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Als „Morde von Mechterstädt“ bezeichnet man die Erschießung von 15 thüringischen Arbeitern auf der Straße von Mechterstädt nach Gotha durch Verbindungsstudenten aus Marburg am 25. März 1920.
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Die Opfer wurden durch Nahschüsse in den Kopf getötet, nachdem sie von Angehörigen des Studentenkorps Marburg (StuKoMa), darunter Mitglieder des Corps Hasso-Nassovia Marburg, unter dem Vorwurf verhaftet worden waren, sie seien „rote“ Aufständische gegen die nach dem Kapp-Putsch sukzessiv wiederhergestellte staatliche Ordnung. Das Korps war unter der Führung von Bogislav von Selchow und seines Adjutanten Otmar Freiherr von Verschuer als Zeitfreiwilligen-Verband der Reichswehr entsandt worden und bestand aus 1.800 Studenten.
Für Empörung sorgte insbesondere der Umstand, dass die 14 Täter noch 1920 in zwei Gerichtsprozessen von der Anklage des „Totschlags unter rechtswidrigem Waffengebrauch“ freigesprochen wurden, da sie geltend machten, die Erschossenen seien bei einem Fluchtversuch getötet worden. Bogislav von Selchow erklärte nach der Besichtigung des Tatorts im Zuge eines Lokaltermins: „Der Gebrauch der Waffe hinterher ist ganz in meinem Sinne geschehen“.[1]
Universitätsleitung, Hochschullehrer und Studenten solidarisierten sich nach den gerichtlichen Freisprüchen mit den Tätern. Dadurch bekam das vorherrschende Bild Marburgs als studentisches Idyll tiefe Risse. Friedrich Facius sah in den Urteilen einen der größten Skandale der Justiz in der Weimarer Zeit, Wilhelm Röpke, damals Student in Marburg, sprach von der „Tragödie von Mechterstädt“. Carl von Ossietzky nahm die Morde zum Anlass, um vor einer „Balkanisierung“ Deutschlands zu warnen.
Zur Erinnerung an das Ereignis wurden in Thal und an der B 7 zwischen Mechterstädt und Teutleben Gedenksteine errichtet.