NachlassNachlass ist die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen oder die Erbschaft desselben. Der Begriff Nachlass im weiteren Sinn bezeichnet die Gesamtheit des überlieferten archivalischen Materials (z. B. Werke, Briefe, Lebensdokumente), das sich auf eine Person als Bestandsbildner bzw. Nachlasser bezieht und aus deren Besitz stammt.
Arten von NachlässenWenn derartige Materialien schon bei Lebzeiten einer Bibliothek, einem Archiv oder Museum zur Verfügung gestellt werden, spricht man von „Vorlass“ (den Begriff prägte der Leiter der Handschriftenabteilung des Deutschen Literaturarchivs Marbach, Jochen Meyer). Unter Umständen wird nicht der gesamte Nachlass einer Person in einer Institution aufbewahrt, sondern es finden sich mehrere Teilnachlässe. Als einen angereicherten Nachlass bezeichnet man einen Nachlass, der nachträglich um Materialien ergänzt wurde, z. B. um Briefe des Nachlassers, die sich zuvor bei dessen Korrespondenzpartnern befanden. Im übertragenen Sinn wird manchmal auch von einem Firmennachlass oder einem Vereinsnachlass gesprochen. Der Bestandsbildner ist in diesem Fall keine Einzelperson, sondern eine Firma oder ein Verein. ErschließungIn Archiven gelten für die Erschließung von Nachlässen die gleichen Grundregeln wie für die Erschließung von Beständen aus dem staatlichen Bereich. Das in deutschsprachigen Ländern vor allem im bibliothekarischen Bereich verwendete Regelwerk für die Erschließung von Nachlässen und Autographen ist die so genannte RNA (Regeln für die Erschließung von Nachlässen und Autographen); die Online-Version ist auf dem Kalliope-Portal zu finden. NachweisEs gibt verschiedene Ansätze, Nachlässe übergreifend nachzuweisen. Dies ist besonders wichtig, da es keine Regeln gibt, welche Nachlässe sich in welchen Institutionen befinden. Nachlässe von Schriftstellerinnen und Schriftstellern finden sich z. B. in großem Umfang im Deutschen Literaturarchiv Marbach, sie können sich aber auch in anderen Bibliotheken, Museen oder Archiven befinden. Nachlässe von Politikern können sich in den Staatsarchiven oder Kommunalen Archiven des Raumes finden, in dem der Erblasser tätig war, oder in dem Archiv der Partei, deren Mitglied der Nachlasser war.
BenutzungNachlässe dienen als Quellen für Biographien, für historische, literaturwissenschaftliche und wissenschaftsgeschichtliche Arbeiten. Aber auch Genealogen nutzen Nachlässe. Das Benutzungsrecht kann in bei Nachlässen sehr unterschiedlich ausfallen. Handelt es sich bei einem Nachlass um eine Schenkung, dann gelten die allgemeinen Benutzungsregeln des betreffenden Archivs. Haben der Erblasser oder dessen Erben den Nachlass jedoch nur als Depositum übergeben, können sie die Benutzung zusätzlich eingeschränkt haben. Keine RechtsfähigkeitDer Nachlass ist nicht rechtsfähig, er besitzt daher keine gesetzlichen Vertreter. Er ist also kein Rechtssubjekt, sondern ein Rechtsobjekt. Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter unbekannter Erben. Es kann also auch keine Forderungen gegen den Nachlass geben, sondern nur Forderungen gegen den Erben oder eine Mehrheit von Erben, die als Nachlassverbindlichkeiten bezeichnet werden. Siehe auchEinzelnachweiseWeblinks
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