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NRW.Bank

  NRW.Bank
NRW-Bank-Logo
Staat Deutschland
Sitz Düsseldorf / Münster
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Bankleitzahl 300 220 00[1]
BIC NRWB DEDM XXX[1]
Gründung 2002
Website www.nrwbank.de
Geschäftsdaten 2010
Bilanzsumme 157 Mrd. Euro
Mitarbeiter 1.224
Leitung

Unternehmensleitung

  • Dietmar P. Binkowska
  • Klaus Neuhaus
  • Michael Stölting
  • Dietrich Suhlrie
Sitz der NRW.Bank in Düsseldorf
Sitz der NRW.Bank in Münster

Die NRW.Bank (Eigenschreibung NRW.BANK) ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf und Münster. Ihre Rechtsform ist die einer Anstalt des öffentlichen Rechts.

Inhaltsverzeichnis

Kennzahlen per 31. Dezember 2010

  • Bilanzsumme: 157 Mrd. €
  • Mitarbeiter: 1.224
  • Stammkapital: 18 Mrd. €
  • Sitze: Düsseldorf, Münster
  • größte Landesförderbank Deutschlands, drittgrößte Förderbank Europas
  • jährliches Emissionsvolumen von 15 Mrd. €

Bank

Die NRW.Bank ist die Förderbank für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, nutzt sie das gesamte Spektrum von kreditwirtschaftlichen Förderprodukten, z.B. Förderkredite, Eigenkapitalangebote oder strukturierte Finanzierungen. Die NRW.Bank agiert wettbewerbsneutral im Hausbankenverfahren als Partner der Banken und Sparkassen.

Dies tut sie im öffentlichen Auftrag auf den drei Förderfeldern „Gründen und Wachsen“, „Wohnen und Leben“ sowie „Entwickeln und Schützen“.

Gründen und Wachsen:

  • Verbesserung der mittelständischen Wirtschaftsstruktur,
  • Unterstützung von Existenzgründern,
  • Außenwirtschaftsförderung.

Wohnen und Leben:

  • staatliche Wohnraumförderung,
  • Kommunalfinanzierung,
  • Infrastrukturmaßnahmen.

Entwickeln und Schützen:

  • Umwelt / Klima / Energie,
  • Innovations- und Effizienzförderung,
  • Bildungs- und Kulturförderung.

Geschichte

Im August 2002 wurde die Westdeutsche Landesbank Girozentrale aufgespalten in die West LB AG und die Landesbank NRW, die die in öffentlichem Auftrag geführten Bereiche der Wirtschafts- und Strukturförderung übernahm. Die so genannte Verständigung I zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Juli 2001 sieht vor, dass die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Banken unangetastet bleibt. Die Haftungsinstrumente Anstaltslast und Gewährträgerhaftung jedoch sollten nach einer bis zum 18. Juli 2005 geltenden Übergangsphase abgeschafft werden. Die Haftungsverpflichtungen sollten in der Folge so ausgestaltet werden, dass sie der Beziehung eines privaten Anteilseigners zu einer privatrechtlichen Gesellschaft entsprechen.

In einer späteren Vereinbarung, der Verständigung II vom 1. März 2002, haben Europäische Kommission und Bundesregierung dann Sonderregelungen für die rechtlich selbstständigen Förderbanken mit wettbewerbsneutralem Struktur- und Fördergeschäft geschaffen. Danach bleiben die Haftungsinstrumente Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für diesen Typus Bank dauerhaft erhalten. Das sichert diesen Banken optimale Refinanzierungsbedingungen.

Diese Vorteile dürfen ausschließlich für konkrete Aufgaben der Wirtschafts- und Strukturförderung eingesetzt werden. Aufgaben, die bis zum 31. März 2004 in einem Gesetz festgeschrieben werden mussten.

Um diese formalen Voraussetzungen als Verständigung II-Institut zu erfüllen, hat der Landtag Nordrhein-Westfalen im März 2004 in einem breiten politischen Konsens das „Gesetz zur Umstrukturierung der Landesbank NRW zur Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Umstrukturierungsgesetz) verabschiedet. Die NRW.BANK erhielt damit offiziell den Status einer Förderbank, bei der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung dauerhaft weiter gelten.

Das Umstrukturierungsgesetz enthält darüber hinaus die Übernahme einer expliziten Garantie für die NRW.Bank durch deren Gewährträger. Konsequenz dieser gesetzlich normierten gesamtschuldnerischen Haftung ist eine Solvabilitätsgewichtung von „Null“ für die von der NRW.Bank begebenen Emissionen. Die so genannte Solva-Null-Anrechnung bedeutet, dass Kreditinstitute diese Forderungen nicht mit haftendem Eigenkapital unterlegen müssen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Stammdaten des Kreditinstitutes bei der Deutschen Bundesbank
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