Mensur (Studentenverbindung)Georg Mühlberg: Auf die Mensur (um 1900, Paukanten mit Korbschläger und großem Abstand) Datei:Mensur Lederer 1906.jpg Protokoll einer Mensur vom 9. Juli 1906 Eine Mensur ist ein traditioneller, streng reglementierter Fechtkampf zwischen zwei männlichen Mitgliedern verschiedener Studentenverbindungen mit scharfen Waffen. Der fechttechnische Fachbegriff „Mensur“ (von lateinisch mensura, „Abmessung“) bezeichnet seit dem 16. Jahrhundert einen festgelegten Abstand der Fechter zueinander.[1] Mensuren werden von vielen Verbindungen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie einigen wenigen in Belgien und im Baltikum gefochten, je nach Hochschulort mit Korbschlägern bzw. Glockenschlägern. Die Fechter sind heute bis auf Teile ihres Kopfes und Gesichts vor Verletzungen geschützt. Gegebenenfalls dabei entstehende Narben heißen Schmisse. Eigenart und ZweckDas Mensurfechten ist weder Sport noch Duell, hat aber mit beiden Formen menschlichen Kräftemessens Gemeinsamkeiten. Wie beim Sport geht es nicht um das Austragen persönlicher Differenzen; ein gewisses Vertrauen zueinander ist für ein „Paukverhältnis“ sogar nötig. Allerdings kennt eine Mensur keine Gewinner oder Verlierer. Wichtiger als ein Sieg ist die „aufrechte Teilnahme“, das Durchhalten und die Beherrschung von Affekten (siehe auch: Contenance). Die Leistung jedes teilnehmenden Fechters – des „Paukanten“ – wird unabhängig von der Leistung seines Gegners bewertet: etwa nach Stand, Moral und Technik. Dies nimmt der Mensurconvent vor: ein Gremium, das aus allen anwesenden Corps- bzw. Bundesbrüdern, also anderen Mitgliedern der Studentenverbindung, des jeweiligen Paukanten besteht, die die Mensur vollständig gesehen haben. Wie das Duell ist die Mensur ein Zweikampf von Männern, bei dem es darauf ankommt, nicht zurückzuweichen und diese Kampfsituation trotz möglicher Verwundung diszipliniert und ohne äußere Anzeichen von Furcht durchzustehen. Das Einüben von „Tapferkeit“ durch Überwinden der eigenen Furcht ist das eigentliche Ziel, sodass ein Zurückweichen als Niederlage empfunden und gewertet wird.[2] Anders als beim Duell geht es dabei weder um Leben oder Tod noch darum, für „Verletzungen der Ehre“ Satisfaktion (Genugtuung) zu geben. Das ist rechtlich verboten und ausdrücklich nicht mehr Sinn der Mensuren. Diese dürfen heute nur noch unter Bedingungen gefochten werden, die ernsthafte oder gar tödliche Verletzungen der Teilnehmer ausschließen.[3] Schlagende, besonders pflichtschlagende, Verbindungen betrachten die Mensur als wichtige Hilfe zur Persönlichkeitsbildung. Denn in der Vorbereitung darauf muss der Teilnehmer eine saubere Kampftechnik (das „Pauken“) einüben und dabei Disziplin und Sorgfalt entwickeln. Dabei muss er sich mit einer als bedrohlich empfundenen Situation auseinandersetzen, die eigenen Ängste davor überwinden und ihr gefasst entgegentreten.[4] Das Pauken soll auch den Zusammenhalt der je eigenen Verbindung stärken, indem der Paukant für sie einsteht. Deshalb nimmt meist die gesamte Aktivitas der beteiligen Verbindungen sowie oft viele ihrer Alten Herren an einem Pauktag teil.[5] Im Gegensatz zum olympischen Sportfechten werden bei einer Mensur ausschließlich Hiebe ausgeführt, Stechen ist hingegen nicht erlaubt. Die Waffe heißt „Schläger“ und wird je nach Hochschulort in der Variante Korb- oder Glockenschläger verwendet. Die Trefferfläche für die Hiebe ist ausschließlich der Kopf, der Rest des Körpers ist durch Bandagen geschützt. Der einzige bewegte Körperteil ist der Schlagarm, der zugleich auch zur Deckung eingesetzt wird. Beteiligte und AblaufDatei:Menzura-Korporacja Sarmatia 2004.jpg Polen 2004: Ein Paukant wird für die Mensur vorbereitet Jeder Waffenring hat seinen eigenen traditionell gewachsenen Fecht-Comment, der die Regularien der Partien festlegt von der Beschaffenheit der Fechtwaffe über die Schutzausrüstung (auch Schutzwaffen genannt) bis zu Anzahl und Dauer der Gänge, erlaubten und verbotenen Hieben und Hiebkombinationen, Kommandos usw. Diese Comments unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. So kann das Fechten an einem anderen Studienort oder ein Studienortwechsel eine fechterische Umstellung erfordern. Bei einer Mensur sind beteiligt:[6]
Den Unparteiischen wählen die beiden Sekundanten jeweils vor einer Mensur aus. Er darf keiner der beiden paukantenstellenden Studentenverbindungen angehören, soll aber ein Waffenstudent sein, der einige Mensuren nach dem entsprechenden Paukcomment geschlagen und idealerweise auch sekundiert haben soll. Er muss gewährleisten, dass sich Anwesende und Beteiligte während der Mensur regelgerecht verhalten, und hat dafür das Hausrecht im Pauklokal inne. Im Gegensatz zu einem Schiedsrichter im Sport darf er an den meisten Hochschulorten die Partie nicht unterbrechen und von sich aus keine Sanktionen verhängen. Nur wenn ein Sekundant die Rechtmäßigkeit einer Handlung anzweifelt, wird er um Entscheidung gebeten. Er muss diese nach bestem Wissen und Gewissen treffen. Datei:Bild Sekundant Corps Irminsul HH.jpg Sekundantenausrüstung des Corps Irminsul Hamburg Datei:Aller - Beim flicken.jpg Versorgung einer frischen Mensurwunde durch den Paukarzt, 1902 Die Paukanten sind die die Mensur schlagenden beiden Fechter. Sie gehören prinzipiell zu verschiedenen, nicht miteinander befreundeten Verbindungen. Sie folgen den Kommandos ihres Sekundanten und reden während der Mensur nur mit diesem, und zwar nur im Flüsterton. Alles weitere übernimmt der Sekundant. Einige Paukcomments erlauben ihnen Haltrufe, z. B. bei Problemen mit den Schutzwaffen. Ein Sekundant ist für den Schutz und die „rechtliche Vertretung“ seines Paukanten während der Partie verantwortlich. Er ist sein Ansprechpartner bei eventuellen Schwierigkeiten mit Waffe, Schutzwaffen oder Ausrüstung. Er überprüft vor Beginn der Partie die Schutzmaßnahmen beider Paukanten, damit sein Schützling nicht benachteiligt ist. Er gibt die Kommandos zu Beginn und Ende eines jeden Ganges und führt seinen Paukanten durch die Mensur. Zweifelt er eine Handlung an oder will eine Sanktion, dann befragt er dazu den Unparteiischen für dessen Sachentscheidung. Er ist selbst rundum vor eventuellen Berührungen mit den scharfen Klingen geschützt. Zusätzlich ist er mit einem stumpfen Sekundantenschläger ausgerüstet, um seinen Paukanten vor „Los“ und nach „Halt“ vor unerlaubten Hieben decken zu können. Bei „Halt“ springt er regelgerecht „ein“, um wirksamen Schutz zu gewähren. Ein Testant darf die Mensur mancherorts durch Anfragen ebenso unterbrechen wie ein Sekundant. Auch er darf regelwidrige („nicht commentgemäße“) Hiebe in Frage stellen. Zudem muss er die Klinge seines Paukanten vor jedem Gang desinfizieren und auf den regelgerechten Zustand überprüfen. Die beiden Protokollführer werden durch die beiden beteiligten Studentenverbindungen gestellt. Sie stehen unmittelbar neben dem Unparteiischen und halten auf der Mensurkarte die Namen aller Beteiligten und alle wichtigen Daten über den Ablauf der Partie fest. Mit diesen Unterlagen vervollständigen sie das Paukbuch, das jede schlagende Verbindung führt und aufbewahrt. Aus frühen Paukbüchern des 19. Jahrhunderts lassen sich daher Mensuren berühmter Männer rekonstruieren. Ein Schleppfuchs hat die Aufgabe, den Fechtarm des Paukanten in den Pausen zu stützen und unkontrollierte Klingenbewegungen zu verhindern, durch die andere Personen im Pauklokal verletzt werden könnten. Mindestens ein approbierter Arzt muss als Paukarzt - in Österreich auch „Bader“ genannt - bei jeder Mensur anwesend sein. Er muss beurteilen, ob eine Verletzung den sofortigen Abbruch der Mensur erfordert. Dann oder nach dem Ende der Partie versorgt er eventuelle Verletzungen, meist durch Nähen der Schnittwunden. Manche Komments verlangen je einen Paukarzt für jede Seite und/oder wollen eigene Mitglieder als Paukärzte dabei haben. VerletzungsrisikoDatei:Mühlberg - Renommierbummel.jpg Georg Mühlberg: Renommierbummel (um 1900. Verbindungsstudenten mit frischen Schmissen beim Spaziergang) Bis etwa 1850 waren Mensuren wegen der dabei verwendeten Fechtwaffen, fehlenden Schutzvorrichtungen und Ausübung als Duell oft von schweren und tödlichen Verletzungen begleitet. Beim seit etwa 1760 entstandenen Hiebfechten wurden gezielte Schutzmaßnahmen für Kopf, Hals, Arm und Bauchbereich getroffen. Daher gab es dabei nur noch leichtere Verletzungen, vor allem auch deshalb, weil die Partie schon bei kleineren Wunden abgebrochen wurde. Wegen Wundinfektionen mussten auch geringfügig verletzte Fechter bis 1900 jedoch regelmäßig zwei bis drei Tage Bettruhe einkalkulieren. Seit Erfindung der Paukbrille zum Schutz der Augenhöhlen 1857 wurden Todesfälle bei Mensuren wie auch beim Säbelfechten immer seltener.[7] Nach einer Statistik des Berliner Chirurgen Zeller über tödliche Sportunfälle starb zwischen dem 1. Juli 1928 und 15. April 1930 von etwa 1500 Personen nur eine durch ein Säbelduell.[8] Die letzte bekannte Mensur mit tödlichem Ausgang geschah 1927 infolge einer Infektion der bereits versorgten Wunde mit einer dunklen Flüssigkeit, mit der der Betroffene seinen weißen Druckverband aus ästhetischen Gründen eingefärbt hatte.[8] Seit 1945 wurden die Schutzmaßnahmen besonders für Augen und Hals weiter verstärkt. In der Bundesrepublik und Teilen Österreichs, nicht aber in der Schweiz, schützt eine Metallschiene an der Paukbrille, das Nasenblech, den Nasenrücken. Am Hals schützt eine Bandage alle wichtigen Blutgefäße, eine verlängerte Halskrause schützt auch den Fazialisnerv, der für die motorische Gesichtsinnervation zuständig ist, um eine verletzungsbedingte Fazialislähmung zu verhindern. Der gesamte Oberkörper ist durch eine Weste aus Hightech-Fasern, dem Plastron, in Kombination mit einem Kettenhemd abgedeckt. Möglich sind nach wie vor Hieb- bzw. Schnittwunden auf dem Kopf oder im Gesicht, Beulen und Blutergüsse durch technisch unsaubere Treffer mit der flachen Klinge. Die Fecht-Comments vieler Studienorte begünstigen einen unblutigen Verlauf, manche dagegen nicht. Dies ist vor allem abhängig vom Abstand der Paukanten (der Mensur), den erlaubten Hiebkombinationen und der Anzahl und Dauer der Gänge. Mensuren dürfen nur in Anwesenheit eines oder zweier Ärzte mit entsprechender medizinischer Ausrüstung gefochten werden. Diese werden bei jedem Treffer konsultiert und können eine Mensur jederzeit aus medizinischen Gründen abbrechen. Solche Abbrüche haben für den Betroffenen keine negativen Folgen. An einigen Hochschulorten gelten zu früh beendete Mensuren jedoch als ungültig und müssen jeweils von beiden Paukanten wiederholt werden („Sieben-Gänge-Regel“). Durch die ständige Desinfektion der Klingen kommen keine Wundinfektionen mehr vor. Aus vernarbten Schnittwunden entstehen auch heute noch Schmisse. PaukenDatei:Heidelberger Fechtmeister.jpg Fechtmeister der Universität Heidelberg, um 1910 Datei:Fechtraum Darmstadtia Gießen.jpg Paukraum mit Kettenkleid in einem Gießener Verbindungshaus Das Erlernen des studentischen Schlägerfechtens („Pauken“) stellt für das junge Mitglied einer schlagenden Verbindung eine große Herausforderung dar, die einen wesentlichen Teil seiner Aktivität in der Gemeinschaft beansprucht. Diese Herausforderung an Disziplin und Engagement, das der junge Student aufbringen muss, gilt als wesentlicher Teil der Persönlichkeitsbildung, die die Mensur bewirken soll.[9] Bei pflichtschlagenden Verbindungen ist mindestens eine Paukstunde (also Übungsstunde) pro Werktag im Semester die Regel.[10] Dabei ist die Teilnahme für aktive Mitglieder der Verbindung Pflicht. Geleitet wird die Paukstunde vom Fechtchargierten der jeweiligen Verbindung (bei Corps vom Consenior). Wenn möglich wird ein- oder mehrmals pro Woche ein externer Fechtmeister als Ausbilder hinzugezogen, manche Verbindungen verzichten jedoch auf den Einsatz von Fechtmeistern und verlassen sich auf die Unterstützung durch die älteren Semester (die Inaktiven). Während die Universitäten bis zum Zweiten Weltkrieg eigene Fechtmeister besoldeten und eigene Fechtböden (Übungsräume) unterhielten, wird heute der Fechtunterricht auf den Korporationshäusern der Verbindungen in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten abgehalten. In diesen Räumen werden bei Bedarf auch die scharfen Mensuren durchgeführt (Pauktag). Zur Ausbildung im Mensurfechten ist umfangreiche Ausrüstung nötig, denn sowohl Waffen, als auch Schutzwaffen unterscheiden sich beim Üben von der Ausrüstung, die beim Fechten mit scharfen Waffen verwendet wird. Die Paukschläger sind im Vergleich zu den Mensurschlägern robuster, haben stumpfe Klingen und keine in den Korb eingelegten Farben. Die Schutzwaffen für das Üben sind weniger kompliziert, denn sie müssen nur vor der Schlagwirkung der stumpfen Klinge schützen, nicht vor der Schärfe. Beim Üben wird ein Helm verwendet, der so genannte Paukhelm. Dadurch entfällt die Paukbrille, die bei scharfen Mensuren zum Einsatz kommt. Zu Beginn der Ausbildung erhält der junge Student Unterricht in der Hiebschule, eine Phase der Ausbildung, in der er theoretisch und praktisch mit den grundlegenden Bewegungsabläufen der wichtigsten Hiebe des Mensurfechtens vertraut gemacht wird. Dazu wird ein so genanntes Phantom verwendet, meist ein mit Leder umwickelter Holzklotz von der Größe eines menschlichen Kopfes, der die Trefferflächen auf dem Kopf des späteren Gegenpaukanten darstellen soll und dazu auf einem feststehenden Pfahl in Kopfhöhe des Fechtschülers befestigt ist. So kann leicht überprüft werden, ob alle Hiebe an den vorgesehenen Stellen treffen. Zur weiteren Ausbildung geht es ans Contrapauken. Dazu stellen sich zwei Fechter mit Paukweste, Paukhelm, Armstulp und stumpfen Waffen gegenüber und simulieren die Vorgänge einer scharfen Mensur. So wird nicht nur das Fechten unter möglichst realistischen Bedingungen geübt, sondern auch das Regelwerk, der Comment vermittelt. Wenn ein Fechter die technischen und persönlichen Voraussetzungen für eine scharfe Mensur erfüllt, sucht der Fechtchargierte für ihn in Zusammenarbeit mit den Fechtchargierten der anderen Verbindungen derselben Waffenringes einen Gegenpaukanten für einen der folgenden Pauktage. Stellenwert in VerbindungsartenPflichtschlagende Verbindungen fordern von ihren Mitgliedern das Schlagen (Fechten) von Mensuren. Meist legen ihre Satzungen eine Mindestanzahl von Pflichtmensuren fest. Pflichtschlagende Verbände sind:
Fakultativ schlagende Verbindungen verpflichten ihre Mitglieder zum Erlernen des Mensurfechtens (Pauken), stellen ihnen das Fechten von Mensuren aber frei. Die Deutsche Burschenschaft, die Neue Deutsche Burschenschaft, der Wernigeroder Jagdkorporationen Senioren-Convent und die Deutsche Sängerschaft sind fakultativ schlagend, d. h. ihre Mitgliedsverbindungen können das Mensurfechten freistellen. Freischlagende Verbindungen erlauben ihren Mitgliedern das Fechten von Mensuren und pauken auf Wunsch auch ein, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Auch einige Schülerverbindungen fechten Mensuren, meist aber nicht mit scharfen Waffen (Pennales Fechten). Nichtschlagende Verbindungen lehnen Mensuren aus religiöser Überzeugung oder Tradition grundsätzlich ab und bieten ihren Mitgliedern keine Möglichkeit, sie zu lernen und zu absolvieren. Bis zum Zweiten Weltkrieg war es aber bei vielen nichtschlagenden Bünden üblich, sich bis zur Mensurreife einzupauken, ohne eine Mensur durchzuführen. Dies sollte zeigen, dass man Mensuren fechten könnte, wenn man wollte. RechtslageDeutschland und ÖsterreichIm Göttinger Mensurenprozess (1951–1953) bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass durch die Mensur gefährliche Körperverletzungen im Sinne des Strafgesetzbuches entstehen können. Diese seien jedoch keine Straftaten, da sie mit Einwilligung des Verletzten zustande kämen. Sie müssten daher straflos bleiben, solange sie nicht im Rahmen von Ehrenhändeln vor sich gehen und bei ihrer Durchführung alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für die Beteiligten getroffen würden. Insbesondere setzt die Straffreiheit den Verzicht auf tödliche Waffen voraus.[11] Dieses Urteil hat zu den oben geschilderten generellen Sicherheitsvorkehrungen geführt. Die Mensur ist damit rechtlich z. B. dem Boxen gleichgestellt. Mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1975 wurde außerdem klargestellt, dass es sich beim Mensurenfechten im Regelfall auch nicht um ein Dienstvergehen oder eine Wehrstraftat handelt. Die Rechtslage in Österreich ist vergleichbar: § 90 österreichischen StGB entspricht der deutschen Einwilligungsregelung nach § 228 deutschem StGB. Das Mensurverbot an den Hochschulen der Bundeswehr wurde 1975 vom I. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben (I WB 61/74). SchweizDort stellte das Strafgesetzbuch von 1937 das Duell zwar als Delikt gegen Leib und Leben unter Strafe. Da die dort verwendete Definition des Duells aber Mensuren nicht einschließt, blieben Mensuren meist straflos. Am 23. Juni 1989 sind die Strafbestimmungen über den Zweikampf aufgehoben worden. Katholische KircheNach früherem kanonischem Recht des Vatikan (CIC 1917) waren Mensuren, selbst wenn sie nicht auf Tötung abzielten, unsittlich und wurden mit Kirchenstrafen bis zur Exkommunikation belegt, da sie körperlich und mental auf echte Duelle vorbereiteten. Auf Duell stand die dem Papst vorbehaltene, einfach reservierte Exkommunikation; von der Strafe wurden betroffen die Duellanten selbst, dann jene, welche zum Duell fordern, dasselbe annehmen und wie immer begünstigen, ferner die Zuschauer und alle jene, welche das Duell erlauben oder nicht nach Möglichkeit verhindern, welchen Rang sie immer bekleiden (CIC 2350-2359; § 101).[12] Nachdem das Duell aufgegeben wurde, entfiel dieses Argument. Nach der neuesten Fassung des CIC von 1983 steht die Bestimmungsmensur nicht mehr unter expliziter kirchlicher Strafandrohung, sofern sie nicht mehr als Vorbereitung zum Duell anzusehen ist und keine Gefahr schwerer Verletzungen beinhaltet. Auch ein möglicher Verstoß gegen das allgemeine Verbot der Körperverletzung in Canon 1397 sieht nur Sühnestrafen, hingegen keine Exkommunikation vor. Die Mensur wird aber weiterhin als sittlich verwerflich angesehen, christliche Verbindungen lehnen die Mensur weiterhin strikt ab.[13] Geschichte16. und 17. JahrhundertFechten war im Mittelalter jedem möglich, der sich die sehr teuren Metallwaffen – meist Schwert und Dussack – leisten konnte: darunter auch Handwerkern, wie Innungswappen mit gekreuzten Schwertern heute noch zeigen.[14] Die weithin fehlende öffentliche Sicherheit betraf im Mittelalter besonders Schüler und Studenten, die oft mit hohen Geldsummen im Gepäck über weite Wege über Land zu ihren Studienorten anreisen mussten. 1514 erlaubte Kaiser Maximilian I. von Habsburg ihnen das Tragen von Waffen zur Selbstverteidigung. Dieses Waffenprivileg genossen bis dahin nur Adelige und Soldaten als Zeichen ihrer gehobenen Gesellschaftsposition. Es war eng mit einem sozialen Ehrenkodex verbunden. Von „vornehmen Herren“ erwartete man, dass sie sich unterwegs bei Raubüberfällen ebenso wie im Alltag Respekt verschafften. Sie mussten Standesgenossen und Nichtstandesgenossen demonstrieren, dass sie sich wehren konnten. Auch bei damaligen Studenten bildete sich ein Standesbewusstsein mit einer eigenen Studentensprache, eigenen Verhaltensnormen (Comment) und besonderer Kleidung (Vorläufer des Couleur). Sie fühlten sich durch ihre studentische Freiheit, Lebensfreude und Wehrhaftigkeit aus der bürgerlichen Umwelt herausgehoben und meinten, diesen Stand verteidigen zu müssen. Es kam ihnen darauf an, sich nichts gefallen zu lassen und anderen einen Denkzettel zu verpassen. So wurde das Ausfechten von Duellen unter ihnen bald als unaufgebbarer Teil des universitären Lebens betrachtet.[15] Sie duellierten sich teilweise im Rencontre (frz. „Zusammentreffen, Gefecht“ in der Bedeutung von „wildes Duell“), das heißt sofort an Ort und Stelle. Bei diesen ungeregelten „Raufduellen“ waren die Verletzungsrisiken auch ohne ernsthafte Tötungsabsicht unabwägbar. Oft wurden Opfer ohne ärztliche Versorgung einfach liegen gelassen. In besonders gefährlichen Zeiten trugen die Studenten daher im Alltag teilweise dicht wattierte und gepolsterte Kleidung. Dennoch kam es immer wieder zu Todesfällen. Häufige universitäre Rauf- und Duellverbote blieben weithin erfolglos.[16] Daher versuchten die Universitäten, das studentische Fechten in geregelte Bahnen zu lenken. Das Erlernen der Fechtkunst bei festangestellten Fechtmeistern (z.B. Jena 1550, Rostock 1560)[17] sollte die Zahl der Verletzungen verringern und wurde allmählich zu einer der „Exercitien“ (lat. „Übungen“) neben Tanzen und Reiten, den Vorläufern des heutigen Universitätssports. Bald entstanden Fechtvereine, die gemeinsame Fechttechniken entwickelten, darunter in Deutschland die Brüderschaft unserer lieben Jungfrau Marien und des Himmelsfürsten St. Marxen (auch St.-Markus-Brüder oder Marxbrüder genannt) sowie die Freifechter von der Feder zum Greifenfels (Federfechter). Seit dem Dreißigjährigen Krieg nahm die allgemeine Brutalität stark zu. Zur weiteren Zivilisierung des Duells wurden um 1684 (Duellmandat von Jena) erstmals „Beschicksleute“ und „Beistände“ eingeführt. Konflikte wurden nicht mehr sofort ausgetragen, sondern von Beauftragten vermittelt, organisiert und unterstützt und fand an einem vereinbarten Ort zu festgelegter Zeit nach festen Regeln statt. Die korrekte Durchführung, Disziplin und Charakterfestigkeit wurden wichtiger als das Ergebnis des Gefechts. 18. JahrhundertJohann Georg Puschner: Der fechtende Student (Kupferstich von 1725; Fechtboden der Universität Altdorf) Trotz strenger Verbote wurde gesellschaftlich oft akzeptiert, dass ein Student nicht nur Leib und Leben, sondern auch seine „Ehre“ mit der Waffe verteidigte. Dies belegt unter anderem die Bilderfolge Natürliche Abschilderung des academischen Lebens in gegenwärtigen Vierzehn schönen Figuren ans Licht gestellt von D., die der Nürnberger Kupferstecher Johann Georg Puschner unter dem Pseudonym Dendrono wohl um 1725 nach mehrmaligen Besuchen an der Universität Altdorf schuf. Die ersten sieben Kupferstiche zeigen in chronologischer Abfolge die typische akademische Laufbahn eines fleißigen und andächtigen Studenten bis zum Höhepunkt, der Promotion. In dieser Folge steht das Werk Der fechtende Student als Beispiel für eine positive Betätigung neben den anderen körperlichen Ertüchtigungen, dem Tanzen und dem Reiten.[18]
Die zweite Hälfte der Blätter zeigt jedoch das Gegenteil, das Bild eines raufenden, saufenden und faulen Studenten, dessen studentische Laufbahn in Schuld und Verzweiflung endet. Der Rauffende Student steht hier für eine unheilvolle Betätigung der Nachwuchsakademiker.[19]
Studentische Fechtwaffe war der auch sonst übliche Degen, den sie wie vornehme Herren und staatliche Würdenträger im Alltag mitführten.[20] Seine kurze Klinge mit kleinem Gefäß bedeuteten zwar wenig Tragegewicht, aber auch wenig Schutz des Körpers. Diese Nachteile führten bald zur Herausbildung spezieller Duell- und Mensurwaffen. Um 1750 kam in Frankreich der leichte, elegante „Pariser“ Stoßdegen auf, der in manchen Regionen bis etwa 1850 in Gebrauch blieb. Er schützte die Fechthand besser vor gegnerischen Stichen, sein großes Stichblatt ließ sich aber nicht täglich tragen und führte oft zu lebensgefährlichen Durchstößen der Lunge (Lungenfuchser), die das Atmen erschwerten oder verhinderten. Die Todesfälle damit geführter Kämpfe nahmen enorm zu. Nach einem Göttinger Studentenduell mit tödlichem Ausgang 1766[21] entstand das studentische Hiebfechten mit einer Frühform des heutigen Korbschlägers. In den östlichen Teilen Deutschlands wurde der Glockenschläger erfunden, der sich an die frühen Degen anlehnte. In den 1790er Jahren wurde den Studenten das Waffentragen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nur noch bei tatsächlichen Überlandreisen erlaubt, in der Stadt und bei Spaziergängen und -ritten aber verboten. Damit standen Degen für spontane Raufduelle nicht mehr zu Verfügung, so dass das reglementierte Duell zum Standard wurde. Es blieb ebenfalls verboten und wurde von den Universitätsbehörden verfolgt. Gleichzeitig entstanden anstelle der Studentenorden die frühen Corps, zum Teil als Kränzchen oder Landsmannschaften. Ihre Ortsvereine (Senioren-Convent oder SC) fixierten die studentischen Verhaltensnormen (Comment) nun schriftlich als SC-Comment. Diese neuen „geschriebenen Gesetze“ galten für alle Studenten der jeweiligen Universität und bildeten eine frühe Form der studentischen Selbstverwaltung. Die Austragung von Duellen war dabei ein wichtiges Thema. 19. JahrhundertJohann Heinrich Ramberg: „Die Abfuhr“ (Göttingen 1818) Datei:Mensur Tübingen 1822.jpg Tübinger Mensur 1822: Corps Suevia (links) gegen die Burschenschaft Tübinger Mensur 1831: Duell mit Korbschläger, Biedermeier-Darstellung The First Wound, Illustration zu Mark Twains A Tramp Abroad, 1878/1880 Hieb- und StoßmensurUm 1800 waren Hiebfechten und Stoßfechten an deutschen Universitäten regional verschieden verbreitet. Stoßmensuren blieben in Jena, Erlangen, Landshut (später München) und Würzburg lange üblich. Sie sollen besonders bei Theologiestudenten wegen der weniger sichtbaren Schmisse und trotz höherer Gefahr für Leib und Leben beliebt gewesen sein. Die letzten Todesfälle durch Lungenfuchser traten in Jena und München in den 1840er Jahren auf, die letzte Stoßmensur soll im Jahre 1860 in Würzburg gefochten worden sein.[22] Die Regeln waren – wie heute auch noch – in jeder Universitätsstadt etwas andere. Gefochten wurde auf Zeit, gemessen in Minuten. Bei einem Treffer wurde die Partie unterbrochen. Er galt bereits, wenn die Klinge die Kleidung eines Fechters berührte. Beendet wurde das Gefecht nach Fristablauf oder einem „Anschiss“. Als solcher zählte beim Hiebfechten eine mindestens einen Zoll lang Wunde, aus der bei der Untersuchung mindestens ein Tropfen Blut quoll, bei der Stoßmensur eine Stichwunde mit einem Umriss, der den dreieckigen Querschnitt der Klinge erkennen ließ. Zur Mensur trat der Fechter in Straßenkleidung ohne Jacke, aber mit Hemd an. Als Schutzausrüstung dienten
Wilhelm Hauff, der ab 1820 in Tübingen studierte, beschrieb vermutlich aus eigenem Erleben eine solche Mensur:[24]
BestimmungsmensurBis etwa 1850 fochten Studenten ausschließlich Duelle zur Bereinigung von Ehrenhändeln. Das war trotz strenger Verbote Bestandteil der damaligen studentischen Kultur, gleich welchen Zusammenschlüssen man angehörte. Studenten konnten durch unauffälliges Verhalten ihr Studium ohne Fechtduelle absolvieren, ohne deshalb verachtet zu werden.[25] Dennoch lassen zeitgenössische Berichte erkennen, dass erfolgreiche Fechter nicht nur unter Studenten, sondern auch sonst hohes Ansehen genossen. So schrieb der Göttinger Pastor Franz Oehme rückblickend auf die Jahre 1824 bis 1826 über das Corps Curonia:[26]
Allmählich entstand die Überzeugung, Fechten mit scharfen Waffen habe eine besondere charakterfestigende Wirkung[27], und das Verhalten dabei erlaube Rückschlüsse auf persönliche Qualitäten. Besonders die Corps, die in ihren Constitutionen zu Anfang des Jahrhunderts hehre Begriffe hochgehalten und hohe Anforderungen an Freundschaft, Persönlichkeit und Charakter gestellt hatten, sahen es nun als dringend notwendig oder zumindest wünschenswert an, dass ein Student sich beim Fechten mit scharfen Waffen bewähre. Studenten, die nicht so oft in Streitigkeiten verstrickt waren, fühlten sich hierdurch in einem Dilemma gefangen. Nur um gefochten zu haben einen Streit vom Zaun zu brechen galt nämlich gleichermaßen als unehrenhaft. Daraufhin entwickelte sich eine Art der „pro-forma“-Beleidigung, die keinen ehrenkränkenden Charakter mehr hatte, aber als unmissverständliche Aufforderung zum Fechten galt. Die Beleidigung „dummer Junge“ war in vielen Comments Deutschlands als geringste Form der Ehrenkränkung eingestuft und setzte sich als Standardformulierung durch. Im weiteren Verlauf entstanden gar „Kontrahierkneipen“, abendliche Trinkveranstaltungen mehrerer Verbindungen, in deren Verlauf oftmals lauthals und quer über die Tische standardisierte „Beleidigungen“ ausgetauscht wurden, so lange, bis alle Beteiligten ihre Kontrahenten gefunden hatten.[25] Das wurde schnell als unbefriedigend empfunden. Um 1850 tauchten deshalb die ersten „Bestimmzettel“ auf, anhand derer die Consenioren (Fechtbeauftragten) der einzelnen Verbindungen die Gegenpaukanten ausmachten („bestimmten“). Auf dem Kösener Congress 1859 wurde das Prinzip der Bestimmungsmensur auf Antrag der Marburger Corps beschlossen und damit deutschlandweit durchgesetzt.[28] Um diese Zeit entstand auch eine Gegenbewegung zur allgemeinen Bestimmungsmensur, denn schon vor den Revolutionen von 1848 bildeten sich die ersten betont christlichen Studentenverbindungen. Viele Studenten vermissten das christlich-religiöse Element und wollten es zum Bestandteil ihres traditionellen Gemeinschaftslebens machen. Sie waren auch die ersten, die das studentische Fechten zur Austragung von Ehrenhändeln für sich ablehnten. 1836 verzichtete die neu gegründete Uttenruthia (Erlangen) von Beginn an auf Duell und Mensur. Viele der nichtschlagenden Verbindungen hatten aber dennoch bis in die 1930er Jahre einen Paukbetrieb, d. h. sie erlernten das studentische Fechten, ohne es aber anzuwenden. Sie wollten damit ihre bewusste Verneinung von Duell und Mensur unterstreichen, indem sie zeigten, dass sie könnten, wenn sie nur wollten. Nach der Entstehung der Bestimmungsmensur änderte sich in den nächsten Jahren das studentische Fechten wiederum entscheidend. Für das studentische Duell wurden massiv verschärfte Formen der bewaffneten Auseinandersetzung entwickelt, neue Waffen hielten Einzug (Säbel, Pistole). Die Bestimmungsmensur wurde dagegen immer ungefährlicher. Alle Neuerungen beim Schlägerfechten zielten darauf ab, schwere oder gar tödliche Verletzungen auszuschließen. Bis in die 1870er Jahre hatte sich das Schlägerfechten – bis auf Details – auf den Stand von heute entwickelt.[29] Datei:Mensur - Dorpat 1820er Jahre.jpg Mensur in Dorpat mit dem typischen Lederhelm (1820er Jahre) Eine Ausnahme bildeten die sehr alten Corporationen der baltischen Universität Dorpat. Die zahlreichen Ehrenhändel – ganz anders als in Deutschland zum größeren Anteil innerhalb der eigenen Corporation – wurden in der Regel bei Kreismensuren ausgetragen. Da den Corporationen als ebenbürtige Mitglieder zu allen Zeiten aber auch Anti-Duellanten angehörten, die etwa die Mensur aus religiösen Gründen ablehnten, war die Mitgliedschaft im Corps nie an eine Pflichtmensur geknüpft. Bei der bis 1939 gepflegten sehr viel ursprünglicheren Kreismensur bewegten sich die Gegner frei innerhalb eines Kreises; Angriffsfläche waren Hiebe auf den mit einem leichten Hemd bekleideten Brustbereich, während der Kopf durch einen Lederhelm geschützt war. SäbelfechtenGeorg Mühlberg: Studentisches Säbelduell um 1900 Das Fechten mit dem Korbschläger oder dem Glockenschläger hatte sich nun zum Erziehungsmittel entwickelt, das Charakter und Persönlichkeit bilden sollte. Zur Bereinigung von Ehrenhändeln konnte es daher nicht mehr herangezogen werden. Deshalb suchten die Studenten einen Ersatz zur Austragung von Duellen. Da sie in den Städten, die neben der Universität auch eine Garnison hatten, ständig mit den Offizieren rivalisierten, lag es nahe, auch vom Militär die Duellwaffe Säbel zu entlehnen. Der akademische Säbel bestand im Prinzip aus einer Säbelklinge mit Korbgefäß als Handschutz wie bei einem Korbschläger. Er ähnelte somit stark dem Österreichischen Kavalleriesäbel. Beim Säbelfechten blieb die bewegliche Fechtweise erhalten. Die Fechter standen in Schrittstellung, der hintere Fuß war fest und durfte nicht zurückgesetzt werden. Mit dem vorderen Fuß – bei Rechtshändern der rechte – durfte nach vorne aufgerückt („avanciert“) oder zurückgegangen („retiriert“) werden. Die Schutzwaffen waren drastisch eingeschränkt, ihre Kombination konnte speziell festgelegt werden, je nach Schwere des Duellgrundes. Das Säbelfechten galt und gilt bis heute als Zweikampf mit tödlichen Waffen und war immer gesetzlich verboten. Es war nie eine Mensur im heutigen Sinne. Neuerungen im Deutschen KaiserreichMensur und Duell waren im Kaiserreich nicht mehr Bestandteil der allgemeinen studentischen Kultur, sondern entwickelten sich zu einer Einrichtung speziell der Studentenverbindungen. Die fechterische Einstellung eines Studenten wurde bestimmt von den Prinzipien des Dachverbandes, dem seine Verbindung angehörte. Die traditionellen Verbände pflegten die Bestimmungsmensur und vertraten bei Ehrenstreitigkeiten das Prinzip der unbedingten Satisfaktion mit der Waffe. Das hieß, sie waren bereit, bei Ehrenhändeln zu einem Duell anzutreten. Es gab aber auch sehr viele Verbände, die die Bestimmungsmensur ablehnten, aber trotzdem Duelle durchführten. Manche Arten von christlichen Verbindungen lehnten jede Auseinandersetzung mit der Waffe kategorisch ab. Die Bestimmungsmensur wurde erleichtert und weniger gefährlich gestaltet. Der Samstag im Semester war der übliche Pauktag. Er begann oft in einem Ausflugslokal nahe der Stadt (Pauklokal) ab sechs Uhr morgens; verabredete Mensuren fanden bis zur abendlichen Kneipe statt. Ein gesundes Mitglied einer schlagenden Verbindung focht etwa vier bis sechs Mal in jedem der ersten drei bis vier Semester Mensuren, also neun bis 24 mal. Dann wurde man bis zum Examen Inaktiver. Fritz Bacmeister soll zwischen 1860 und 1866 in Göttingen, Jena und Würzburg rund 100 Mensuren gefochten haben.[30] Das Verletzungsrisiko bei der Bestimmungsmensur wurde durch folgende Maßnahmen gesenkt:[31] [32]
Daraus entwickelte sich eine Form des Hiebfechtens mit komplexen und teilweise unnatürlichen Bewegungsabläufen. Sie sollten sicherstellen, dass der Fechter ausschließlich Schultergelenk, Ellbogengelenk und Handgelenk benutzt und während seines Hiebes möglichst alle denkbaren Hiebe des Gegners abwehren kann. Diese Änderungen zogen weitere Regeln nach sich. Um ein flüssiges und sinnvolles, chancengleiches Fechten zu ermöglichen, wurden kontinuierliche Bewegungen vorgeschrieben, ein „Liegenbleiben“ oder „Lauern“ wurde zunehmend ausgeschlossen. Teilweise wurde der „Anhieb“ festgelegt, also geregelt, welcher Paukant den ersten Hieb ausführen durfte, damit ein Wechseltempo (versetzte Abfolge von Hieb und Deckung) zustande kam. Bestimmte Hiebfolgen wurden als zu defensiv ausgeschlossen.[33] Diese Konzeption des Hiebfechtens besteht bis heute bei schlagenden Verbindungen an deutschen Hochschulen. In Österreich gibt es etwa bei den Corps in Graz bis heute Reste einer beweglicheren Fechtweise. In Wien ist es möglich zu „lauern“, das heißt, durch Verzögerung und Stoppen der eigenen Hiebfolge eine Blöße des Gegenpaukanten abzuwarten und auszunutzen. Georg Mühlberg: Mensurkritik. Verbindungsstudenten nehmen in einer Pause die Bewertung einer gerade stattfindenden Mensur vor, im Hintergrund wartet der Sekundant auf die Entscheidung über eine eventuelle Abfuhr. Im Mensurconvent entschieden von nun an die anderen Verbindungsmitglieder, ob eine Partie „zog“, das heißt, ob sie den Ansprüchen der Verbindung entsprach und nach den Regularien gültig war. Dabei zählten verschiedene Aspekte wie die Qualität und Komplexität der Hiebtechnik, aber auch die gezeigte „Moral“ und der „Stand“ des Paukanten.[29] Gänzlich unakzeptabel wurde es, mit dem kontinuierlichen Schlagen aufzuhören („Liegenbleiben“) oder gar als Angstreaktion den Kopf wegzuziehen („Kniesen“, „Mucken“). Daraufhin konnte der Mensurconvent die laufende Partie beenden und den Paukanten „abführen“. Eine Moralabfuhr fürchten die meisten Fechter bis heute mehr als eine körperliche Verletzung. Der Fechter verliert dann eventuelle Ämter, steht in der „Reinigung“ und muss sich durch weitere Mensuren rehabilitieren. Bei mehrfachem „Danebenfechten“ kann er aus einer schlagenden Verbindung ausgeschlossen werden. VerabredungsmensurEine umstrittene Sonderform der Bestimmungsmensur ist die bereits im 19. Jahrhundert entstandene Verabredungsmensur oder Contrahage. Dabei wählen nicht die Fechtbeauftragten zwei gleichwertige Paukanten aus, sondern die Partien werden direkt „verabredet“, wobei in der Regel die Bestimmungen schärfer sind, als bei regulär bestimmten Partien. Dabei gibt es zwei Ausformungen[34]: Wenn sich zwei Einzelpersonen verschiedener (nicht befreundeter) Verbindungen miteinander messen wollen, können sie eine „Persönliche Contrahage“ (PC) verabreden. Wenn zwei Verbindungen die Liste ihrer besten Fechter („Paukantenliste“) gegeneinander stellen, spricht man von einer „PP“ oder „PPS“ („Pro-Patria-Suite“). Die Verabredungsmensur wird nicht von allen pflichtschlagenden Verbindungen unterstützt, kein Dachverband schreibt sie vor oder verlangt sie von seinen Mitgliedsverbindungen bzw. Einzelmitgliedern. Sie ist aber bei einer gewissen Zahl von pflichtschlagenden Verbindungen üblich[35]. Bei den schlagenden Verbindungen bestimmt bis heute die Strenge der „Mensurauffassung“ (der "Mensurstandpunkt") das fechterische Ansehen der Verbindung. Weimarer RepublikDatei:Mensur Hirschgasse 1925.jpg Mensur in Heidelberg in der Hirschgasse um 1925 Trotz der massiven Umwälzungen in Politik und Gesellschaft hat sich das studentische Fechten nach dem Ersten Weltkrieg praktisch nicht verändert. Die auf Aristokratie und Bürgertum ausgerichteten Studentenverbindungen orientierten sich an den Gebräuchen des Kaiserreichs und setzten ihre Aktivitäten in Mensur und Duell wie vor dem Kriege fort. Da die Studentenzahlen und damit die Zahl der Mitglieder von Studentenverbindungen stark zunahm, wurden auch insgesamt deutlich mehr Mensuren gefochten.[36] Eine gewisse Annäherung fand in der Weimarer Republik zwischen den schlagenden und den nichtschlagenden (meistens christlichen) Verbindungen statt. Da die nichtschlagenden Verbindungen keine Satisfaktion mit der Waffe geben wollten, wurde nach Lösungen gesucht, Ehrenstreitigkeiten zwischen Mitgliedern aller Verbände nach gemeinsam festgelegten Prinzipien für alle Seiten ehrenvoll beizulegen. Die Verhandlungen zogen sich mehrere Jahre hin, mit unterschiedlichen Zwischenlösungen. Die Weimarer Republik versuchte politisch Einfluss zu nehmen: Ein 1926 vorgelegter Entwurf einer Revision des Strafgesetzbuches sah das Zweikampfverbot vor; mit diesem Entwurf sollte auch die Mensur, die nach allen vorherigen Gerichtsentscheidungen niemals als Zweikampf angesehen worden war, kriminalisiert werden. Endgültig wurde das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen im Jahre 1928 abgeschlossen[37]. Durch diese Entwicklung wurde die Auffassung vom Studentenwesen als einem speziellen „Stand“, der mit der Waffe verteidigt werden müsse, aufgegeben. Das studentische Duell war praktisch hinfällig geworden. Zeit des NationalsozialismusDie Veränderungen, die das „Dritte Reich“ den Studentenverbindungen abverlangte, betrafen das Fechten zunächst nicht. Der NSDStB setzte sich für die Straffreiheit der studentischen Bestimmungsmensur ein (§ 210 a StGB i.d.F. vom 26. Mai 1933)[38]. Das von den Nationalsozialisten geforderte Engagement für NS-Schulungen und Wehrsport ließ zwar kaum Zeit für weitere private Aktivitäten, vom studentischen Fechten wurde aber nicht abgerückt. Die Zwangsauflösung der Verbindungen zwischen 1934 und 1936 im Zuge der Gleichschaltungspolitik des NS-Regimes unterbrach die Tradition.[36] Die nationalsozialistischen Kameradschaften übten zwar teilweise das Säbelfechten als eine Art von Wehrsport, fochten aber offiziell keine scharfen Mensuren. Die 1937 erlassene Ehrenordnung des deutschen Studententums des NSDStB von 1937 sah die unbedingte Satisfaktion auf leichtem Säbel vor, allerdings musste ab 1938 jeder Zweikampf vom Reichsstudentenführer genehmigt werden. Als die NS-Behörden die Universitäten ab etwa 1941 wegen des Krieges etwas weniger beobachteten, versuchten sich einige Verbindungen heimlich innerhalb der offiziellen NS-Kameradschaften wieder zu gründen und fochten unter ständiger Gefahr der Strafverfolgung auch scharfe Mensuren. In Leipzig wurde das schlagende Corps Misnia IV neu gegründet.[39] Die letzten Kriegsmonate beendeten auch diese Aktivitäten. Bundesrepublik DeutschlandNachkriegszeitNach dem Ende des NS-Regimes erhielten die Universitäten neuen Zulauf, darunter viele Kriegsheimkehrer und Kriegsversehrte. Als sich um 1950 eine Chance abzeichnete, die traditionellen Studentenverbindungen wiederzubeleben, stellte sich die Frage, ob das auch für die Mensur gelten könne. Am 12. November 1951 besprach Bundesinnenminister Robert Lehr, ein Corpsmitglied, dieses Thema im Industrie-Club Düsseldorf mit den Rektoren der Universitäten Heidelberg, Marburg, Bonn, Würzburg und der Technischen Hochschule München sowie Vertretern des KSCV, CC, CV, KV, Wingolf und der DB. Dabei erklärte der Vertreter des CC für die mensurbeflissenen Verbände erstmals den Verzicht auf die unbedingte Satisfaktion, betonte zugleich aber das Festhalten an der Bestimmungsmensur.[40] Am 8. April 1953 bestätigten Delegierte der mensurschlagenden Verbände KSCV, WSC, DB und CC diesen Verzicht auf die Austragung von Ehrenhändeln mit der Waffe gegenüber Bundespräsident Theodor Heuss. Damit gehörte das studentische Duellwesen in Deutschland endgültig der Vergangenheit an.[41] Klärung der RechtslageNach der NS-Zeit wurden Bestimmungsmensuren wegen unklarer Rechtslage anfangs heimlich gefochten. Die Polizei verfolgte sie, beschlagnahmte Fechtausrüstungen und nahm 1951 Göttinger Teilnehmer an einem auswärts veranstalteten Pauktag fest.[42] Beim folgenden Göttinger Mensurenprozess sprach die Große Strafkammer Göttingen die Betroffenen am 19. Dezember 1951 frei, da eine Mensur kein Duell mit tödlichen Waffen sei. Eine Körperverletzung mit Einwilligung beider Mensurkontrahenten sei weder strafbar (§ 226 a StGB a.F., jetzt § 228 StGB) noch sittenwidrig. Nach einer Sprungrevision bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil am 29. Januar 1953, hielt aber fest, Straffreiheit wegen Einwilligung sei nur dann gegeben, wenn die Mensur keine Ehrenhändel austrage und die einzuhaltenden Kampfregeln und verwendeten Schutzwaffen tödliche Verletzungen sicher ausschlössen. Andernfalls sei die vorherige Einwilligung in die bei der Mensur möglichen Verletzungen sittenwidrig und damit unwirksam.[11] Diese Rechtsprechung entspricht der zu Sportarten wie dem Boxen. Die Universität Göttingen bestrafte den Corpsstudenten Wilfried von Studnitz und sieben Mitglieder einer studentischen Landsmannschaft am 29. Januar 1952 wegen Mensurenschlagens mit Nichtanrechnung eines Semesters. Das Verwaltungsgericht Hannover hob die Entscheidung am 25. März 1954 wieder auf.[43] Weil sich der Weinheimer Corpsstudent Udo Janssen zum Mensurenschlagen bekannt hatte, wollte die Freie Universität Berlin ihm die Immatrikulation verweigern. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung am 24. Oktober 1958 auf.[44] Entschärfung der MensurAber auch die Bestimmungsmensur änderte sich. So wurden nach dem Zweiten Weltkrieg viel weniger Mensuren pro Person geschlagen. Heute gibt es die Einrichtung der „Pflichtpartien“, also eine Festlegung der Zahl der Mensuren, die der einzelne während seiner Aktivenzeit mindestens zu schlagen hat. Die Bandbreite reicht bei „pflichtschlagenden“ Verbindungen heute von einer bis fünf oder sechs Pflichtpartien. Das ist nur ein Bruchteil dessen, was ein Mitglied einer schlagenden Verbindung vor dem Kriege erbringen musste.[45] Einige Verbände entschieden sich für die Lösung, ihren Mitgliedsverbindungen das Fechten scharfer Partien freizustellen. Diese „fakultativ schlagenden“ Verbindungen unterhalten einen „Paukbetrieb“, das heißt, alle aktiven Mitglieder nehmen regelmäßig an den Übungsstunden teil. Scharfe Partien werden aber nur von Mitgliedern gefochten, die dies ausdrücklich wünschen. Fakultativ schlagende Verbände haben aber durchaus pflichtschlagende Einzelverbindungen unter ihren Mitgliedern. Ähnlich aufgebaut sind die „freischlagenden“ Verbindungen, die keinen eigenen Fechtbetrieb unterhalten, auch als nicht schlagende Verbindung gelten, es aber jedem Mitglied freistellen, sich einzupauken und ggf. auf die Mensur zu gehen. Verbesserte SchutzwaffenWeitere Neuerungen betrafen die Schutzwaffen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das „Nasenblech“ eingeführt, eine gewölbte Metallschiene an der Paukbrille, die Verletzungen der Nase verhindert. Nur in Graz, Wien und der Schweiz werden heute noch Mensuren ohne Nasenblech ausgetragen. Der Oberkörper wurde in der Nachkriegszeit durch das „Plastron“ geschützt, eine dick gepolsterte, hinten geschlossene Weste, die den Oberkörper vollends schützte und das Herzleder überflüssig machte. Der Paukschurz wurde mit dem Plastron fest verbunden. Die letzte Neuerung bei den Schutzwaffen entstand Mitte der 1980er Jahre, als einige junge Corpsstudenten in Zusammenarbeit mit Textilingenieuren die antike Idee des Kettenhemdes wieder aufgriffen und einen Oberkörperschutz entwickelten, der dem Fechtarm mehr Bewegungsfreiheit gestattete. Dadurch verbesserten sich die Möglichkeiten der Deckung erheblich[46]. In einigen Universitätsstädten kam es zu einer Änderung der Regularien bezüglich der Trefferfläche. So entstand der „Hochcomment“, bei dem es untersagt ist, unterhalb der Augen zu treffen. Entstellende Schmisse im Gesicht sollen so vermieden werden. Das führte in einigen Universitätsstädten – vor allem an Technischen Universitäten in Norddeutschland – zur Einführung des Wangenleders, das die untere Gesichtshälfte schützt. StudentenbewegungDie letzte große Krise für das studentische Fechten mit scharfen Waffen entstand im Zuge der 68er-Bewegung, also der großen gesellschaftlichen Umwälzungen durch die Studentenbewegung während der 1960er Jahre. Die Auswirkungen zeigten sich nicht sofort, aber als in den folgenden Jahren Abiturienten auf die Universitäten kamen, die durch die Ideen der Erneuerung (und bald auch Radikalisierung) geprägt waren, hatten die traditionellen Studentenverbindungen einen schweren Stand bei der Nachwuchswerbung. Einige der pflichtschlagenden Verbindungen versuchten in ihren Verbänden Reformen gegen das Fechten durchzusetzen, um sich so den „modernen Zeiten“ anzupassen.[47] So entstanden gerade in den pflichtschlagenden Verbänden Spannungen, die sich vor allem im Jahre 1971 entluden:
Während in den 1970er Jahren die Zeiten für schlagende Verbindungen schlecht blieben, änderte sich das zu Beginn der 1980er Jahre, und die Zahl der pflichtschlagenden Verbindungen stieg wieder an. DDRAls sich zu Beginn der 1980er Jahre in der DDR neue Studentenverbindungen gründeten (siehe auch: DDR-Studentenverbindung), war einigen die Pflege des studentischen Liedgutes, der Traditionen beim Feiern und Trinken sowie das Tragen von Couleur nicht genug. Sie wollten auch das studentische Fechten erlernen. So nahmen im Frühjahr 1989 die Verbindungen „Kröllwitzer Seniorenconvent Halle“ und „Saxonia Leipzig“ mit einem Kölner Fechtmeister Kontakt auf und baten um Hilfe [51] Fechtmeister Henner Huhle fuhr im Juli 1989 nach Halle, wo er von einer Gruppe Studenten in Couleur empfangen wurde, die er im studentischen Fechten unterweisen sollte. Hierzu hatte er Klingen im Auto über die Grenze geschmuggelt sowie Körbe, Paukhelme und Stulpen mit der Post voraus geschickt. Vor Ort befand sich aber bereits Ausrüstung („Paukzeug“), die mit den Mitteln der DDR nach der Vorlage alter Bilder zusammengebaut worden war. Klingen waren aus flachgeschliffenen Moniereisen gefertigt, Stulpen aus Motorradhandschuhen, Masken aus Sicherheitshelmen mit grobem Maschendraht und so weiter. Eine Gruppe Aktiver aus den beiden Verbindungen in Halle und Leipzig wollte das Fechten einführen und den Paukbetrieb in geregelte Bahnen lenken. Fechtmeister Huhle schlug ihnen vor, eine Fechtgemeinschaft nach dem Vorbild von Turnvater Jahn zu gründen, der in der DDR als historisches Erbe akzeptiert wurde. Unter Weiterführung der beiden nichtschlagenden „Mutterverbindungen“ gründeten sie am 23. Juli 1989 die „Akademische Fechtgemeinschaft Halle/Leipzig“ (AFG) als eigenständiges Fechtkränzchen mit besonderem Zirkel in Gestalt eines stilisierten Glockenschlägers. Nach dem Fall der „Berliner Mauer“ paukten ihre Aktiven bei der Landsmannschaft Preußen Berlin (Coburger Convent der Landsmannschaften und Turnerschaften) und nahmen auch Kontakt zu dem Kösener Corps Lusatia Leipzig (damals in Berlin) auf. Vertreter dieser beiden Verbindungen und des Weinheimer Corps Borussia Clausthal besuchten den von der AFG einberufenen „Mitteldeutschen Waffenstudententag“ in Nordhausen am 12./13.Mai 1990. Hier konstituierte sich die AFG zur pflichtschlagenden Vollkorporation. Am fechterischen Training, zu dem die Lausitzer aus Berlin ihr Paukzeug mitgebracht hatten, beteiligten sich auch Aktive der vor der Wende in Tharandt gegründeten Forstakademischen Verbindung Silvania und der neu aufgemachten Burschenschaft Plessavia Leipzig. Am 22. September 1990 fand der erste und letzte Pauktag der DDR im Gasthof „Burgblick“ zu Saaleck bei Bad Kösen statt.[52] Die zwischenzeitlich in „Akademische Landsmannschaft Sachsen zu Leipzig“ umbenannte AFG focht unter dem Waffenschutz der Landsmannschaft Preußen Berlin fünf Mensuren. Die Landsmannschaften Brandenburg und Thuringia Berlin stellten je zwei, die unter dem Waffenschutz der Burschenschaft Gothia Berlin angetretene DDR-Verbindung „D.St.V.Markomannia zu Greifswald“ einen Gegenpaukanten. Der erste Mensurfechter der DDR, Olaf-Martin Oels, hat weitere Einzelheiten beschrieben. [53] Einfluss auf die moderne UmgangsspracheIm 19. Jahrhundert sind einige Fachbegriffe des studentischen Fechtens als bildliche Ausdrücke in die deutsche Alltagssprache eingedrungen, darunter:[54]
KritikErziehung zum autoritären CharakterDatei:Heinrich Mann Der Untertan (1918).jpg Heinrich Manns 1918 erschienener Roman Der Untertan Heinrich Mann beschreibt in seinem Roman Der Untertan in satirischer Übersteigerung die Rolle einer schlagenden Verbindung für die männliche Sozialisation zum autoritären Charakter im Kaiserreich:[55]
Diederich Heßling, die Hauptfigur, wird durch Mensurfechten zum Vollmitglied:
In der Folge wird er als Diener eines Burschen zu Ehrenhändeln erzogen und wächst bald selbst in die Rolle des autoritären Erziehers hinein, der formale Verstöße streng bestraft und sein ganzes Selbstwertgefühl aus dem Kampfkollektiv bezieht:
Dies und die folgenden Verbindungsepisoden aus dem Roman erschienen als Vorabdruck 1912; sie wurden von damaligen Verbindungen als Karikatur zurückgewiesen. Viktor Mann, selbst Corpsmitglied, bemerkte dazu im Rückblick 1949:[56]
Einüben von Standesdenken und KlassenherrschaftKurt Tucholsky sah studentisches Fechten als Fortsetzung des Duells, das Gewalt sozial kanalisiere und „junge Füchse zu brauchbaren Burschen und damit Mitgliedern der herrschenden Kaste“ machen solle. So kommentierte er Aussagen zur Mensur in der Broschüre „Briefe an einen Fuchsmajor, von einem Alten Herrn“ wie folgt:[57]
Er sah in den Regeln besonders schlagender Verbindungen, „daß sie den Deutschen bei seinen schlechtesten Eigenschaften packt, nicht bei seinen guten; daß sie das anständige, humane Deutschland niedertrampelt…“. Sie dienten dazu, „einer im tiefsten Grunde feigen Roheit durch das Gruppenventil Luft zu schaffen. Der Abort als Vorbild der Nation.“ 1929 wiederholte Tucholsky seine Kritik im Gedicht Deutsche Richter von 1940, das nach Art eines studentischen Kneipentrinkspruchs zuletzt zum Beenden dieser Form der Erziehung aufrief:[58] <poem style="margin-left:2em;"> Deutsche Richter von 1940
</poem> Rest überholter Rechtssysteme und RitualeMensuren sind historisch aus dem Duell entstanden, das unabhängig von dem Gewaltmonopol des Staates vielfach ausgeübt wurde. Heutige Mensuren erfüllen nicht mehr die Funktion des Duells, angebliche oder wirkliche Beleidigungen zu sühnen, ähneln diesem aber nach wie vor äußerlich. Darum sehen viele Kritiker diese Kampfform als Rückfall in Formen der Konfliktaustragung, die früheren Geschichtsepochen angehörten (Atavismus).[59] Schlagende Korporationen betonen demgegenüber die Unterschiede von Mensur und Duell. Kritisiert wird die Mensur auch als Bestandteil sonstiger Rituale, äußerer Kennzeichen und damit verbundener Ehr-, Freiheits- und Tugendbegriffe. Manche Kritiker sehen darin eine strukturelle Nähe zum Militarismus, zumal schlagende Verbindungen sich meist offen zur militärischen Verteidigung von Volk und Vaterland bekennen.[60] Einüben gewalttätiger VerhaltensmusterStatt ethisch, sozial und pädagogisch dauerhaft tragende Mechanismen zur Behebung von Konflikten einzuüben oder die Zeit zur Entwicklung von konstruktiven und verständigungsfördernden Techniken zu nutzen, lautet der Vorwurf an die Paukanten, fragwürdige und gewaltorientierte Verhaltensmuster einzuüben.[61] Diese Kritik wird auch von manchen nichtschlagenden Verbindungen vorgetragen. MännerbundDen Politikwissenschaftlerinnen Diana Auth und Alexandra Kurth zufolge diente die Mensur zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als Frauen für das Studium an Universitäten zugelassen wurden, zur Abschottung gegen angeblich bedrohliche weibliche Einflüsse. Bis heute gebe es keine ernsthaften Diskussionen in schlagenden Verbindungen über die Frage, ob Frauen aufgenommen werden sollen oder nach der aktiven Teilnahme von Frauen an der Mensur.[62] Siehe auchLiteratur
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Einzelnachweise
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