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Die Nachfolge des Präsidenten der Vereinigten Staaten wird durch die Verfassung und den Presidential Succession Act von 1947 geregelt. Aus der Verfassung ergibt sich, dass – falls der Präsident aus irgendwelchen Gründen aus dem Amt scheidet – der Vizepräsident nachrückt. Ist dieses Amt unbesetzt, so rücken nach dem Presidential Succession Act in dieser Reihenfolge nach:
Durch die Einfügung des 25. Zusatzartikels zur US-Verfassung 1967, der die Nachnominierung eines Vizepräsidenten ermöglicht, wurde es deutlich unwahrscheinlicher, dass die Liste zur Ersatznachfolge des Präsidenten zur Anwendung kommt. In der Geschichte der Vereinigten Staaten wurden bisher nur Vizepräsidenten Nachfolger von vorzeitig aus dem Amt geschiedenen Präsidenten.
Da, anders als in parlamentarischen Regierungssystemen, der Präsident im amerikanischen politischen System vom Volk gewählt wird und eine Verkürzung der Amtszeit nicht erwünscht ist, bedarf es einer genauen Regelung, wie mit dem Wegfall des Präsidenten umzugehen ist: Eine einfache Nachwahl etwa durch das Parlament ist nicht möglich. Andererseits ist eine auch zeitlich lückenlose Ersatznachfolge unbedingt erforderlich, da der Präsident gleichzeitig Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist.
Da die Verfassung der Vereinigten Staaten nur die direkte Nachfolge des Vizepräsidenten vorsieht, enthielt der ursprüngliche Verfassungstext die Bestimmung, dass der Kongress durch einfaches Gesetz festlegen kann, wie im Falle des Wegfalls von Präsident und Vizepräsident weiterverfahren wird. Diese Möglichkeit hat er durch die Verabschiedung der drei Presidential Succession Acts (1792, 1886 und 1947) wahrgenommen.
Das derzeit gültige Gesetz aus dem Jahr 1947 ist in Title 3, Chapter 1, Section 19 des United States Code, der amtlichen Sammlung amerikanischen Bundesrechts, festgehalten:
Unterabsatz (a) regelt, dass in allen Fällen, in denen weder Präsident noch Vizepräsident ihr Amt ausüben können, der Sprecher des Repräsentantenhauses als Präsident amtiert. Hierzu muss er jedoch aus diesem Parlamentsamt zurücktreten und sein Mandat niederlegen. Der Sprecher des Repräsentantenhauses ist der gewählte Vorsitzende der Kammer und dem Präsidenten des Deutschen Bundestages vergleichbar.
Unterabsatz (b) bestimmt, was passiert, wenn auch der Sprecher des Repräsentantenhauses das Amt nicht ausüben kann: In diesem Fall wird der vom Senat gewählte Präsident Pro Tempore amtierender Präsident. Allerdings muss auch dieser zuvor von seinem Amt im Senat und von seinem Mandat als Senator zurücktreten. Präsident des Senates ist an sich der Vizepräsident. Dieser übt allerdings ausschließlich im Falle einer Stimmengleichheit ein Stimmrecht aus und sitzt den Verhandlungen im Senat nur selten vor. Der Senat wählt deswegen den Präsidenten Pro Tempore, der im Falle der Abwesenheit des Vizepräsidenten formal die Sitzungen leitet. Es handelt sich dabei stets um den dienstältesten Senator der Mehrheitspartei; dieser überträgt die tatsächliche Sitzungsleitung aber meist seinerseits auf einen jüngeren Senator.
Unterabsatz (c) sieht vor, dass ein amtierender Präsident (also die durch dieses Gesetz als Nachfolger des Präsidenten bestimmte Person) grundsätzlich bis zum Ende der Amtsperiode die Befugnisse des Präsidenten ausübt. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen von dieser Regel: Wenn Präsident oder Vizepräsident nur wegen des Fehlens der Wählbarkeit oder wegen einer Amtsunfähigkeit ausgefallen sind, übernehmen diese nach Beseitigung dieses Mangels ihre Ämter wieder. Der englische Begriff „failure to qualify“ kann auch bedeuten, dass noch kein Präsident gewählt ist: Wenn in der Volkswahl kein Kandidat die absolute Mehrheit der Wahlmännerstimmen erhält, so wird es Aufgabe des Repräsentantenhauses, einen Präsidenten zu wählen. Kann sich diese Kammer jedoch nicht bis zum Stichtag für den Amtsantritt (20. Januar) auf einen Präsidenten einigen, so unterliegt der Präsident dem „failure to qualify“. Also amtiert für die Zeit, bis die Kammer einen Präsidenten gewählt hat, ihr (bisheriger) Sprecher als Präsident.
Unterabsatz (d) definiert ferner, was passiert, wenn auch der Präsident Pro Tempore des Senats das Amt nicht ausüben kann. In diesem Fall wird die Liste der Minister abgearbeitet. Auch eine solche Amtsübernahme bedarf des Rücktrittes als Minister, der durch das Ablegen des Amtseides automatisch eintritt. Ein Minister, der als Präsident amtiert, bleibt solange im Amt, bis die Amtszeit des Präsidenten ausläuft, es sei denn, dass sich vorher ein Präsident, Vizepräsident, Sprecher des Repräsentantenhauses oder Präsident Pro Tempore des Senates findet, der dann das Amt ausüben kann. Die Wiederherstellung der Amtsfähigkeit eines eigentlich höher stehenden Ministers (Beispiel: Der Außenminister war amtsunfähig, deshalb wurde der Finanzminister amtierender Präsident. Danach wird der Außenminister wieder amtsfähig.) beeinträchtigt den amtierenden Präsidenten nicht (im Beispiel bleibt der Finanzminister damit amtierender Präsident).
Unterabsatz (e) enthält technische Details: Er sieht vor, dass alle amtierenden Präsidenten auch als Präsident wählbar sein müssten. Er schließt damit etwa eingebürgerte Bürger, die zwar Minister, aber nicht Präsident werden können, aus der Nachfolgeliste aus. Weiter muss ein Minister schon vor dem Beginn der Abarbeitung der Ministerliste ordnungsgemäß, das heißt mit Zustimmung des Senates, ernannt worden sein. Schließlich ist festgehalten, dass der amtierende Präsident das Präsidentengehalt bekommt.
Nach aktuellem Stand würden im Falle des Ausscheidens von Präsident Barack Obama folgende Personen in dieser Reihenfolge amtierender Präsident:
Der Vizepräsident rückt nach dem 25. Zusatzartikel aus dem Jahr 1967 im Falle der endgültigen Erledigung des Präsidentenamtes in dieses Amt nach, er wird also „Präsident“ und nicht nur „amtierender Präsident“. Im Falle einer vorübergehenden Amtsunfähigkeit des Präsidenten wird auch der Vizepräsident nur amtierender Präsident. Diese Frage, ob ein Vizepräsident beim endgültigen Wegfall des Präsidenten tatsächlich „Präsident“ oder „amtierender Präsident“ wird, war vor dem 25. Zusatzartikel verfassungsrechtlich nicht unumstritten gewesen. Der Präzedenzfall von John Tyler im Jahr 1841 und seinen Nachfolgern entschied die Frage allerdings politisch. Die seit damals gängige Praxis der tatsächlichen Amtsnachfolge wurde dann 1967 nur noch verfassungsrechtlich kodifiziert.
Jede andere Person als der Vizepräsident kann – unabhängig davon, ob der Präsident dauerhaft oder nur vorübergehend wegfällt – nur „amtierender Präsident“ sein. Ein „amtierender Präsident“ besitzt allerdings die gleichen Befugnisse wie der Präsident; es handelt sich also um eine rein technische Unterscheidung.
Die Präsidentennachfolge wurde durch den ursprünglichen Verfassungstext und drei (vom Kongress beschlossene) einfache Gesetze, die Presidential Succession Acts von 1792, 1886 und 1947, bestimmt. Hinzu kamen zwei Zusatzartikel zur Verfassung: der 20. Zusatzartikel von 1933 und der 25. Zusatzartikel von 1967, die Einfluss auf die Präsidentennachfolge nahmen. Diese Verfassungszusätze wurden vom Kongress und drei Vierteln der amerikanischen Bundesstaaten ratifiziert und damit Bestandteil der amerikanischen Verfassung.
Die Verfassung der Vereinigten Staaten sieht im zweiten Artikel, erster Abschnitt des ursprünglichen Textes vor, dass „[i]n Case of the Removal of the President from Office, or of his Death, Resignation, or Inability to discharge the Powers and Duties of the said Office, the same shall devolve on the Vice President, and the Congress may by Law provide for the Case of Removal, Death, Resignation or Inability, both of the President and Vice President, declaring what Officer shall then act as President, and such Officer shall act accordingly, until the Disability be removed, or a President shall be elected“. Sollte also der Präsident des Amtes enthoben werden, oder sterben, oder zurücktreten, oder sollte seine Amtsunfähigkeit festgestellt werden, geht das Amt auf den Vizepräsidenten über.
Ferner regelt der Satz, dass der Kongress durch Gesetz Vorsorge für den Fall des Verlustes beider Amtsträger treffen kann, indem er definiert, welcher Amtsträger dann als Präsident amtieren soll. Der 25. Zusatzartikel klärte einige bis dahin umstrittene Interpretationen dieses Satzes auf; sie spielten für die Präsidentennachfolge jedoch nie eine Rolle.
Im Januar 1791, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode des ersten Kongresses, schlug ein Ausschuss des Repräsentantenhauses vor, im Falle der Notwendigkeit der Nachfolge den Außenminister amtieren zu lassen, da dieses Ministerium das älteste war. Weil zu diesem Zeitpunkt jedoch der den Federalists ablehnend gegenüberstehende Thomas Jefferson Außenminister war, rief dieser Vorschlag Proteste hervor (Jefferson wurde schließlich 1801–1809 doch noch Präsident).
Ein anderer Vorschlag war, den Vertreter des Präsidenten Pro Tempore auch als ersten Nachrücker für das Präsidentenamt vorzusehen. Diese Idee stieß auf Ablehnung, da nicht klar war, ob der Präsident Pro Tempore weiter Senator bliebe und damit die Gewaltenteilung unterlaufen werde. Außerdem wurde noch vorgeschlagen, den Obersten Richter der Vereinigten Staaten (englisch: Chief Justice) in die Reihenfolge mitaufzunehmen. Schlussendlich vertagte sich der Kongress und überließ das Problem dem zweiten Kongress.
Der zweite Kongress einigte sich schließlich 1792 auf eine Fassung, die nach dem Vizepräsidenten den Präsidenten Pro Tempore des Senats, dann den Sprecher des Repräsentantenhauses in der Liste sah. Der Chief Justice wurde aus Gründen der Gewaltenteilung außen vor gelassen, obwohl gleichzeitig zwei Vertreter der Legislative in die Liste mitaufgenommen wurden. Bis heute wurde der Chief Justice nie zu einem potentiellen Ersatzmann für den Präsidenten.
Der Presidential Succession Act von 1792 wurde nie angewandt. Dennoch gab es einige Fälle, in denen nicht viel zu seiner Anwendung gefehlt hat. In der Zeit zwischen 1792 und 1886 starben fünf Vizepräsidenten, einer trat zurück und vier Vizepräsidenten folgten dem Präsidenten während der laufenden Amtszeit ins Amt nach: Insgesamt gab es also zehn Zeiträume, in denen es keinen Vizepräsidenten gab. Wäre in einem dieser zehn Zeiträume der Präsident weggefallen, so wäre nach dem Presidential Succession Act von 1792 der Präsident Pro Tempore des Senates amtierender Präsident geworden.
Um ein Haar wäre dieser Fall 1868 eingetreten: Vizepräsident Andrew Johnson war dem im April 1865 ermordeten Abraham Lincoln als Präsident ins Amt gefolgt. Johnson wurde einige Zeit später vom Repräsentantenhaus angeklagt, da er gegen einige Bürgerrechtsgesetze des Kongresses sein Veto eingelegt hatte. Bei der entscheidenden Abstimmung über die Amtsenthebung 1868 schließlich verpassten seine Gegner die notwendige Zweidrittelmehrheit im Senat um eine Stimme. Es gibt Spekulationen, nach denen einige Senatoren, die eigentlich für Johnsons Amtsenthebung gestimmt hätten, angesichts seines potentiellen Nachfolgers, des Präsidenten Pro Tempore, Benjamin Wade, dem ein extremer Wille zur Bestrafung des Südens unterstellt wurde, gegen eine Verurteilung Johnsons stimmten. Ein Zeitungsartikel lautete: „Andrew Johnson is innocent because Ben Wade is guilty of being his successor.“ („Andrew Johnson ist unschuldig, weil Ben Wade schuldig ist, sein Nachfolger zu sein.“)
1886 beschloss der Kongress ein neues Gesetz über die Nachfolge des Präsidenten: Er entfernte die Vorsitzenden der beiden Kammern aus der Liste und nahm stattdessen die Minister auf, beginnend mit dem Außen-, dem Finanz- und dem Kriegsminister. Die Reihenfolge entsprach der Reihenfolge der Gründung der Ministerien.
Diese neue Reihenfolge erschien politisch sinnvoller, da zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Außenminister Präsident geworden waren, jedoch noch kein Vorsitzender aus dem Kongress, und wurde weithin angenommen. Auch das Gesetz von 1886 fand nie Anwendung, obwohl auch zwischen 1886 und 1947 drei Vizepräsidenten starben und drei ihrem Präsidenten ins Amt nachfolgten.
Der 20. Zusatzartikel von 1933, der im Wesentlichen ein neues Datum für die Vereidigung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Mitglieder des Kongresses festsetzt, enthält in seinem dritten Absatz auch eine Regelung, dass für den Fall des Fehlens der Wählbarkeit sowohl von Präsident wie Vizepräsident der Kongress bestimmen kann, wer sodann als Präsident amtiert. Dies ist neben dem ursprünglichen Verfassungstext die zweite Stelle in der amerikanischen Verfassung, die den Presidential Succession Act zur näheren Bestimmung des Verfassungswortlautes vorsieht. Der 20. Zusatzartikel war jedoch keine Voraussetzung für die Verabschiedung des Presidential Succession Acts von 1947.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Tode von Präsident Franklin D. Roosevelt unterstützte Präsident Harry S. Truman aktiv eine neue Nachfolgegesetzgebung, die schließlich zum aktuellen Presidential Succession Act führte.
Dabei wurden die Vorsitzenden der beiden Kongresskammern erneut eingefügt, diesmal jedoch in der Reihenfolge Sprecher des Repräsentantenhauses vor Präsident Pro Tempore des Senates. Die Kabinettsmitglieder folgten in der Reihenfolge der Entstehung ihrer Ministerien, wobei das Verteidigungsministerium den Platz des Kriegsministeriums einnahm.
Im 25. Zusatzartikel wurde 1967 nach fast 200 Jahren eine Möglichkeit geschaffen, nachträglich einen Vizepräsidenten zu ernennen, wenn beide Häuser des Kongresses einem solchen Vorschlag zustimmen. Diese Änderung erfolgte in der Zeit nach der Ermordung John F. Kennedys 1963 und stellte zudem einige weitere Fragen, insbesondere nach der Feststellung der Amtsunfähigkeit des Präsidenten, verfassungsrechtlich klar. Die Reihenfolge der möglichen Nachfolger wurde durch den 25. Zusatzartikel zwar nicht verändert. Er reduzierte jedoch drastisch die Wahrscheinlichkeit, dass überhaupt ein anderer als der Vizepräsident dem Präsidenten nachfolgt.
Auch der Presidential Succession Act von 1947 ist bisher nie tatsächlich zur Anwendung gekommen. Nach dem Tod John F. Kennedys 1963 war das Amt des Vizepräsidenten knapp eineinhalb Jahre unbesetzt, da Lyndon B. Johnson Kennedy ins Amt nachgefolgt war und ein Vizepräsident noch nicht nachnominiert werden konnte (der 25. Zusatzartikel wurde erst vier Jahre später verabschiedet).
Mitte der 1970er Jahre, in der Endphase der Amtszeit Richard Nixons, gab es zwei weitere Situationen, in denen der Sprecher des Repräsentantenhauses dem Präsidenten ins Amt nachgefolgt wäre: Im Oktober 1973 war Vizepräsident Spiro Agnew wegen eines Bestechungsskandals zurückgetreten, erst im Dezember 1973 wurde Gerald Ford zum neuen Vizepräsidenten ernannt. In dieser Zeit erwartete man allgemein, dass Präsident Nixon im Zuge der Watergate-Affäre zurücktreten würde. In diesem Fall wäre mit dem demokratischen Sprecher des Repräsentantenhauses, Carl Albert, ein politischer Gegner des bisherigen Präsidenten, ins Amt gekommen. Albert war der Ansicht, dass er kein Recht habe, ein Amt, das die Wähler einem Republikaner anvertraut hätten, auszuüben, und kündigte für den Fall seiner amtierenden Präsidentschaft an, bald einen republikanischen Vizepräsidenten zu ernennen und anschließend zu dessen Gunsten zurückzutreten. Auch wenn der Fall so nicht eintrat, wird Alberts Ankündigung als wichtiger Präzedenzfall angesehen.
Mit dem Rücktritt Richard Nixons im August 1974 und dem Nachrücken Fords ins Präsidentenamt wurde das Amt des Vizepräsidenten erneut vakant. Erst im Dezember 1974 wurde Nelson Rockefeller als Vizepräsident vereidigt.
Beim Attentat auf Ronald Reagan am 30. März 1981 war Vizepräsident George Bush gerade im heimischen Texas und Außenminister Alexander Haig rief sich wenige Stunden nach dem Anschlag vor laufenden Fernsehkameras im Weißen Haus zum verfassungsmäßigen Amtsinhaber aus. Dies sorgte für erhebliches Befremden. Die Situation wurde dadurch bereinigt, dass Bush am Abend des gleichen Tages die Amtsgeschäfte bis zu Reagans Genesung übernahm.[1]
Der Presidential Succession Act ist seit 1947 einige Male geändert worden, um Änderungen der Ministerialstruktur abzubilden beziehungsweise neu geschaffene Ministerien (am Ende der Liste) einzufügen.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden einige potenzielle Nachfolger wie der Sprecher des Repräsentantenhauses, Dennis Hastert, an sichere Orte gebracht, um die Nachfolge abzusichern. Viele Abgeordnete wollten in der Folge der Terroranschläge die Einfügung des neuen Ministeriums für Innere Sicherheit in einer höheren Position als am Ende der Liste erreichen und argumentierten, dass der Minister für Innere Sicherheit in einem solchen Notstandsfall für das Amt des Amtierenden Präsidenten besser geeignet wäre als etwa der Bauminister. Tatsächlich wurde der Minister für Innere Sicherheit kurzzeitig nach dem Justizminister an achter Stelle der Nachfolge eingefügt, doch dieses Gesetz endete mit der Amtszeit des 109. Kongresses und wurde seither nicht wieder eingebracht. Durch die House Resolution 3199 wurde der Presidential Succession Act am 9. März 2006 zum bislang letzten Mal dahingehend ergänzt, den Minister für Innere Sicherheit nun wieder am Ende der Reihenfolge hinter dem Minister für Kriegsveteranen in die Nachfolgeregelung aufzunehmen.
Einige bedeutende amerikanische Verfassungsrechtler wie Akhil Reed Amar bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit der Aufnahme des Sprechers des Repräsentantenhauses und des Präsidenten pro Tempore des Senats in die Liste. Sie argumentieren, dass der Begriff „officer“ im verfassungsrechtlichen Sinne nur Angehörige der Exekutive und der Judikative, nicht jedoch der Legislative umfasse. Ferner hatte schon James Madison 1792 ausdrücklich auf die Gewaltenteilung verwiesen. In diesem Zusammenhang sei die Einbeziehung von Personen aus einer anderen Gewalt als der Exekutive in eine Nachfolgeregelung für die Exekutive verfassungsrechtlich fragwürdig.
Bezüglich der Nachfolgeregelung des Präsidenten bestehen auch Verschwörungstheorien über die Existenz einer deutlich längeren und geheimen Liste, die Hunderte Politiker einschließlich aller Gouverneure und Senatoren enthalten soll. Sollte eine solche Liste existieren, so wäre angesichts der Eindeutigkeit des Presidential Succession Act ihre verfassungsrechtliche Bindungswirkung höchst fragwürdig. Prinzipiell wäre es jedoch möglich, den Presidential Succession Act so zu erweitern, dass die genannten Gouverneure oder Senatoren mit aufgenommen werden.
Zur Sicherstellung, dass mindestens ein Amtsträger der Liste auch im schlimmsten Fall überlebt, wird für den Fall der Zusammenkunft aller Listenmitglieder ein Minister als „designated survivor“ bestimmt, der sich weitab von Washington für den Fall eines Terroranschlages oder großen Unfalls zur Übernahme des Präsidentenamtes bereithält. Ein solcher „designated survivor“ wird regelmäßig für die Rede zur Lage der Nation bestimmt, bei der ansonsten der Vizepräsident, alle Kabinettsmitglieder und die Mitglieder des Kongresses anwesend sind. Jedoch wird von jeder Partei und von jedem Haus je ein Abgeordneter als weiterer „designated survivor“ bestimmt, sodass diese vier Personen im Notfall die Vorsteher ihres Hauses wählen könnten, welche danach unverzüglich das Amt als amtierender Präsident anträten.
Sollten jedoch auch diese Personen umkommen, gibt es keine ausdrücklichen Regelungen, wer dann die Nachfolge antritt: Stellvertretende Minister kämen nicht in Frage, da sich die Nachfolgeregelung ausdrücklich auf vollwertige Kabinettsmitglieder bezieht.
Siehe: Liste der Designated survivors
Die Übernahme des Präsidentenamtes durch den Vizepräsidenten erscheint in vielen amerikanischen Print- und Filmerzeugnissen. Seltener dagegen sind die Werke, in denen über den Vizepräsidenten hinaus die Amtsnachfolge besprochen wird, mithin der Presidential Succession Act als solcher angewandt wird:
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Dieser Artikel wurde am 14. Juli 2005 in dieser Version in die Liste der exzellenten Artikel aufgenommen. |