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Eine Mehrwertsteuer ist eine auf mehreren Stufen der Wertschöpfung erhobene Steuer, für deren Festsetzung die Einnahmen von Unternehmen mit Ausgaben der Unternehmen verrechnet werden.[1]
Die Idee einer Mehrwertsteuer geht auf Carl Friedrich von Siemens zurück. Als von Siemens 1919 die Umsatzsteuer kritisierte, war die Steuerlast noch umso höher, je mehr Unternehmen ein Produkt auf dem Weg zum Endkunden durchlief.[2] Dies begünstigte Großunternehmen und verzerrte somit den Wettbewerb.
Erst Ende der 1940er Jahre wurde damit begonnen, von dieser Praxis abzurücken. Frankreich machte diese ersten Schritte, allerdings ohne alle Wirtschaftszweige einzubeziehen. Die erste alle Wirtschaftszweige umfassende Mehrwertsteuer wurde 1953 in Michigan eingeführt.[3] Der Begriff Mehrwertsteuer wird im deutschsprachigen Raum manchmal zu Märchensteuer verballhornt.[4][5] Um die Jahrtausendwende erhoben rund 120 Staaten eine Mehrwertsteuer und erzielten daraus durchschnittlich rund 25 % ihrer Steuereinnahmen.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Von der Summe der Erlöse eines Unternehmens werden anrechenbare Ausgaben abgezogen und am verbleibenden Betrag die Mehrwertsteuer bemessen.[1] Diese Methode wurde unter anderem bei der 1953 bis 1975 im US-Bundesstaat Michigan geltenden Mehrwertsteuer[6] und wird bei der Mehrwertsteuer in Japan angewendet.
Die Erlöse eines Unternehmens werden zusammengezählt und dabei gegebenenfalls angepasst; anhand der Summe wird die Wertschöpfung abgeschätzt und die Mehrwertsteuer bemessen.[1] Nur New Hampshire erhebt eine allgemeine Mehrwertsteuer, die nach dieser Methode festgesetzt wird. Einige Staaten wenden sie bei Mehrwertsteuern an, die auf den Finanzsektor beschränkt sind.
Die Unternehmen stellen Rechnungen aus, auf denen anteilige Mehrwertsteuer bescheinigt wird.[1] Wenn die Mehrwertsteuer auf Einnahmen gegenüber der Mehrwertsteuer auf Ausgaben überwiegt, zahlt das Unternehmen die Differenz an die Finanzbehörden. Im umgekehrten Fall zahlen die Finanzbehörden dem Unternehmen die Differenz aus. Diese Methode ist am weitesten verbreitet und wird beispielsweise von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angewendet.[7]
Bei diesem Typ wird die auf Investitionsgüter gezahlte Mehrwertsteuer nicht verrechnet. Die erste Mehrwertsteuer überhaupt war von diesem Typ. Er wurde beispielsweise auch in China und Brasilien eingeführt.[1]
Bei diesem Typ wird die gezahlte Mehrwertsteuer nur im Rahmen des Wertverlusts verrechnet.[1] Die 1953 in Michigan eingeführte Mehrwertsteuer war von diesem Typ.
Bei diesem Typ wird die gezahlte Mehrwertsteuer grundsätzlich unbeschränkt verrechnet. In der Praxis kommen jedoch Einschränkungen vor, die zum Teil beabsichtigt sind und zum Teil auf Verwaltungsmängeln beruhen.[1] Unter Einbeziehung unvollkommener Umsetzungen ist dieser Typ der Verbreitetste.