|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Das Substantiv Missbrauch ist im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert belegt. Das zugrundeliegende Verb mit der Bedeutung falsch oder böse gebrauchen findet sich bereits im Althochdeutschen.[1] In den entwickelten Ländern steht im 21. Jahrhundert der Begriff aufgrund vieler aktueller Vorfälle gleichsam synonym für sexueller Missbrauch.
Inhaltsverzeichnis |
Die Oeconomische Encyclopädie (1773-1858) lemmatisiert Mißbrauch und unterscheidet zwischen einem nur unpassenden und einem „tadelhaften oder schädlichen Gebrauch“
Die Brockhaus Enzyklopädie in der 14. Auflage von 1894–1896 kennt den „Mißbrauch gegenüber einer Person“. Unter dem Lemma wird insbesondere die Bedeutung des Mißbrauchs als Rechtsbegriff im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 dargelegt:
Otto Dornblüth schreibt zu Beginn des 20. Jahrhunderts in seinem Klinischen Wörterbuch, unter dem Begriff der Päderastie[2] eindeutig vom „geschlechtlichen Mißbrauch“, beschränkt diesen dabei aber nicht auf Kinder:
Heute wird vom Missbrauch in den unterschiedlichsten Sachzusammenhängen gesprochen. In der Folge des Reichsstrafgesetzbuches fand Missbrauch Eingang in das heutige deutsche Strafgesetzbuch (StGB) und ist dort Wortbestandteil einiger konkreter Straftatbestände. Daneben existieren zahlreiche weitere Zusammensetzungen mit Missbrauch als Bestandteil.
In der Medizin wurde im offiziellen Sprachgebrauch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Begriff Sucht, der von 1957 bis 1963 verwendet wurde, durch Missbrauch und Abhängigkeit ersetzt und nach 1969 das Missbrauchskonzept zugunsten vier definierter Klassen des Gebrauchs verworfen[3]:
Bei Begriffen wie „Drogenmissbrauch“, Missbrauch und Abhängigkeit, lat. Abusus), Alkoholmissbrauch, Medikamentenmissbrauch, Missbrauch von Benzodiazepinen handelt es sich somit um Begriffe, die zwar weit verbreitet sind, dem aktuellen (wissenschaftlichen) Stand und (gewünschten) Sprachgebrauch der Medizin (nach ICD-10[4][5] ) aber nicht mehr entsprechen.
Erhalten geblieben ist der Begriff insbesondere im Kontext Missbrauch von Personen, unter dem sich auch der sexuelle Missbrauch befindet. Seit 2007 enthält das Deutsche SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe- einen entsprechenden § 8a.