmung und der Rang-Wahl müssten vom Wähler weitere Entscheidungen verlangt werden. Geht man davon aus, dass bei einer Wahl durch Zustimmung jeder Wähler seinen ersten beiden Kandidaten zustimmen würde, läge – zumindest nach einem ersten Wahlgang Kandidat B mit 49 Punkten knapp vor Kandidat E mit 48 Punkten.